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Medikamentenabgabe im Krankenhaus
Verfasst: 01.11.2004, 10:39
von Gast
In unserer Klinik wird die Medikamentenverordnung derart durchgeführt, dass die Medikamente als Wirkstoff (also ohne Präparatenahme) in Dosierung und Applikationsweg schriftlich angeordnet werden. Z.B. Furosemid 40mg 2x1. Hintergrund ist, dass sich unkalkulierbar das in unserer Apotheke gelistete Präparat ändert. Auf Station wird das verfügbare Präparat von dem Pflegepersonal ausgesucht und ohne weiter schriftliche Bestätigung ausgeteilt. Das Pflegeprsonal trägt hierbei die Verantwortung dafür, dass das korrekte Präparat gewählt wird. Die ärztliche Leitung hält das medizinisches Fachpersonal für ausreichend kompentent, die Stationsleitungen sind einverstanden. Ist dieses Vorgehen rechtlich korrekt, oder muss der Arzt das Medikament explizit mit Präparatenamen schriftlich anordnen? Wie sind die Meinungen dazu?
Medikamentenabgabe – ggf. per Dienstanweisung
Verfasst: 02.11.2004, 10:30
von Berti
Medikamentenabgabe – ggf. per Dienstanweisung
Hallo mf,
die Medikamentenverordnung muss klar und eindeutig sein. Den Personen, die die verordneten Präparate abzugeben haben, darf kein Entscheidungsspielraum verbleiben, der therapeutische Vorstellen bzw. Vorgaben verändert. Wenn die Verordnung von Wirkstoffen und die von der daraufhin von der Apotheke gelieferten Medikamente keinen Zweifel hinsichtlich der Abgabe an die Patienten aufkommen lassen, mag die gewählte Praxis in Ordnung gehen. Sind aber dem nichtärztlichen Personal Auswahlentscheidungen überlassen, die möglicherweise in die Therapie hinein wirken, ist die vorgestellte Praxis wohl nicht in Ordnung.
Es sollte daher unter Beteiligung der Pflegedienstleitung und der zuständigen Apotheke ein für alle Beteiligten vertretbarer Handlungsrahmen geschaffen werden. Solange seitens des Pflegepersonals Bedenken bestehen, muss diesen Rechnung getragen werden; ggf. dadurch, dass die Verfahrensabläufe schriftlich fixiert werden (Dienstanweisung). Es kann ratsam sein, die geäußerten Bedenken schriftlich an die Betriebsleitung heranzutragen. Damit kann ggf. eine gewisse haftungsrechtliche Entlastung erreicht werden („Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste“).
Gruß Berti
Medikamentenabgabe im Krankenhaus
Verfasst: 05.11.2004, 09:24
von Berti
Medikamentenabgabe im Krankenhaus
Verfasst: 10.11.2004, 20:54
von Berti
Hallo mf,
ich möchte noch einmal kurz präsisieren: Medikationsentscheidungen sind zunächst Sache des Arztes. Der Arzt muss genaue Bestimmungen treffen. Die Belieferung der Station erfolgt dann über die Apotheke. Soweit pharmakoligsche Fragestellungen auftreten, ist der Apotheker gefordert. Dafür ist ja auch per Gesetz die Apotheke in das Geschehen eingebunden.
Die Abgabe der konkret verordneten Medikamente kann dann dem Pflegepersonal obliegen. Ich sehe keine Ermächtigung für das nichtärztliche Personal, eigenen Entscheidungen bezüglich der Medikamente zu treffen. Es mag sein, dass diesbezügliche Verfahrensweisen üblich sind (sie sind ja auch für alle Beteiligten bequem), für zulässig halte ich sie aber nicht.
Gruß Berti