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Aufgaben & Tätigkeiten im Nachdienst?!?!

Verfasst: 14.10.2004, 04:02
von MorphMedia
Hallo alle zusammen!
Bräuchte Eure Hilfe! ich suche schon seit heute Vormittag bis spät in die Nacht im Internet etwas über die Tätigkeiten und Aufgaben im Nachtdienst im Krankenhaus!??!
Ich bräuchte eine Auflistung was in der Regel zu tun ist!
Wann beginnt die Nachtschicht?
Wann macht man die erste runde in der Regel?
Sind noch weitere Aufgaben zu erledigen im Nachtdienst? wie z.B. Infusionen stellen? Wenn ja wann? Stelltisch? Mono Embolex Spritzen? usw...

Ich bräuchte im grossen und ganzen einen Ablauf in der Nacht, denn ich muss in inder Krankenpflegeschule in Form eines Referates meinen Mitschülern und Sozialpedagogen versuchen zu erklären was unser Aufgabenbereich im Nachdienst ist!!!

Ich hoffe Ihr könnt mir viel informationen bis morgen abend geben! g* ich weiss die Zeit ist knapp, aber ich wäre zu grossem Dank verpflichtet!

Danke im Vorraus!

Aufgaben & Tätigkeiten im Nachdienst?!?!

Verfasst: 14.10.2004, 11:44
von Berti
Hallo MorphMedia,
wegen der Eile, eine kurze Antwort:
Es ist grundsätzlich Aufgabe des Arbeitgebers nähere Anweisungen hinsichtlich Art, Ort und Zeit der Tätigkeit seines Personals zu geben (= Direktions- und Weisungsrecht).
Wann eine Nachtschicht ihren Dienst aufzunehmen hat, kann von Fall zu Fall unterschiedlich geregelt sein. Auch die relevanten Vorschriften bestimmen in unterschiedlicher Weise, wann Arbeitszeit als Nachtarbeit zu werten ist. Das Arbeitszeitgesetz lässt die Nachtarbeit um 23 Uhr beginnen (siehe § 2 Arbeitszeitgesetz).
Unabhängig vom Arbeitsbeginn wird im Einzelfall festzulegen sein, welche Verrichtungen die Dienstkräfte im Nachtdienst zu erledigen haben. Insoweit gibt es keine verbindlichen Vorgaben „von außen“. Man muss sich an dem orientieren, was konkret gefordert bzw. notwendig wird, also von den Leitungskräften festgelegt wurde. Es muss grundsätzlich erwartet werden, dass Pflegekräfte, die zum Nachtdienst eingeteilt sind, im Zweifel alle pflegerischen Verrichtungen beherrschen und ggf. ausführen müssen. „Rundgänge“ und Häufigkeit haben natürlich damit zu tun, um welche Patienten / Bewohner es sich handelt. Inwieweit bedürfen sie Aufsicht und Kontrolle? Das kann nicht allgemeinverbindlich festgelegt werden.
In diesem Forum gab es bereits zahlreiche Texte zu Sorgfaltspflicht, Tätigkeitsschutz, Nachtdienst usw. Meine Empfehlung: dieses Forum, Rubrik Pflegerecht (26 Seiten), einfach einmal vollständig „durchblättern“.
Siehe z.B. die Hinweise zur Nachtarbeit unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 03;start=0
Gruß Berti

Re: Aufgaben & Tätigkeiten im Nachdienst?!?!

Verfasst: 21.10.2004, 12:26
von R.Koe
Hallöchen , vielleicht kann ich etwas weiterhelfen :

Dienstübergabe vom Spätdienst ,
erster Durchgang - hier besonders eine Auge auf die Schwerkranken.
Medikamente stellen ,
Abheften von Befunden ,
Klingeln gehen .
Auffüllen von Arbeitsmaterial,
Zweiter Durchgang
Aber wie Berti schon geschrieben hat , es ist von Haus zu Haus verschieden und der Dienstgeber schreibt die Aufgaben fest.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Köppe
Reinhard.de@t-online.de