Hallo,
ich hatte heute eine "Diskussion" mit der PDL. Es ging darum, das heute Hausarztvisite gewesen ist und eine Bewohner die Ärztin aufgrund eines akuten hämorrhidal Leidens und den daraus hervorgehenden Schmerzen, einen DK anzuordnen. Solange bis die Schmerzen weg sind. Die Bewohnerin ist sonst mobil und versorgt sich weitesgehen selbst. Nur hatte sie in den letzten Tagen solche Schmerzen in der Aftergegend, das sie nicht mehr aufgestanden ist. Dies änderte sich mit der Legung des DK´s.
Mir wurde nun von der PDL gesagt, das das so nicht gehe und die Ärztin nicht einfach dem Wunsch der Bewohnerin entsprechen könne, sondern eine detailierte Diagnose angeben muss, die einen Katheder auch für eine übergangszeit rechtfertige. Dies sei eine Anforderung des MDK. War es jetzt falsch der Bewohnerin einen Katheder für die Heilphase zu legen, trotz schriftlicher Anordnung, aber ohne Diagnose. DIe Bewohnerin jedenfalls fühlte sich danach erstmal besser.
Danke fürs Benatworten im vorraus.
Legen eines Dauerkatheters – Rechtslage?
Moderator: WernerSchell
Notwendige Maßnahme durchführen
Hallo Sascha,
es ist wohl grundsätzlich korrekt, dass neben den angeordneten Therapien auch die entsprechenden diagnostischen Hinweise anzugeben und zu dokumentieren sind. Mangelt es an einer korrekten diagnostischen Darstellung, kann / darf das aber nicht regelhaft daran hindern, eine für korrekt empfundene Maßnahme durchzuführen. Im Übrigen verstehe ich die Beschreibung der Situation auch so, dass allen Beteiligten eigentlich klar ist, wie die Maßnahme begründet ist.
Über die rechtlichen Möglichkeiten der direkten Einflussnahme des MDK kann man streiten – der MDK ist im Wesentlichen nur ein Beraterdienst. Wenn der MDK eine Diagnoseangabe fordert, entspricht dies den Grundsätzen des allgemeinen Arztrecht und ist eigentlich nichts Neues. Nur, eine fehlende Angabe kann doch nicht ernstlich Veranlassung geben, von einer allseits für notwendig befundenen Maßnahme abzusehen. Sie ist m.E. durchzuführen. Unabhängig davon sollte der Arzt aufgefordert werden, seinen Dokumentationspflichten umfassend nachzukommen. Hier kann sich ja auch die PDL einschalten und ihre Auffassung zur Geltung bringen. Das man eine ordnungsgemäße Dokumentation von der pflegerischen Seite gefordert hat, kann man wiederum – zur eigenen Entlastung – dokumentieren.
Gruß Berti
es ist wohl grundsätzlich korrekt, dass neben den angeordneten Therapien auch die entsprechenden diagnostischen Hinweise anzugeben und zu dokumentieren sind. Mangelt es an einer korrekten diagnostischen Darstellung, kann / darf das aber nicht regelhaft daran hindern, eine für korrekt empfundene Maßnahme durchzuführen. Im Übrigen verstehe ich die Beschreibung der Situation auch so, dass allen Beteiligten eigentlich klar ist, wie die Maßnahme begründet ist.
Über die rechtlichen Möglichkeiten der direkten Einflussnahme des MDK kann man streiten – der MDK ist im Wesentlichen nur ein Beraterdienst. Wenn der MDK eine Diagnoseangabe fordert, entspricht dies den Grundsätzen des allgemeinen Arztrecht und ist eigentlich nichts Neues. Nur, eine fehlende Angabe kann doch nicht ernstlich Veranlassung geben, von einer allseits für notwendig befundenen Maßnahme abzusehen. Sie ist m.E. durchzuführen. Unabhängig davon sollte der Arzt aufgefordert werden, seinen Dokumentationspflichten umfassend nachzukommen. Hier kann sich ja auch die PDL einschalten und ihre Auffassung zur Geltung bringen. Das man eine ordnungsgemäße Dokumentation von der pflegerischen Seite gefordert hat, kann man wiederum – zur eigenen Entlastung – dokumentieren.
Gruß Berti
Re: Legen eines Dauerkatheters – Rechtslage?
Danke Berti
das sehe ich also genauso
Danke für die Hilfe!
Sascha
das sehe ich also genauso

Danke für die Hilfe!
Sascha
Dauerkatheter - Durchführung o.k.
Hallo Sascha,.... Mir wurde nun von der PDL gesagt, das das so nicht gehe und die Ärztin nicht einfach dem Wunsch der Bewohnerin entsprechen könne, sondern eine detailierte Diagnose angeben muss, die einen Katheder auch für eine übergangszeit rechtfertige. Dies sei eine Anforderung des MDK. War es jetzt falsch der Bewohnerin einen Katheder für die Heilphase zu legen, trotz schriftlicher Anordnung, aber ohne Diagnose. ...
ich bin auch der Meinung, dass Deine PDL ein wenig daneben liegt. Klar, Ärzte müssen eine Diagnostik vornehmen. Aber für das Pflegepersonal sind letztlich die konkreten therapeutischen Anordnungen von Belang. Wenn diese Anordnungen dann noch als richtig und im Patienteninteresse liegend eingeordnet werden können, liegt keine Veranlassung vor, die Tätigkeit hinauszuzögern oder zu verweigern. Wieso dies gerechtfertigt werden kann, müßte die PDL zunächst einmal erläutern. Eine notwendige Maßname zu unterlassen, nur weil eine (bekannte) Diagnose noch nicht vermerkt ist, halte ich für unvertretbar. Damit will ich nicht infrage stellen, dass Ärzte grundsätzlich immer zeitgerecht umfassend dokumentieren sollen / müssen.
MfG
Hildegard Kessler