Medikamentengabe im Krankenhaus
Verfasst: 23.07.2004, 18:58
Sehr geehrter Herr Schell,
das Forum "Krankenschwester.de" hat mich an Sie verwiesen, da ich zu folgendem Problem eine rechtsverbindliche Info benötige um mich und meine Kollegen ggf. vor einer Abmahnung durch meinen Arbeitgeber zu schützen.
Ich arbeite als Krankenpfleger in einem Krankenhaus der Regelversorgung. Auf meiner Station war das Aufstellen und Austeilen der Tasgesmedikation bisher so geregelt, dass die Mittags- und Abendmedikamente direkt vor dem Austeilen von dem gestellt wurden, der sie auch austeilte. Lediglich die Medikamente zum Frühstück wurden am Vortag vom Spätdienst gestellt, da ein direktes Stellen im Frühdienst aus Zeitgründen nicht praktikabel ist. Der Frühdienst des darauffolgenden Tages kontrollierte die Morgenmedikation nochmals und teilte sie dann zum Frühstück aus.
Laut einer neuen Anordnung unserer PDL ist dies jetzt unter Androhung von Abmahnung verboten worden, da sich die Gesetzeslage geändert haben soll. Genauere Erläuterungen dazu werden uns jedoch verwehrt.
Wir sollen jetzt bei orientierten Pat die gesamte Tagesmedikation im Frühdienst stellen und dem Pat auf einmal geben, da er ja eigenverantwortlich ist und die Einnahme seiner Medikamente selbst kontrollieren kann. Das Austeilen der soll dann durch den Frühdienst nur einmalig dokumenziert werden.
Lediglich bei desorientierten Patienten soll derjenige, der die Medikation austeilt direkt vor der Medikamentengabe diese auch aufstellen.
Gerade das Vorgehen bei orientierten Pat trifft bei mir und meinen Kollegen auf Unverständnis, da gerade im Frühdienst der zeitliche Rahmen so eng ist, so das diese Vorgehensweise nicht praktikabel ist. Auch vom rechtlichen Standpunkt aus haben wir Bedenken, da wir unsere Aufsichtspflicht über die Eigenverantwortung des Pat. stellen.
Auf Nachfragen und bei der Bitte um Lösungsvorschläge kommt von unserer PDL jedoch nur die Antwort, das es sich um eine Anordnung handelt, welche ohne Nachfrage so durchzuführen ist, Zuwiederhandlungen würden, wei gesagt, mit einer Abmahnung geandet.
Können Sie mir die rechtlichen Grundlagen dazu erläutern? Gibt es rechtliche Argumente um die Meinung unserer PDL zu wiederlegen.
MFG angelus78
das Forum "Krankenschwester.de" hat mich an Sie verwiesen, da ich zu folgendem Problem eine rechtsverbindliche Info benötige um mich und meine Kollegen ggf. vor einer Abmahnung durch meinen Arbeitgeber zu schützen.
Ich arbeite als Krankenpfleger in einem Krankenhaus der Regelversorgung. Auf meiner Station war das Aufstellen und Austeilen der Tasgesmedikation bisher so geregelt, dass die Mittags- und Abendmedikamente direkt vor dem Austeilen von dem gestellt wurden, der sie auch austeilte. Lediglich die Medikamente zum Frühstück wurden am Vortag vom Spätdienst gestellt, da ein direktes Stellen im Frühdienst aus Zeitgründen nicht praktikabel ist. Der Frühdienst des darauffolgenden Tages kontrollierte die Morgenmedikation nochmals und teilte sie dann zum Frühstück aus.
Laut einer neuen Anordnung unserer PDL ist dies jetzt unter Androhung von Abmahnung verboten worden, da sich die Gesetzeslage geändert haben soll. Genauere Erläuterungen dazu werden uns jedoch verwehrt.
Wir sollen jetzt bei orientierten Pat die gesamte Tagesmedikation im Frühdienst stellen und dem Pat auf einmal geben, da er ja eigenverantwortlich ist und die Einnahme seiner Medikamente selbst kontrollieren kann. Das Austeilen der soll dann durch den Frühdienst nur einmalig dokumenziert werden.
Lediglich bei desorientierten Patienten soll derjenige, der die Medikation austeilt direkt vor der Medikamentengabe diese auch aufstellen.
Gerade das Vorgehen bei orientierten Pat trifft bei mir und meinen Kollegen auf Unverständnis, da gerade im Frühdienst der zeitliche Rahmen so eng ist, so das diese Vorgehensweise nicht praktikabel ist. Auch vom rechtlichen Standpunkt aus haben wir Bedenken, da wir unsere Aufsichtspflicht über die Eigenverantwortung des Pat. stellen.
Auf Nachfragen und bei der Bitte um Lösungsvorschläge kommt von unserer PDL jedoch nur die Antwort, das es sich um eine Anordnung handelt, welche ohne Nachfrage so durchzuführen ist, Zuwiederhandlungen würden, wei gesagt, mit einer Abmahnung geandet.
Können Sie mir die rechtlichen Grundlagen dazu erläutern? Gibt es rechtliche Argumente um die Meinung unserer PDL zu wiederlegen.
MFG angelus78