Pressemitteilung vom 16.04.2014:
Staatssekretärin Hoffmann-Badache zum Bund-Länder-Treffen zu Gesundheit und Pflege
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu den Ergebnissen des heutigen Bund-Länder-Treffens in Berlin erklärt die nordrhein-westfälische Staatssekretärin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Martina Hoffmann-Badache:
"Wir erkennen an, dass Gesundheitsminister Gröhe die Reform der Pflegeversicherung jetzt angeht und damit die Situation der Pflegebedürftigen verbessern will. Mit der Ankündigung, die Pflegekassenleistungen für ambulante und stationäre Leistungen gleichermaßen um vier Prozent zu steigern, fließt aber vor allem in die stationäre Pflege mehr Geld, die Schere zwischen ambulanter und stationärer Finanzierung geht damit noch weiter auseinander.
Das geht an den Wünschen der meisten Menschen vorbei, die so lange wie möglich Zuhause gepflegt werden wollen und dafür mehr finanziellen Unterstützung dringend benötigen. Aber nicht nur deshalb muss für die Neuordnung und den Ausbau der Pflegkassenleistungen der Grundsatz „ambulant vor stationär“ gelten. Wir brauchen den Vorrang für den Auf- und Ausbau einer ambulanten Infrastruktur, damit auch Morgen pflegebedürftige Menschen sich dafür entscheiden können, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden Leben zu können.“
Für den Gesundheitsbereich wird ausdrücklich begrüßt, dass die Qualitätsdiskussion einen zunehmend größeren Raum einnimmt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit seiner aktuellen Krankenhausplanung im strukturellen Bereich diesen Weg bereits beschritten.
„Bei der Krankenhausversorgung muss insbesondere die Situation hinsichtlich des Pflegepersonals überprüft werden. Dabei darf man allerdings „das Pferd nicht von hinten aufzäumen“. Wichtig ist es vielmehr, zunächst einheitliche Mindestpersonalstandards zu definieren, um dann über die Realisierung, die Finanzierung und eine Nachweispflicht der tatsächlichen Pflegestellen in den Budgetverhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen zu reden“, betonte die Staatssekretärin Hoffmann-Badache nach der Sitzung im Bundesgesundheitsministerium.
„Aber damit sind die Probleme in der stationären Versorgung noch längst nicht gelöst. Zunehmend gleiten Krankenhäuser in die betriebliche Unwirtschaftlichkeit ab. Gerade in ländlichen Regionen muss im Einzelfall eine finanzielle Hilfe möglich sein, wenn ein bedarfsnotwendiges Krankenhaus sonst nicht mehr existieren kann. Auch hier ist die Bundesgesetzgebung gefordert. Gerne sind wir Länder bereit, unseren Sachverstand und unsere Erfahrung einzubringen“, bot die Staatssekretärin an.
In diesem Zusammenhang kann und wird Nordrhein-Westfalen nicht von seiner Forderung „Gleiches Geld für gleiche Leistung“ abrücken. Seit langem kämpft das Land schon dafür, dass die Bezahlung insbesondere von stationären Leistungen in den einzelnen Ländern nicht mehr so unterschiedlich ist wie heute. Der sogenannte Basisfallwert muss weitgehend einheitlich für alle gelten“, so die Staatssekretärin abschließend.
Freundliche Grüße
Nalan Öztürk
Stellvertretende Pressesprecherin
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Ministerium für Gesundheit, Emanzipation,
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