Seite 1 von 1

Todesfeststellung durch Pflegekraft zulässig?

Verfasst: 04.05.2004, 16:34
von Gast
Guten Tag!
Bis jetzt war es auf meiner Station üblich, wenn ein Patient verstorben ist, dies mit Uhrzeit und den Worten "Patient verstorben" zu dokumentieren. Der Arzt wurde gerufen und der stellte dann nocmal den Tod fest.
Letzte Woche wurde ich darauf hingewiesen, ich dürfe in der Dokumentation nicht mehr schreiben, Patient verstorben aufgefunden, denn ich sei ja nur eine Krankenschwester und somit nicht befugt, den Tod festzustellen. Die Sterbefallmeldung solle ich aber schon gleich ausfüllen und an die Pforte weiterleiten.
Das Problem ist, dass bei Patienten, die zum Sterben ins Krankenhaus kommen und die nachts versterben, der Arzt sehr oft nicht aufsteht, um den Tod festzustellen, sondern die dann morgens "erledigt".
Bin ich als 3-jährig examinierte Krankenschwester befugt festzustellen, dass ein Mensch verstorben ist und darf dies dann auch so dokumentieren ?
Wie wird dies in anderen Krankenhäusern gehandhabt?
Würde mich sehr interessieren.
Christa

Keine Todesfeststellung durch Pflegekraft

Verfasst: 05.05.2004, 11:29
von Berti
Hallo Christa, es ist unter keinen Umständen eine pflegerische Aufgabe, den Tod eines Menschen festzustellen. Dies ist allein eine ärztliche Aufgabe. Demzufolge kann auch keine Pflegekraft Aussagen über den Tod machen, bevor ein Arzt hierzu Feststellungen getroffen hat. Entsprechende schriftliche Vermerke in Formblättern oder in der Dokumentation können erst erfolgen, wenn die Todesfeststellung durch den Arzt abgeschlossen ist. Wenn Ärzte bei Euch nicht zeitgerecht zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf der Station erscheinen, muss dies im Haus problematisiert werden. Es sind dann ggf. Weisungen nötig, die den „Ärzten Beine machen“.
Zur Todesfeststellung siehe auch in diesem Forum unter der Titelung
-----> Spot an für Leichenschau & Totenschein !
Aufruf http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1059554155
Gruß Berti

Todesfeststellung nur durch Ärzte !

Verfasst: 05.05.2004, 13:57
von Gast
....
Bin ich als 3-jährig examinierte Krankenschwester befugt festzustellen, dass ein Mensch verstorben ist und darf dies dann auch so dokumentieren ? ....
Christa, zur Todesfeststellung sind Pflegekräfte und andere Nichtärzte nicht befugt. Wenn dies aber bisher "so gelaufen" ist, war das nicht in Ordnung. Allein Ärzte haben die Befugnis, den Tod eines Menschen festzustellen. Da gibt`s auch keine Ausnahmen.
Deshalb müsst Ihr diese Grundsätze bei Euch umsetzen, ohne wenn und aber!
Mfg
Maxi

Todesfeststellung nur durch Ärzte !

Verfasst: 09.05.2004, 17:24
von Gast
... Bin ich als 3-jährig examinierte Krankenschwester befugt festzustellen, dass ein Mensch verstorben ist und darf dies dann auch so dokumentieren ? ....
Christa, ich kann die bereits abgegebenen Kommentare bestätigen: nur Ärzte dürfen den Tod eines Menschen feststellen - nie eine Pflegekraft. Bevor nichts klar ist, kann man auch nichts dokumentieren.
Gruß Milli

Infos zu Todesbescheinigung NRW

Verfasst: 09.05.2004, 21:11
von Gast
Neue Todesbescheinigung NRW seit dem 1. April 2004 Pflicht

Näheres unter
http://www.aekno.de/htmljava/frameset.a ... asp&id=237

Todesfeststellung durch Ärzte problemlos

Verfasst: 12.05.2004, 12:25
von Gast
Christa,
bei uns gibt es mit der Todesfeststellung keine Probleme. Wir Pflegende informieren den ärztlichen Dienst und irgendein Arzt kommt relativ schnell, meist sofort.
Zur Nachahmung bei Euch empfohlen!
Gruß
Robert