Seite 1 von 1

Pflegebedürftige können Pflege selbst organisieren!

Verfasst: 10.04.2013, 06:23
von Lutz Barth
Pflege - BSG weist Sozialamt in die Schranken
Wie rund um die Uhr Pflegebedürftige ihre Pflege organisieren, können sie selbst bestimmen - hier hat das Sozialamt nicht hineinzureden, sagt das BSG.
Quelle: Ärzte Zeitung v. 10.04.13 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... 0-_-Pflege <<< (html)

+++
Sozialhilfeträger muss Kosten für Aufenthaltsraum einer Pflegekraft tragen
Pflegebedürftiger hat Anspruch auf Übernahme der anteiligen Kosten der "Unterkunft" für eine von ihm beschäftigte Pflegeperson
... Weitere Informationen unter .... http://www.kostenlose-urteile.de/BSG_B- ... s15344.htm

BSG Az.: B 8 SO 1/12 R

Arbeitgebermodell - Aufenthaltsraum für Assistenzkraft ...

Verfasst: 10.04.2013, 06:56
von WernerSchell
Sozialhilfeträger muss Kosten für Aufenthaltsraum einer Pflegekraft tragen
Ein Pflegebedürftiger, der im Rahmen des so genannten Arbeitgebermodells rund um die Uhr von einer Assistenzkraft betreut werden muss,
hat Anspruch auf Übernahme der anteiligen Kosten der "Unterkunft" für einen Aufenthalts- und Ruheraum für das Pflegepersonal. Dies geht
aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.
… Nähere Hinweis unter:
http://www.kostenlose-urteile.de/BSG_B- ... s15344.htm
viewtopic.php?t=18830