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Dekubitusprophylaxe ärztliche oder pflegerische Tätigkeit?
Verfasst: 05.03.2013, 16:55
von H.Mies
Dekubitusprophylaxe ärztliche oder pflegerische Tätigkeit?
Meine Tochter lernt seit Oktober 2012 Gesundheits- und Krankenpflege.
Heute kam sie aus dem Unterricht und erzählte, Dekubitusprophylaxe sei eine Ärztliche Tätigkeit, welche nur an die Pflege delegiert sei.
Meiner Meinung nach ist diese Aussage nicht richtig.
Wer kann mir weiter helfen?
Vielen Dank

Dekubitusprophylaxe > pflegerische Tätigkeit
Verfasst: 05.03.2013, 18:37
von Herbert Kunst
Meine Antwort in Kürze:
Die Diagnose und Therapie in der Wundversorgung ist eine ärztliche Aufgabe. Insoweit können - je nach den Einzelumständen - Tätigkeiten auf das nichtärztliche Personal zur Erledigung übertragen werden. Die Dekubitusprophylaxe gehört zu den Aufgaben, denen im Gesundheitswesen von allen Akteure höchste Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Soweit es außerhalb einer konkreten Therapie um prophylaxtische Maßnahmen dieser Art geht, ist insoweit das Pflegepersonal in eigener Kompetenz gefordert.
Siehe dazu die Hinweise unter folgender Adressen
http://books.google.de/books?id=Bwb7IWo ... CEEQ6AEwAw
http://books.google.de/books?id=pgTT4G4 ... 3F&f=false
>>>
http://www.deutsche-dekubitusliga.de/le ... 38fa0aab9c
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... gation.php
Siehe auch
Zur Delegation ärztlicher Tätigkeiten an das
Pflegefachpersonal unter besonderer Berücksichtigung
zivilrechtlicher, versicherungsrechtlicher,
arbeitsrechtlicher und sozialrechtlicher
Aspekte
http://www.dbfk.de/baw/download/Delegat ... -27-06.pdf
Gruß Herbert Kunst