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Umgang mit BTM Schlüssel

Verfasst: 05.02.2013, 16:27
von Hasilein
Wo kann ich nachlesen, wie die Regelung im Umgang mit dem Schlüssel eines BTM Schrankes ist?

Meine Fragen wären:

1. Der Schlüssel geht von Schichtleitung zu Schichtleitung mit Unterschriftenliste.
Das ist wohl auch so üblich.
Wie hat sich der Schlüsselträger zu verhalten, wenn ein Kollege z.B. einen Bedarf entnehmen möchte. Muss der Schlüsselträger der unterschrieben hat seine Arbeit unterbrechen, um dem Kollegen das Medikament zu entnehmen oder muss der Kollege warten bis der Schlüsselträger Zeit hat ihm das Medikament zu entnehmen oder darf der Schlüsselträger dem Kollegen den Schlüssel in die Hand drücken: hol dir dein Zeugs selbst.
Wie wäre es in dem Fall aber mit der Haftung? Der entnehmende Kollege macht einen Fehler oder "bedient" sich unerlaubt. Der Schlüsselträger gibt später den Schlüssel an die nächste Schicht weiter, unterschreibt, ist mit seiner Unterschrift verantwortlich.
Die kommende Schicht entdeckt, dass die BTM´s nicht stimmen.
Wer ist verantwortlich? Der Schlüsselträger als Unterschreiber?
Der entnehmende Kollege?
Kann der Schlüsselträger vom Arbeitgeber bestraft werden? Abmahnung?
Müssen wir im Grund um immer den sicheren Weg zu gehen, jedes Mal bei der Schlüsselübergabe sämtliche BTM´s zählen um auf der sicheren Seite zu sein?

2. Wenn so ein Schlüssel mal verlorengeht - soll nicht passieren - aber wenn es echt mal blöd kommt.
Der Schlüsselträger hat unterschrieben. Wie ist die Verantwortlichkeit zu definieren?

3. Wenn ein BTM Schlüssel verlorengeht ist das immer blöd, aber meist gibt es einen Ersatzschlüssel beim AG.
Was wäre nun, wenn an dem BTM Schlüssel noch andere, wichtige Schlüssel hingen? Generalschlüssel für Haustür, Abteilungstür, Feuerschutztüren, Personalumkleide, Funktionsräume, Archiv, Pflegematerial?
Wie kann die zuletzt-den-Schlüssel-habende Person haftbar gemacht werden?
Es müsste eigentlich eine komplette Schließanlage ausgetauscht werden, das würde teuer.

Dürfen am BTM Schlüssel überhaupt noch andere (wichtige) Schlüssel hängen, dem AG ist dies bekannt, ist das nicht fahrlässig?
Wie ist es hier mit dem Organisationsverschulden des AG?

Was bedeutet in dem Fall Haftung? Muss der letzte Schlüsselträger materiell haften, gibts hierfür eine Berufshaftpflicht die einspringen würde?

Wenn hier jemand diese Fragen beantworten könnte, wäre das schön, aber ein Hinweis wie wir ansonsten an Antworten kommen können wäre auch schon klasse.

Vielen Dank im Voraus.

Betäubungsmittel und der Schlüsseldienst

Verfasst: 05.02.2013, 19:57
von Rob Hüser
Hallo Hasilein,
da wurde aber ein umfangreiches Paket mit Problemen geschnürt. Wahrscheinlich können hier vielerlei Erwägungen angestellt werden, unterschiedliche Lösungen scheinen möglich. Rechtsssicherheiten wird es durch alle möglichen Deutungen eher nicht geben. Daher rege ich an, den Träger bzw. die Führungskräfte zu veranlassen, die notwendigen Abklärungen vorzunehmen und die Abläufe mit den entsprechenden Verantwortlichkeiten per Dienstanweisung zu regeln. Alles andere erscheint mir weniger hilfreich.
Soweit mal meine Sicht der Dinge.
MfG Rob Hüser

Schlüsselverlust - ggf. Haftpflichtversicherung

Verfasst: 06.02.2013, 08:44
von Herbert Kunst
Hallo,
ich rate auch dazu, die aufgeworfenen Fragen mit dem Arbeitgeber zu erörtern und eine verträgliche Lösung zu finden.
Bezüglich der Haftung für verlorene Schlüssel kann ggf. die eigene Haftpflichtversicherung in Betracht kommen. Allerdings
empfiehlt es sich, die Versicherungsbedingungen durchzusehen und zu klären, ob ein Schlüsselverlust einbezogen ist.
Wenn nicht, sollte abgeklärt werden, ob und inwieweit eine entsprechende Zusatzversicherung möglich ist.
Gruß Herbert Kunst

Verfasst: 06.02.2013, 13:44
von Hasilein
Danke für die raschen Antworten.

Sehe ich es richtig, dass es keine verbindlichen Vorschriften für den Umgamg mit BTM Schlüssel gibt?

BTM - Umgang sicher gestalten

Verfasst: 06.02.2013, 13:57
von Herbert Kunst
Hasilein hat geschrieben: .... Sehe ich es richtig, dass es keine verbindlichen Vorschriften für den Umgamg mit BTM Schlüssel gibt?
Hallo,
mir ist von einem Schlüssel im Sinne der Anfrage nichts bekannt. Allerdings ergibt sich das Gebot, mit den BTM sorgfältig umzugehen und Sicherheit
im Umgang mit diesen Präparaten zu gewährleisten. Vielleicht könnte man auch bei der versorgenden Apotheke nachfragen, wie sie die Angelegenheit beurteilt.
Gruß Herbert Kunst

Verfasst: 06.02.2013, 14:58
von Hasilein
Wir hoffen zumindest, dass die Institutionsleitung nun die Notwendigkeit sieht, diese Dinge im Sinne der bestmöglichsten Sicherheit auch für die Angestellten zu regeln.

Enttäuscht sind wir als Pflegeteam trotzdem, dass wir teilweise mit Vorschriften bombardiert werden, aber eine solche Sache wie unsere ist Auslegungssache des Arbeitgebers.

Die Heimaufsicht macht Begehungen und Überprüfungen, aber da werden keine Hintergrundfragen gestellt.
Ich fass es nicht.

Nochmal vielen Dank!

Pflegekräfte stehen im Regen

Verfasst: 06.02.2013, 19:35
von PflegeCologne
Hallo,
die Heimaufsicht hat im Wesentlichen den Auftrag, die Einhaltung der heimrechtlichen Vorschriften zu prüfen. Der MDK prüft die Dokumentation. Alles, was darüber hinaus geht, bleibt den "freien Kräften" überlassen. So stehen Pflegekräfte oftmals im Regen. Das ist die Realität - eine Sauerei - eigentlich.
Lb. Grüße Pflege Cologne