Umgang mit BTM Schlüssel
Verfasst: 05.02.2013, 16:27
Wo kann ich nachlesen, wie die Regelung im Umgang mit dem Schlüssel eines BTM Schrankes ist?
Meine Fragen wären:
1. Der Schlüssel geht von Schichtleitung zu Schichtleitung mit Unterschriftenliste.
Das ist wohl auch so üblich.
Wie hat sich der Schlüsselträger zu verhalten, wenn ein Kollege z.B. einen Bedarf entnehmen möchte. Muss der Schlüsselträger der unterschrieben hat seine Arbeit unterbrechen, um dem Kollegen das Medikament zu entnehmen oder muss der Kollege warten bis der Schlüsselträger Zeit hat ihm das Medikament zu entnehmen oder darf der Schlüsselträger dem Kollegen den Schlüssel in die Hand drücken: hol dir dein Zeugs selbst.
Wie wäre es in dem Fall aber mit der Haftung? Der entnehmende Kollege macht einen Fehler oder "bedient" sich unerlaubt. Der Schlüsselträger gibt später den Schlüssel an die nächste Schicht weiter, unterschreibt, ist mit seiner Unterschrift verantwortlich.
Die kommende Schicht entdeckt, dass die BTM´s nicht stimmen.
Wer ist verantwortlich? Der Schlüsselträger als Unterschreiber?
Der entnehmende Kollege?
Kann der Schlüsselträger vom Arbeitgeber bestraft werden? Abmahnung?
Müssen wir im Grund um immer den sicheren Weg zu gehen, jedes Mal bei der Schlüsselübergabe sämtliche BTM´s zählen um auf der sicheren Seite zu sein?
2. Wenn so ein Schlüssel mal verlorengeht - soll nicht passieren - aber wenn es echt mal blöd kommt.
Der Schlüsselträger hat unterschrieben. Wie ist die Verantwortlichkeit zu definieren?
3. Wenn ein BTM Schlüssel verlorengeht ist das immer blöd, aber meist gibt es einen Ersatzschlüssel beim AG.
Was wäre nun, wenn an dem BTM Schlüssel noch andere, wichtige Schlüssel hingen? Generalschlüssel für Haustür, Abteilungstür, Feuerschutztüren, Personalumkleide, Funktionsräume, Archiv, Pflegematerial?
Wie kann die zuletzt-den-Schlüssel-habende Person haftbar gemacht werden?
Es müsste eigentlich eine komplette Schließanlage ausgetauscht werden, das würde teuer.
Dürfen am BTM Schlüssel überhaupt noch andere (wichtige) Schlüssel hängen, dem AG ist dies bekannt, ist das nicht fahrlässig?
Wie ist es hier mit dem Organisationsverschulden des AG?
Was bedeutet in dem Fall Haftung? Muss der letzte Schlüsselträger materiell haften, gibts hierfür eine Berufshaftpflicht die einspringen würde?
Wenn hier jemand diese Fragen beantworten könnte, wäre das schön, aber ein Hinweis wie wir ansonsten an Antworten kommen können wäre auch schon klasse.
Vielen Dank im Voraus.
Meine Fragen wären:
1. Der Schlüssel geht von Schichtleitung zu Schichtleitung mit Unterschriftenliste.
Das ist wohl auch so üblich.
Wie hat sich der Schlüsselträger zu verhalten, wenn ein Kollege z.B. einen Bedarf entnehmen möchte. Muss der Schlüsselträger der unterschrieben hat seine Arbeit unterbrechen, um dem Kollegen das Medikament zu entnehmen oder muss der Kollege warten bis der Schlüsselträger Zeit hat ihm das Medikament zu entnehmen oder darf der Schlüsselträger dem Kollegen den Schlüssel in die Hand drücken: hol dir dein Zeugs selbst.
Wie wäre es in dem Fall aber mit der Haftung? Der entnehmende Kollege macht einen Fehler oder "bedient" sich unerlaubt. Der Schlüsselträger gibt später den Schlüssel an die nächste Schicht weiter, unterschreibt, ist mit seiner Unterschrift verantwortlich.
Die kommende Schicht entdeckt, dass die BTM´s nicht stimmen.
Wer ist verantwortlich? Der Schlüsselträger als Unterschreiber?
Der entnehmende Kollege?
Kann der Schlüsselträger vom Arbeitgeber bestraft werden? Abmahnung?
Müssen wir im Grund um immer den sicheren Weg zu gehen, jedes Mal bei der Schlüsselübergabe sämtliche BTM´s zählen um auf der sicheren Seite zu sein?
2. Wenn so ein Schlüssel mal verlorengeht - soll nicht passieren - aber wenn es echt mal blöd kommt.
Der Schlüsselträger hat unterschrieben. Wie ist die Verantwortlichkeit zu definieren?
3. Wenn ein BTM Schlüssel verlorengeht ist das immer blöd, aber meist gibt es einen Ersatzschlüssel beim AG.
Was wäre nun, wenn an dem BTM Schlüssel noch andere, wichtige Schlüssel hingen? Generalschlüssel für Haustür, Abteilungstür, Feuerschutztüren, Personalumkleide, Funktionsräume, Archiv, Pflegematerial?
Wie kann die zuletzt-den-Schlüssel-habende Person haftbar gemacht werden?
Es müsste eigentlich eine komplette Schließanlage ausgetauscht werden, das würde teuer.
Dürfen am BTM Schlüssel überhaupt noch andere (wichtige) Schlüssel hängen, dem AG ist dies bekannt, ist das nicht fahrlässig?
Wie ist es hier mit dem Organisationsverschulden des AG?
Was bedeutet in dem Fall Haftung? Muss der letzte Schlüsselträger materiell haften, gibts hierfür eine Berufshaftpflicht die einspringen würde?
Wenn hier jemand diese Fragen beantworten könnte, wäre das schön, aber ein Hinweis wie wir ansonsten an Antworten kommen können wäre auch schon klasse.
Vielen Dank im Voraus.