Stellen & Abgabe von Medikamenten
Verfasst: 19.04.2004, 01:14
Hallo zusammen!
In meiner Einrichtung in der ich als Krankenpfleger arbeite werden einmal in der Woche (Sonntags) die Medikamente für alle Bewohner von der Nachtwache gestellt. In sieben Tagesdosetten mit der Unterteilung in morgens-mittags-abends-zurNacht. Im Tagesgeschäft (Früh- u. Spätdienst) werden diese Medikamente dann an die bewohner vom diensthabenden Personal ausgeteilt. Neuerdings, eine Auflage des Gesundheitsamtes, müssen alle die diese Medikamente austeilen per eigener Unterschrift die Verabreichung dokumentieren. Aus meiner Tätigkeit als Krankenpfleger in einem Krankenhaus sind mir die Begriffe "Handlungs- u. Durchführungsverantwortung" noch sehr geläufig. (Jeder teilt nur die Medikamente aus die er zuvor auch selbst gestellt hat). Nun soll ich aber, entgegen der vorgenannten Regelung durch meine Unterschrift die Verabreichung von Medikamenten verantworten; Medikamente von deren Richtigkeit ich mich nicht überzeugt habe, nicht überzeugen konnte, da diese ja von der Nachtwache-einer anderen Person-gestellt wurden. In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage nach der Verantwortbarkeit (Rechtsgültigkeit) meines Handelns. Verweigere ich die Unterschrift gilt das Medikament zwar als nicht verabreicht (auch wenn ich es gegeben habe), aber mir erwachsen, weil m.M. nach nicht rechtsverbindlich, auch keine weiterreichenden Konsequenzen wenn das ein oder andere Präparat vielleicht falsch gestellt wurde. Im Tagesgeschäft die einzelnen Medikamente noch einmal auf deren Richtigkeit zu überprüfen ist schlechterdings nicht möglich.-Wer kann mir sagen wie im vorbenannten Fall die Rechtlage aussieht? Über eine erschöpfende Antwort freue ich mich. Der Einzelne kann mich auch gerne direkt anmailen, um ggfls. weiter Fragen zu stellen.
Liebe Grüße
Norman.
In meiner Einrichtung in der ich als Krankenpfleger arbeite werden einmal in der Woche (Sonntags) die Medikamente für alle Bewohner von der Nachtwache gestellt. In sieben Tagesdosetten mit der Unterteilung in morgens-mittags-abends-zurNacht. Im Tagesgeschäft (Früh- u. Spätdienst) werden diese Medikamente dann an die bewohner vom diensthabenden Personal ausgeteilt. Neuerdings, eine Auflage des Gesundheitsamtes, müssen alle die diese Medikamente austeilen per eigener Unterschrift die Verabreichung dokumentieren. Aus meiner Tätigkeit als Krankenpfleger in einem Krankenhaus sind mir die Begriffe "Handlungs- u. Durchführungsverantwortung" noch sehr geläufig. (Jeder teilt nur die Medikamente aus die er zuvor auch selbst gestellt hat). Nun soll ich aber, entgegen der vorgenannten Regelung durch meine Unterschrift die Verabreichung von Medikamenten verantworten; Medikamente von deren Richtigkeit ich mich nicht überzeugt habe, nicht überzeugen konnte, da diese ja von der Nachtwache-einer anderen Person-gestellt wurden. In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage nach der Verantwortbarkeit (Rechtsgültigkeit) meines Handelns. Verweigere ich die Unterschrift gilt das Medikament zwar als nicht verabreicht (auch wenn ich es gegeben habe), aber mir erwachsen, weil m.M. nach nicht rechtsverbindlich, auch keine weiterreichenden Konsequenzen wenn das ein oder andere Präparat vielleicht falsch gestellt wurde. Im Tagesgeschäft die einzelnen Medikamente noch einmal auf deren Richtigkeit zu überprüfen ist schlechterdings nicht möglich.-Wer kann mir sagen wie im vorbenannten Fall die Rechtlage aussieht? Über eine erschöpfende Antwort freue ich mich. Der Einzelne kann mich auch gerne direkt anmailen, um ggfls. weiter Fragen zu stellen.
Liebe Grüße
Norman.