Stellen & Abgabe von Medikamenten

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Norman
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Stellen & Abgabe von Medikamenten

Beitrag von Norman » 19.04.2004, 01:14

Hallo zusammen!

In meiner Einrichtung in der ich als Krankenpfleger arbeite werden einmal in der Woche (Sonntags) die Medikamente für alle Bewohner von der Nachtwache gestellt. In sieben Tagesdosetten mit der Unterteilung in morgens-mittags-abends-zurNacht. Im Tagesgeschäft (Früh- u. Spätdienst) werden diese Medikamente dann an die bewohner vom diensthabenden Personal ausgeteilt. Neuerdings, eine Auflage des Gesundheitsamtes, müssen alle die diese Medikamente austeilen per eigener Unterschrift die Verabreichung dokumentieren. Aus meiner Tätigkeit als Krankenpfleger in einem Krankenhaus sind mir die Begriffe "Handlungs- u. Durchführungsverantwortung" noch sehr geläufig. (Jeder teilt nur die Medikamente aus die er zuvor auch selbst gestellt hat). Nun soll ich aber, entgegen der vorgenannten Regelung durch meine Unterschrift die Verabreichung von Medikamenten verantworten; Medikamente von deren Richtigkeit ich mich nicht überzeugt habe, nicht überzeugen konnte, da diese ja von der Nachtwache-einer anderen Person-gestellt wurden. In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage nach der Verantwortbarkeit (Rechtsgültigkeit) meines Handelns. Verweigere ich die Unterschrift gilt das Medikament zwar als nicht verabreicht (auch wenn ich es gegeben habe), aber mir erwachsen, weil m.M. nach nicht rechtsverbindlich, auch keine weiterreichenden Konsequenzen wenn das ein oder andere Präparat vielleicht falsch gestellt wurde. Im Tagesgeschäft die einzelnen Medikamente noch einmal auf deren Richtigkeit zu überprüfen ist schlechterdings nicht möglich.-Wer kann mir sagen wie im vorbenannten Fall die Rechtlage aussieht? Über eine erschöpfende Antwort freue ich mich. Der Einzelne kann mich auch gerne direkt anmailen, um ggfls. weiter Fragen zu stellen.
Liebe Grüße
Norman.

Walter_Boss

Stellen von Medikamenten

Beitrag von Walter_Boss » 19.04.2004, 11:24

Hallo Norman,

zum Thema gibt es im Forum bereits Beiträge unter der Titelung
Medikamentenabgabe – Verantwortung
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2

Siehe auch unter
Bedarfsmedikation immer problematisch
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
Privatrezept für Medikamente
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
Arzneimittelversorgung im Heim - Datenschutz?
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=5#5
Falsche Medikamentendosis - Haftung ?
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
Haftung & Regress (einer Pflegekraft) – Fragen
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2
Apothekendienst durch Stationsleitung ?
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=3#3

Bitte lies dort einmal nach und stelle dann eventuell verbleibende Fragen.

Herzlicher Gruß von
Walter Boss

Ute_Weitz

Der Handelnde haftet !

Beitrag von Ute_Weitz » 20.04.2004, 13:11

Hallo Norman,
ich denke, dass die pharmakologischen Fragestellungen grundsätzlich mit Apotheke(r) und Arzt zu klären sind. Das sind insoweit die Fachleute.
Wenn unter Beteiligung dieser Fachleute (von der Heimleitung) gewollt ist, dass die gestellten Medikamenten von Personen abgegeben werden, die an diesem Stellungsvorgang nicht beteiligt waren, kann das für die Abgebenden keine haftungsrechtlichen Nachteile mit sich bringen. Ich denke, dass diese Personen darauf vertrauen dürfen, dass das Stellen durch andere Personen korrekt war. Dementsprechend wären nur Fehler in der Abgabe problematisch, nicht mehr und nicht mehr.
Wenn unter den gegebenen Umständen eine Zeichnung in der Dokumentation erfolgt, kann sie sich folgerichtig nur darauf beziehen, dass die im Voraus gestellten Medikamente richtig abgegeben worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Weitz

WernerSchell
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Registriert: 18.05.2003, 23:13

Sorgfaltspflicht beachten

Beitrag von WernerSchell » 23.04.2004, 13:39

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter

http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... lrecht.htm
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... erapie.htm

Urteile zur fehlerhaften Tätigkeit im Pflegedienst unter
http://www.pflegerechtportal.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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