Haftung & Regress (einer Pflegekraft) - Fragen

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Gast

Haftung & Regress (einer Pflegekraft) - Fragen

Beitrag von Gast » 18.04.2004, 05:51

Wenn bei einem Patienten durch fehlerhafte Handlung einer Pflegeperson ein Schaden entsteht, haftet ja primär das Krankenhaus, da zwischen Patient und Krankenhaus der Behandlungsvertrag besteht.
Das Krankenhaus kann doch nun die Pflegekraft in Regress nehmen, oder?

Gibt es verhandelte Fälle (Gerichtsurteile mit Aktenzeichen und so) wo dieser Rückgriff auf den Arbeitnehmer tatsächlich stattgefunden hat - oder ist das nur Theorie. Man hört immer davon, aber konkret finde ich irgendwie keine Fälle dazu.

Vielen Dank im Voraus für Euer aller Hilfe!

Bruno_Haller

Haftpflichtversicherung reguliert meist !

Beitrag von Bruno_Haller » 18.04.2004, 13:30

Guten Morgen Marc,

zunächst einmal: In diesem Forum wurde wiederholt zum Haftungsrecht informiert. Lies u.a. unter
----> Haftung bei Sturz in Tagespflege -
Aufruf http://www.wernerschell.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?
board=pflege;action=display;num=1080377322;start=1#1
Siehe auch unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=6#6
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=0#0

Dort hat Berti auch weitere Texthinweise gegeben. Gut informiert in der Tat das Onlinebuch von Herrn Schell "Pflegerecht im Spiegel der Rechtsprechung". Darin wird das Haftungsrecht allgemein erklärt, eingeschlossen die Regressmöglichkeiten. Im Übrigen gibt es darin rd. 280 Urteilsvorstellungen (mit Daten und Aktenzeichen), die aufzeigen, wie Haftungsstreitfälle abgehandelt worden sind.

Es gibt zwei Haftungsgrundlagen: Behandlungsvertrag und unverlaubte Handlung. Das Rechtsinstitut der unerlaubten Handlung bietet die Möglichkeit zum Regress (siehe § 831 BGB). Tatsächliche Inanspruchnahmen von Pflegekräften scheiden dann auf jeden Fall aus, wenn es jeweils eine ausreichende Haftpflichtversicherung gibt.

Alles klar?

Mit freundlichen Grüßen
Bruno Haller

Ute_Weitz

Arbeitnehmerhaftung - wann ?

Beitrag von Ute_Weitz » 18.04.2004, 14:58

Hallo Marc,
wie schon von Bruno Haller bemerkt wurde, gibt es in diesem Forum zahlreiche interessante und hilfreiche Texte; sie sollten von Dir zunächst ausgewertet werden. Ich füge noch einige weitere Hinweise hinzu. Damit bist Du wohl zunächst gut eingedeckt? Viel Spaß beim Lesen.
Gruß Ute

Fixierung unterblieb - Wer haftet bei Sturz?
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1

Haftungsausgleich im Arbeitsverhältnis
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2

Betrieblicher Schadensausgleich
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1

Haftungsrecht in der Pflege
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=3#3

Delegation ärztlicher Tätigkeiten
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=4#4

Haftungs- & Krankenversicherungsrecht
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1

Falsche Medikamentendosis - Haftung ?
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1

Pflegedokumentation > Inhalte
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=5#5

Gast

Re: Haftung & Regress (einer Pflegekraft) - Fr

Beitrag von Gast » 18.04.2004, 23:47

Vielen Dank für die Tipps!

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