Strafe für Pfleger, der gelähmten Senior prügelte
zuletzt aktualisiert: 26.09.2012
Einem bettlägerigen, halbseitig gelähmten Pflegeheimbewohner (82) ins Gesicht zu schlagen, so dass der von mehreren Schlaganfällen gezeichnete Senior eine Platzwunde an der Nase erleidet, "ist in keinster Weise zu rechtfertigen". Schon gar nicht, wenn der Schläger als Altenpfleger "gerade dazu da ist, Bewohner zu schützen". So urteilte gestern das Amtsgericht, verhängte sechs Monate Bewährungsstrafe gegen einen 50-jährigen Altenpfleger. Und als Schmerzensgeld muss er außerdem 1500 Euro an die Witwe seines Prügelopfers zahlen.
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Pfleger prügelte gelähmten Senior - Bewährungsstrafe
Moderator: WernerSchell