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MDK - Gutachten
Verfasst: 23.01.2012, 11:44
von Margarite
Sehr geehrte Damen und Herren,
habe ich das Recht von der Krankenkasse/Pflegekasse das Gutachten des MDK zur Pflegeeinstufung zu erhalten?
Danke für eine Mitteilung
MfG Margarite
MDK-Gutachten
Verfasst: 23.01.2012, 15:31
von Herbert Kunst
Hallo Margarite,
das MDK-Gutachten ist ja wahrscheinlich Gegenstand einer Einstufung nach § 14 SGB XI und damit Bestandteil eines Verwaltungsaktes. Um diesen Verwaltungsakt in all seinen Bestandteilen verstehen und auf Richtigkeit prüfen zu können, muss man das Gutachten beiziehen.
Schreiben Sie doch einfach an die Pflegekasse:
"Um Ihre Entscheidung nachprüfen zu können, bitte ich um Übersendung einer Kopie des von Ihnen eingeholten MDK-Gutachtens. Dieses Gutachten ist Bestandteil Ihrer Entscheidung und muss daher für mich überprüfbar sein. Sobald das Gutachten vorliegt, werde ich mich wieder melden.
Für Ihre Bemühungen vielen Danke."
Gruß Herber Kunst
Ergänzung
Verfasst: 23.01.2012, 16:34
von Dete1896
Guten Tag,
ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass das Gutachten in der Regel vom Versicherten angefordert werden muss. Ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtungen bekommen es meistens nur, wenn eine entsprechende Vollmacht vorgelegt wird.
Besten Gruß
Dete