Arztanordnung bei der Wundversorgung - Weigerungsrecht?
Verfasst: 17.08.2011, 09:12
Arztanordnung bei der Wundversorgung - Weigerungsrecht?
Hallo,
ich habe mal eine rechtliche Frage.
Bin ich grundsätzlich verpflichtet, den Anordnungen des Arztes nachzukommen, auch wenn ich genau weiß, dass diese Anordnung nicht mehr zeitgemäß oder sogar obsolet ist?
Wir haben das Problem zur Zeit in der Wundbehandlung. da werden Rivanolverbände angeordnet oder Feuchte Nekrosen sollen mit Zinkpaste ausgetrocknet werden. Ich weiß, dass ich ein Remonstrationsrecht habe, aber muss ich die Anordnungen trotz besseren Wissens ausführen oder darf ich mich weigern?
Laut gängiger Meinung hier im Haus, kann ich meinen Widerspruch zwar im Journal dokumentieren und wäre somit aus der Haftung raus, aber müsste es trotzdem ausführen. Dies würde bedeuten, ich würde wissentlich Patienten in Gefahr bringen, trotz besseren Wissens.
Überspitzt gesagt, würde ein Arzt eine Spritze mit Luft anordnen, könnte ich dokumentieren, dass ich dagegen bin, müsste es dennoch ausführen? Nun gut, ein bisschen weit hergeholt, aber zumindest gibt es in der Wundversorgung Anordnungen, die keine Zulassung dafür haben, wie Haushaltszucker usw., bin ich wirklich verpflichtet, alle Anordnungen derÄrzte durchzuführen? Dann kann die Pflege doch ihren Verstand im Spind lassen.Oder habe ich doch das Recht, im Rahmen meiner Durchführungsverantwortung die Durchführung zu Verweigern?
Hallo,
ich habe mal eine rechtliche Frage.
Bin ich grundsätzlich verpflichtet, den Anordnungen des Arztes nachzukommen, auch wenn ich genau weiß, dass diese Anordnung nicht mehr zeitgemäß oder sogar obsolet ist?
Wir haben das Problem zur Zeit in der Wundbehandlung. da werden Rivanolverbände angeordnet oder Feuchte Nekrosen sollen mit Zinkpaste ausgetrocknet werden. Ich weiß, dass ich ein Remonstrationsrecht habe, aber muss ich die Anordnungen trotz besseren Wissens ausführen oder darf ich mich weigern?
Laut gängiger Meinung hier im Haus, kann ich meinen Widerspruch zwar im Journal dokumentieren und wäre somit aus der Haftung raus, aber müsste es trotzdem ausführen. Dies würde bedeuten, ich würde wissentlich Patienten in Gefahr bringen, trotz besseren Wissens.
Überspitzt gesagt, würde ein Arzt eine Spritze mit Luft anordnen, könnte ich dokumentieren, dass ich dagegen bin, müsste es dennoch ausführen? Nun gut, ein bisschen weit hergeholt, aber zumindest gibt es in der Wundversorgung Anordnungen, die keine Zulassung dafür haben, wie Haushaltszucker usw., bin ich wirklich verpflichtet, alle Anordnungen derÄrzte durchzuführen? Dann kann die Pflege doch ihren Verstand im Spind lassen.Oder habe ich doch das Recht, im Rahmen meiner Durchführungsverantwortung die Durchführung zu Verweigern?