BieneBalu hat geschrieben: "Einwilligung - hiermit gebe ich meine Zustimmung, dass meine Zimmertür auf eigenen Wunsch nach Verlassen des Personals abgeschlossen werden soll.
Dieses Dokument wird in der Bewohnerkarte in der Verwaltung hinterlegt kann zu jeder Zeit eingesehen werden und formos widerrufen werden".
Ist das gestattet?
Hallo BieneBalu,
ich denke, dass für eine passende Antwort eine Komplettierung des Sachverhalts geboten ist.
Ist der Kranke im Vollbesitz der geistigen Kräfte, kann er also wirksam über die Maßnahme verfügen? Oder wird nur eine scheinbare Einwilligung mangels Einwilligungs- bzw. Geschäftsfähigkeit zu Papier gebracht? Es wäre auch interessant zu wissen, weshalb jemand akzeptiert, dass seine Türe abgeschlossen wird. Was ist in einem Notfall, wenn der Bewohner, z.B. wegen Brand, das Zimmer unvorhergesehen und schnell, verlassen will / muss? Fragen!
Theoretisch kann man ja auch von innen abschließen und den Schlüssel abziehen, so dass im Bedarfsfall das Pflegepersonal durch Aufschließen von außen in den Raum hinein kann. Also die näheren Umstände müsste man kennen. Möglicherweise geht es in der vorliegenden Angelegenheit um einen kaschierten Freiheitsentzug, der so nicht stattfinden darf.
Gruß
Herbert Kunst