Pflegezeit auch bei Pflegestufe 0 ?
Verfasst: 27.04.2011, 13:12
Wir haben momentan eine unübersichtliche Situation ohne klare Perspektive.
Das liegt auch daran, dass weder der Arbeitgeber meiner Frau, noch die Pflegekasse folgende Fragen beantworten können.
Meine Frau ist angestellt bei einem AG mit deutlich über 15 Mitarbeitern. Ihr Vater (80)hatte vor gut einer Woche eine Not-Amputations-OP und liegt seitdem in der Klinik, hat inzwischen Pflegestufe 1 und soll in wenigen Tagen ins Pflegeheim, womit er auch einverstanden ist.
Seine Frau (77) war bisher, solange er die Betreuung und Beaufsichtigung übernommen hatte, im Alltag "tragbar". Sie ist deutlich dement (sehr vergesslich, zeitlich nicht orientiert, immer wieder ausfallend werdend und emotional labil). Deshalb ist meine Frau seit vier Wochen (360 km entfernt) im Haushalt ihrer Mutter und beaufsichtigt sie rund um die Uhr. Die Schwiegermutter ist aber in keiner Weise auch nur ansatzweise gewillt eine Überprüfung der Pflegebedürftigkeit über sich ergehen zu lassen, ist absolut uneinsichtig und meint, alles geregelt zu bekommen.
Nach längerer Erklärung und Argumentation hat der Arbeitgeber meiner Frau (eine Klinik mit geriatrischer Fachabteilung !!!) erstmals davon erfahren, dass es einen gesetzlichen Anspruch auf eine kurzfristige Pflegeauszeit gibt. Diese hat er ihr nun gewährt, zusätzlich Urlaubs- und Überstundenausgleichstage. Nun geht es um die Frage, ob auch eine noch längere Pflegezeit gewährt werden kann (bzw. muss).
Aus meiner Sicht müsste für meine Schwiegermutter mindestens Pflegestufe 0 zutreffen, da sie in ihrer Alltagskompetenz deutlich eingeschränkt ist.
Nun meine erste Frage: Kann Pflegezeit auch zur Beaufsichtigung einer Person gewährt werden, die "nur" Pflegestufe 0 bescheinigt bekommt?
Oder ist sogar auch eine Bescheinigung eines Arztes ausreichend, der eine Pflegebedürftigkeit generell bereits attestiert hat ?
Oder gibt es in dieser verzwickten Situation noch andere Möglichkeiten vorzugehen ?
Dann noch die Frage zum Begriff der "häuslichen Umgebung". Der AG meiner Frau steht auf dem (in meinen Augen völlig irrigen) Standpunkt, dass Pflegezeit nur genommen werden könne, wenn Pflegender und zu Pflegender in derselben Wohnung gemeldet seien. Im Gesetz steht nur "häusliche Umgebung". Das wird doch i.d.R. die Wohnung des zu Pflegenden sein. Also erfüllt meine Frau doch diese Anforderung, wenn sie ihre Mutter in deren (360 km entfernten) Wohnung betreut und pflegt.
Oder liege ich da falsch ?
Bitte um schnelle Beantwortung.
Es ist wirklich unglaublich, dass selbst die Pflegekasse solche Fragen nicht unmittelbar beantworten kann.
Danke schon mal.
Das liegt auch daran, dass weder der Arbeitgeber meiner Frau, noch die Pflegekasse folgende Fragen beantworten können.
Meine Frau ist angestellt bei einem AG mit deutlich über 15 Mitarbeitern. Ihr Vater (80)hatte vor gut einer Woche eine Not-Amputations-OP und liegt seitdem in der Klinik, hat inzwischen Pflegestufe 1 und soll in wenigen Tagen ins Pflegeheim, womit er auch einverstanden ist.
Seine Frau (77) war bisher, solange er die Betreuung und Beaufsichtigung übernommen hatte, im Alltag "tragbar". Sie ist deutlich dement (sehr vergesslich, zeitlich nicht orientiert, immer wieder ausfallend werdend und emotional labil). Deshalb ist meine Frau seit vier Wochen (360 km entfernt) im Haushalt ihrer Mutter und beaufsichtigt sie rund um die Uhr. Die Schwiegermutter ist aber in keiner Weise auch nur ansatzweise gewillt eine Überprüfung der Pflegebedürftigkeit über sich ergehen zu lassen, ist absolut uneinsichtig und meint, alles geregelt zu bekommen.
Nach längerer Erklärung und Argumentation hat der Arbeitgeber meiner Frau (eine Klinik mit geriatrischer Fachabteilung !!!) erstmals davon erfahren, dass es einen gesetzlichen Anspruch auf eine kurzfristige Pflegeauszeit gibt. Diese hat er ihr nun gewährt, zusätzlich Urlaubs- und Überstundenausgleichstage. Nun geht es um die Frage, ob auch eine noch längere Pflegezeit gewährt werden kann (bzw. muss).
Aus meiner Sicht müsste für meine Schwiegermutter mindestens Pflegestufe 0 zutreffen, da sie in ihrer Alltagskompetenz deutlich eingeschränkt ist.
Nun meine erste Frage: Kann Pflegezeit auch zur Beaufsichtigung einer Person gewährt werden, die "nur" Pflegestufe 0 bescheinigt bekommt?
Oder ist sogar auch eine Bescheinigung eines Arztes ausreichend, der eine Pflegebedürftigkeit generell bereits attestiert hat ?
Oder gibt es in dieser verzwickten Situation noch andere Möglichkeiten vorzugehen ?
Dann noch die Frage zum Begriff der "häuslichen Umgebung". Der AG meiner Frau steht auf dem (in meinen Augen völlig irrigen) Standpunkt, dass Pflegezeit nur genommen werden könne, wenn Pflegender und zu Pflegender in derselben Wohnung gemeldet seien. Im Gesetz steht nur "häusliche Umgebung". Das wird doch i.d.R. die Wohnung des zu Pflegenden sein. Also erfüllt meine Frau doch diese Anforderung, wenn sie ihre Mutter in deren (360 km entfernten) Wohnung betreut und pflegt.
Oder liege ich da falsch ?
Bitte um schnelle Beantwortung.
Es ist wirklich unglaublich, dass selbst die Pflegekasse solche Fragen nicht unmittelbar beantworten kann.
Danke schon mal.