Nachtdienst durch KrankenpflegehelferInnen
Moderator: WernerSchell
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Nachtdienst durch KrankenpflegehelferInnen
Dürfen Krankenpflegehelfer/innen rechtlich Nachtdienste ableisten?
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Nachtdienst durch KrankenpflegehelferInnen
Sehr geehrter Herr Klingbeil,
die Dienstzeitgestaltung richtet sich im konkreten Einzelfall nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und den einschlägigen Gesetzen (z.B. Arbeitszeitgesetz).
Der Arbeitgeber kann aufgrund seines Direktions- und Weisungsrechtes nähere Regelungen hinsichtlich der Arbeitszeit treffen, also auch die Nachtdiensttätigkeit gestalten. Davon sind Krankenpflegehelfer grundsätzlich nicht ausgenommen.
Soweit ein Nachtdiensteinsatz in einer stationären Pflegeeinrichtung ansteht, müssen ergänzende Vorschriften der Landesgesetzgeber Beachtung finden (z.B. Landesheimgesetze und ergänzende Verordnung / Richtlinien). Soweit solche noch nicht vorliegen, sind z.B. die Grundsätze der bisherigen bundesweit geltenden "Verordnung über personelle Anforderungen in Heimen" zu beachten. Darin heißt es in § 5 u.a.: "In Heimen mit pflegebedürftigen Bewohnern muss auch bei Nachtwachen mindestens eine Fachkraft ständig anwesend sein."
Unabhängig von einer solchen Regelung muss davon ausgegangen werden, dass Pflegeeinrichtungen das Sorgfaltsgebot gegenüber ihren Vertragspartnern zu beachten haben und von daher immer eine ausreichend qualifizierte Fachkraft verfügbar sein muss.
Diese Grundsätze müssen bei der Gestaltung von Nachtdiensteinsätzen Beachtung finfen.
Gruß Herbert Kunst
die Dienstzeitgestaltung richtet sich im konkreten Einzelfall nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und den einschlägigen Gesetzen (z.B. Arbeitszeitgesetz).
Der Arbeitgeber kann aufgrund seines Direktions- und Weisungsrechtes nähere Regelungen hinsichtlich der Arbeitszeit treffen, also auch die Nachtdiensttätigkeit gestalten. Davon sind Krankenpflegehelfer grundsätzlich nicht ausgenommen.
Soweit ein Nachtdiensteinsatz in einer stationären Pflegeeinrichtung ansteht, müssen ergänzende Vorschriften der Landesgesetzgeber Beachtung finden (z.B. Landesheimgesetze und ergänzende Verordnung / Richtlinien). Soweit solche noch nicht vorliegen, sind z.B. die Grundsätze der bisherigen bundesweit geltenden "Verordnung über personelle Anforderungen in Heimen" zu beachten. Darin heißt es in § 5 u.a.: "In Heimen mit pflegebedürftigen Bewohnern muss auch bei Nachtwachen mindestens eine Fachkraft ständig anwesend sein."
Unabhängig von einer solchen Regelung muss davon ausgegangen werden, dass Pflegeeinrichtungen das Sorgfaltsgebot gegenüber ihren Vertragspartnern zu beachten haben und von daher immer eine ausreichend qualifizierte Fachkraft verfügbar sein muss.
Diese Grundsätze müssen bei der Gestaltung von Nachtdiensteinsätzen Beachtung finfen.
Gruß Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
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- phpBB God
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Nachtdienst durch KrankenpflegehelferInnen
Ich teile die Meinung von Herbert Kunst, der auf das Sorgfaltsgebot aufmerksam macht. Auch in der Nacht müssen ausreichend Fachpflegekräfte anwesend sein. Daher ist es nicht vertretbar, im Nachtdienst eine Krankenpflegehelferin allein Dienst verrichten zu lassen.
Rauel K.
Rauel K.
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!
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- phpBB God
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Personaldecke wird oft mehr als ausgedünnt
Guten Morgen,
was Herbert geschrieben hat, trifft zu. Allerdings stellt sich die Praxis oft ein wenig anders dar: Heimträger versuchen immer wieder, die Personaldecke auszudünnen. Und dann kommt es nicht selten vor, dass plötzlich Alten-/KrankenpflegehelferInnen oder sogar nur Angelernte allein "auf weiter Flur unterwegs sind." Das kann und darf nicht hingenommen werden.
MfG Pflege Cologne
was Herbert geschrieben hat, trifft zu. Allerdings stellt sich die Praxis oft ein wenig anders dar: Heimträger versuchen immer wieder, die Personaldecke auszudünnen. Und dann kommt es nicht selten vor, dass plötzlich Alten-/KrankenpflegehelferInnen oder sogar nur Angelernte allein "auf weiter Flur unterwegs sind." Das kann und darf nicht hingenommen werden.
MfG Pflege Cologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
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