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Befähigungsnachweis - Spritzenschein

Verfasst: 19.03.2011, 07:55
von KPHNeuss
Ich möchte kurz nachfragen, ob Befähigungsnachweis bzw. Spritzenschein (immer noch) rechtliche Bedeutung haben. Wir haben darüber kontrovers diskutiert. - Danke für Rückmeldungen.
KPH Neuss

Befähigungsnachweis - Spritzenschein

Verfasst: 19.03.2011, 08:29
von Herbert Kunst
Hallo KPH Neuss,
Befähigungsnachweise können wichtige Klarstellungen im Zusammenhang mit Delegationsentscheidungen enthalten. Daher sind sie m.E. weiterhin sehr bedeutsam. Die Bezeichnung "Spritzenschein" ist aber wohl überholt. Näheres zum Thema im Forum unter
viewtopic.php?t=9906&highlight=bef%E4higungsnachweis
Gruß
Herbert Kunst

Spritzenschein und Haftungsrecht

Verfasst: 19.03.2011, 17:14
von Lutz Barth
Vgl. dazu einen Kurzbeitrag: Kommt dem „Spritzenschein“ in der Praxis eine haftungsbefreiende Bedeutung zu?

Quelle: CareLounge >>> http://www.carelounge.de/altenarbeit/au ... .php?id=60 <<< (html)