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Kündigung eines Pflegers eines Seniorenheims in Hilden

Verfasst: 17.03.2011, 07:27
von Presse
Arbeitsgericht Düsseldorf:
Verfahren über fristlose Kündigung eines Pflegers eines Seniorenheims in Hilden
09.03.2011

Beim Arbeitsgericht Düsseldorf fand heute der Gütetermin in einem Rechtsstreit um die außerordentliche Kündigung eines Pflegemitarbeiters statt. Nachdem sich die Parteien in einem früheren Rechtsstreit bereits auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30.06.2011 geeinigt hatten, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis erneut fristlos. Hintergrund der Kündigung ist nach Mitteilung des Arbeitgebers in der Gütesitzung der Vorwurf, der Arbeitnehmer habe über 100 Videoaufnahmen sowie über 20 Fotos der Bewohner gefertigt und unerlaubt gespeichert. Darüber hinaus habe er auch die Pflegedokumentationen teilweise unerlaubt gespeichert. Diese sowie ein Foto habe er an die Presse herausgegeben.

Eine Einigung ist zwischen den Parteien nicht zustande gekommen.

Der Kammertermin in diesem Verfahren findet statt am 23.05.2011 um 10.30 Uhr im Saal 004.

Aktenzeichen: 12 Ca 834/11

Quelle: http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/pres ... /index.php

Skandalfotos in der Pflege: Kündigung unwirksam

Verfasst: 08.06.2011, 07:48
von Gaby Modig
Zum Streitverfahren Skandalfotos gab es am 07.06.2011einen Bericht der Rheinischen Post:

Skandalfotos in der Pflege: Kündigung unwirksam
Mit Erfolg hat ein Pfleger gegen die fristlose Kündigung durch ein Hildener Pflegeheim der Graf-Recke-Stiftung geklagt. Das Arbeitsgericht Düsseldorf gab dem Kläger gestern in erster Instanz Recht. Die zweite, fristlose Kündigung sei hinfällig. Vielmehr gelte ein zuvor getroffener Kündigungs-Vergleich beider Parteien mit Abfindung. Um Missstände zu dokumentieren, hatte der Mann in dem Pflegeheim Fotos gemacht und veröffentlicht.

Quelle: RP - http://nachrichten.rp-online.de/panoram ... -1.1299753
Ausführlicher Bericht unter http://www.rp-online.de/region-duesseld ... -1.1299527

Vergleich hatte Vorrang

Verfasst: 08.06.2011, 11:02
von Rauel Kombüchen
Ich billige das hier angesprochene Filmen nicht. Allerdings ist die Entscheidung des Arbeitsgerichts nachvollziehbar, weil wohl für den neuen Streit wegen des geschlossenen Vergleichs kein Rechtsraum war.

Rauel