Heimrecht in Mecklenburg-Vorpommern
Verfasst: 03.12.2010, 16:39
Mecklenburg-Vorpommern: Ausführungsverordnungen zum neuen Heimgesetz in Kraft
Schwerin. Die Sozial- und Gesundheitsministerin Mecklenburg-Vorpommerns, Manuela Schwesig (SPD), hat die Einrichtungenmindestbauverordnung, die Einrichtungenpersonalverordnung und die Einrichtungenmitwirkungsverordnung zum Einrichtungenqualitätsgesetz in Kraft gesetzt. Sie ersetzen drei ältere Verordnungen des Bundes und gelten damit für etwa 450 Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie die im Land neu entstehenden ambulant betreuten Wohngemeinschaften.
"Die neuen Verordnungen sind gut für die Pflegebedürftigen, weil sie für bessere Wohnbedingungen sorgen und die Mitwirkungsrechte der Bewohner stärken. Die Pflegekräfte profitieren von den Verordnungen, weil Bildungsabschlüsse gesondert geregelt und anerkannt werden und Zusatzqualifikationen, aber auch die Berufserfahrung besser anerkannt werden", sagte die Ministerin in Schwerin.
Erarbeitet wurden die Verordnungen gemeinsam mit den Einrichtungsträgern, der kommunalen Heimaufsicht und den betroffenen Interessenverbänden. "Mecklenburg-Vorpommern ist damit nach Nordrhein-Westfalen das zweite Bundesland, das entsprechende Verordnungen erlassen hat, um alle notwendigen Anforderungen an Bau, Personal und Mitwirkung neu zu regeln und das teilweise nicht mehr zeitgemäße Bundesrecht zu ersetzen", so Schwesig.
Mehr zu den Inhalten der Verordnungen lesen Sie in den Print-Ausgaben von CAREkonkret.
Quelle: Pressemitteilung vom 03.12.2010
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net
Schwerin. Die Sozial- und Gesundheitsministerin Mecklenburg-Vorpommerns, Manuela Schwesig (SPD), hat die Einrichtungenmindestbauverordnung, die Einrichtungenpersonalverordnung und die Einrichtungenmitwirkungsverordnung zum Einrichtungenqualitätsgesetz in Kraft gesetzt. Sie ersetzen drei ältere Verordnungen des Bundes und gelten damit für etwa 450 Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie die im Land neu entstehenden ambulant betreuten Wohngemeinschaften.
"Die neuen Verordnungen sind gut für die Pflegebedürftigen, weil sie für bessere Wohnbedingungen sorgen und die Mitwirkungsrechte der Bewohner stärken. Die Pflegekräfte profitieren von den Verordnungen, weil Bildungsabschlüsse gesondert geregelt und anerkannt werden und Zusatzqualifikationen, aber auch die Berufserfahrung besser anerkannt werden", sagte die Ministerin in Schwerin.
Erarbeitet wurden die Verordnungen gemeinsam mit den Einrichtungsträgern, der kommunalen Heimaufsicht und den betroffenen Interessenverbänden. "Mecklenburg-Vorpommern ist damit nach Nordrhein-Westfalen das zweite Bundesland, das entsprechende Verordnungen erlassen hat, um alle notwendigen Anforderungen an Bau, Personal und Mitwirkung neu zu regeln und das teilweise nicht mehr zeitgemäße Bundesrecht zu ersetzen", so Schwesig.
Mehr zu den Inhalten der Verordnungen lesen Sie in den Print-Ausgaben von CAREkonkret.
Quelle: Pressemitteilung vom 03.12.2010
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net