Medikamente - Wer darf abgeben ?
Guten Morgen,
in der jüngsten Panoramsendung
viewtopic.php?t=14716
sprach Herr M. Breitscheidel u.a. die Medikamentenabgabe an. Offensichtlich ist es so, dass nicht nur dreijährig ausgebildete Pflegekräfte, sondern auch angelernte MitarbeiterInnen, Medikamente abgeben. Diesbezüglich gibt es auch hier immer wieder Fragen. Wer kann Hinweise geben?
Danke und Gruß Hansi
Medikamente - Wer darf abgeben ?
Moderator: WernerSchell
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Medikamentenabgabe und ähnliche Fragstellungnen
Sehr geehrter Fragesteller Hansi,
erst gestern gab es im Rahmen einer Mailingliste eine Antwort zu einer ähnlichen Frage. Ich füge den Text einfach (anonymsiert) an.
Unter den angegebenen Adressen sind reichlich Informationen zur Thematik zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
Herr ... schrieb u.a.:
Bei der Übernahme einer Betreuung (Heimaufenthalt in Sucht-Rehaklinik) stelle ich fest, dass Medikamente (oral) zwar vom Arzt verordnet, jedoch vom nichtmedizinischen Personal (Sozialpädagogen/Therapeuten) verabreicht werden. Ist die orale Medikamentengabe an nichtmedizinisches Personal grundsätzlich delegierbar? Ich meine nein und bin der Ansicht, dass die Durchführenden sich im Fall eines Zwischenfalles des Übernahmeverschuldens haftbar gemacht haben. Ist diese Übernahme laut Behandlungsvertrag überhaupt möglich? Kann mir jemand die rechtliche Grundlage nennen?
Sehr geehrter Herr ...,
ich habe mich wiederholt zu diesem Thema geäußert. Entsprechende Beiträge von mir und anderen Institutionen/Personen finden Sie unter den angegebenen Fundstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - http://www.wernerschell.de
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
>>> Falls sich Links nicht direkt öffnen lassen: Bitte jeweilige Fundstelle kopieren und in den InternetBrowser übertragen!
Die Delegation von Injektionen, Infusionen und Blutentnahmen auf nichtärztliches Personal - ein Dauer-Rechtsproblem im Bereich der vertikalen Arbeitsteilung
Näheres hier
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... gation.php
Die Delegation von ärztlichen Aufgaben ist grundsätzlich schriftlich zu fixieren!
Näheres hier
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... fgaben.php
Das nichtärztliche Personal darf nur dann Aufgaben zur Erledigung übernehmen, wenn es über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.
Lesen Sie hier (PDF)
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... psen01.pdf
Pflege & Injektionstätigkeit in der Behindertenhilfe
Näheres hier
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... nhilfe.php
Rahmenempfehlung „Behandlungspflege in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe“ (vom 10.06.2005)
Näheres hier (PDF)
http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... nhilfe.pdf
Die Delegation von ärztlichen Aufgaben
Ein Beitrag von Elke Bachstein (PDF) in der Zeitschrift „Pflege aktuell“
Fachzeitschrift des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe), Oktober 2005 (mit freundlicher Genehmigung der Redaktion)
http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... in1005.pdf
Behandlungspflege in der Behindertenhilfe - Leitlinie für stationäre Einrichtungen
Nähere Informationen hier
http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... nhilfe.php
Medikamentengabe in Behinderteneinrichtungen
viewtopic.php?t=9906&highlight=medikamentengabe
Medikamente - Richten, Stellen, Verabreichen
viewtopic.php?t=4480&highlight=medikamentengabe
Medikamentenabgabe durch Justizbedienstete zulässig?
viewtopic.php?t=6938&highlight=medikamentengabe
erst gestern gab es im Rahmen einer Mailingliste eine Antwort zu einer ähnlichen Frage. Ich füge den Text einfach (anonymsiert) an.
Unter den angegebenen Adressen sind reichlich Informationen zur Thematik zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
Herr ... schrieb u.a.:
Bei der Übernahme einer Betreuung (Heimaufenthalt in Sucht-Rehaklinik) stelle ich fest, dass Medikamente (oral) zwar vom Arzt verordnet, jedoch vom nichtmedizinischen Personal (Sozialpädagogen/Therapeuten) verabreicht werden. Ist die orale Medikamentengabe an nichtmedizinisches Personal grundsätzlich delegierbar? Ich meine nein und bin der Ansicht, dass die Durchführenden sich im Fall eines Zwischenfalles des Übernahmeverschuldens haftbar gemacht haben. Ist diese Übernahme laut Behandlungsvertrag überhaupt möglich? Kann mir jemand die rechtliche Grundlage nennen?
Sehr geehrter Herr ...,
ich habe mich wiederholt zu diesem Thema geäußert. Entsprechende Beiträge von mir und anderen Institutionen/Personen finden Sie unter den angegebenen Fundstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - http://www.wernerschell.de
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
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Die Delegation von Injektionen, Infusionen und Blutentnahmen auf nichtärztliches Personal - ein Dauer-Rechtsproblem im Bereich der vertikalen Arbeitsteilung
Näheres hier
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Die Delegation von ärztlichen Aufgaben ist grundsätzlich schriftlich zu fixieren!
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Das nichtärztliche Personal darf nur dann Aufgaben zur Erledigung übernehmen, wenn es über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.
Lesen Sie hier (PDF)
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Pflege & Injektionstätigkeit in der Behindertenhilfe
Näheres hier
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Rahmenempfehlung „Behandlungspflege in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe“ (vom 10.06.2005)
Näheres hier (PDF)
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Die Delegation von ärztlichen Aufgaben
Ein Beitrag von Elke Bachstein (PDF) in der Zeitschrift „Pflege aktuell“
Fachzeitschrift des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe), Oktober 2005 (mit freundlicher Genehmigung der Redaktion)
http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... in1005.pdf
Behandlungspflege in der Behindertenhilfe - Leitlinie für stationäre Einrichtungen
Nähere Informationen hier
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Medikamentengabe in Behinderteneinrichtungen
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Medikamente - Richten, Stellen, Verabreichen
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Medikamentenabgabe durch Justizbedienstete zulässig?
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