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Herz-Jesu-Haus Paderborn - wg. Pflegemängel Schließung
Verfasst: 02.09.2010, 08:04
von Presse
Massive Mängel im Herz-Jesu-Haus
Paderborn (WV). »Menschen waren in Gefahr«, hat gestern Landrat Manfred Müller das Einschreiten der Heimaufsicht beim Herz-Jesu-Haus begründet. Der Kreis Paderborn wirft der Einrichtung massive Pflegemängel vor und hat deshalb verfügt, das Haus zum Jahresende zu schließen.
»Wenn wir sehen, dass trotz engmaschiger Kontrollen und Vorgaben die festgestellten Mängel nicht dauerhaft behoben werden und Menschen in Gefahr sind, greifen wir konsequent durch. Das tun wir zum Schutz jener Menschen, die in solchen Einrichtungen leben und darauf vertrauen, dass wir als Heimaufsicht hinsehen und helfen«, erklärt Landrat Manfred Müller.
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http://www.westfalen-blatt.de/nachricht ... &artikel=1
Herz-Jesu-Haus vor dem Aus - Stellungnahme
Verfasst: 02.09.2010, 14:51
von ProPflege
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich am 02.09.2010 an die Heimaufsicht in Paderborn gewandt und in der Angelegenheit nachgefragt. Daraufhin erhielt Pro Pflege - Selbsthilfenetz folgende Rückantwort:
Sehr geehrter Herr Schell,
gern sende ich Ihnen in der Anlage die schriftliche Stellungnahme des Kreises Paderborn. Ich bitte um Verständnis, dass wir die Schließungsverfügung aus Datenschutzgründen und aufgrund des anhängigen Verfahrens nicht an unbeteiligte Dritte versenden können. Dem Statement des Kreises bzw. des Landrates können Sie entnehmen, dass wir sehr sorgfältig und aufmerksam das Geschehen im Blick hatten und haben und selbstverständlich alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Alternativen in Betracht und Erwägung ziehen. Seien Sie versichert, dass die Heimaufsicht des Kreises sich auch weiterhin kompetent und zuverlässig kümmern wird.
Mit freundlichen Grüßen aus Paderborn
Michaela Pitz
Kreisverwaltung Paderborn
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Aldegreverstraße 10 - 14
33102 Paderborn
Tel.: 05251 308-106
Fax: 05251 308892161
pitzM@kreis-paderborn.de
http://www.kreis-paderborn.de
Stellungnahme des Kreises Paderborn zum Artikel im Westfälischen Volksblatt vom 31. August 2010 „Herz-Jesu-Haus vor dem Aus“ vom 1. September 2010
Nach dem Wohn- und Teilhabegesetz für das Land NRW (WTG) ist es Aufgabe der Heimaufsicht des Kreises, „die Würde, die Interessen und die Bedürfnisse der Bewohner in Betreuungseinrichtungen vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Einhaltung der dem Betreiber ihnen gegenüber obliegenden Pflichten und ihre Rechte zu schützen“. Dieser im Gesetz festgeschriebene Anspruch auf respektvolle Betreuung und Schutz der Gesundheit für jene, die sich selbst nicht mehr versorgen können, wiegt ungleich schwerer als die wirtschaftlichen Interessen eines Trägers auf Fortführung einer Einrichtung. Werden massive Mängel in der Pflege festgestellt, greift ein gestufter Maßnahmenkatalog, der von Beratung bis Anordnung einzelner Maßnahmen über einen Aufnahmestopp bis letztlich zur Untersagung des Betriebes reicht. „Die Untersagung des Betriebes einer Pflegeeinrichtung ist eine Entscheidung, die immer eine lange Vorgeschichte hat und niemals leichtfertig getroffen wird. Wenn wir sehen, dass trotz engmaschiger Kontrollen und Vorgaben die festgestellten Mängel nicht dauerhaft behoben werden und Menschen in Gefahr sind, greifen wir heute und in Zukunft konsequent durch. Das tun wir zum Schutz jener Menschen, die in solchen Einrichtungen leben und darauf vertrauen, dass wir als Heimaufsicht hinsehen und helfen“, erklärt Landrat Manfred Müller.
Pflege-TÜV und Schulnoten in Paderborn
Verfasst: 30.01.2011, 07:55
von Gaby Modig
Der nachfolgende Bericht zeigt, dass die Benotung auf der Basis von fragwürdigen Vereinbarungen und Kriterien weiter geht:
PADERBORN
Noten für die Pflege
Der Medizinische Dienst bewertet die Leistungen von Stationären Einrichtungen und ambulanten Diensten
VON SABINE KAUKE
.... Auch in Paderborn ist der MDK unterwegs und prüft ohne Anmeldung. Drei neue Pflegefachkräfte wurden eigens eingestellt, um die Aufgaben zu bewältigen, .... "Unseres Erachtens wird viel zu großer Wert auf technische Abläufe und penible Dokumentation gelegt. Die Qualität der Pflege und Betreuung der Patienten werden in der Beurteilung nicht genügend berücksichtigt", moniert der ambulante Paderborner Pflegedienst BHD (4,7). "Die Note täuscht über die tatsächliche Leistung hinweg", .... (weiter)
http://www.nw-news.de/lokale_news/pader ... flege.html
Solange die maßgeblichen Vorgaben für den Pflege-TÜV nicht geändert sind, kann man die Noten "in der Pfeife rauchen". Das SG Münster sagte im vergangenen Jahr in einem Streitverfahren, alles rechtswidrig und zur Täuschung der Verbraucher geeignet.
Also vergessen wir die Schulnoten für Heime zunächst einmal
Liebe Grüße
Gaby
Unterschiedliche Positionen!
Verfasst: 30.01.2011, 09:36
von Lutz Barth
Nun - der Vollständigkeit sei hier nur darauf hingewiesen, dass es in der Rechtsprechung unterschiedliche Auffassungen dazu gibt, mal ganz davon abgesehen, dass die Entscheidung des SG Münster vom Landessozialgericht "kassiert" wurde!
Ein guter Überblick zur Rechtsprechung findet sich u.a. unter
Kostenlose Urteile.de
>>>
http://www.kostenlose-urteile.de/LSG-NR ... s10574.htm
Ergebnis- und Lebensqualität gehört in den Mittelpunkt
Verfasst: 30.01.2011, 10:08
von Herbert Kunst
Lutz Barth hat geschrieben: ... Nun - der Vollständigkeit sei hier nur darauf hingewiesen, dass es in der Rechtsprechung unterschiedliche Auffassungen dazu gibt, mal ganz davon abgesehen, dass die Entscheidung des SG Münster vom Landessozialgericht "kassiert" wurde!
... [/url]
Hallo Herr Barth,
Ihr Hinweis ist bei formaler Betrachtung völlig korrekt. Allerdings liegt nach meiner Auffassung jedes Gericht, auch wenn es ein Obergericht ist, daneben, dass die Tranzparenzvereinbarungen, Kriterien und das dazu ablaufende Verfahren nicht als rechtwidrig ansieht. Ich denke, dass das BSG entsprechend korrigiert.
Im Übrigen gibt es in der Fachwelt kaum noch Meinungsverschiedenheiten darüber, dass der Pflege-TÜV in der jetzigen Ausgestaltung umfassend korrigiert gehört. Im politischen Bereich gibt es entsprechenden Druck.
Die Regelungen müssen, wenn die Noten für die Verbraucher Bedeutung erlangen sollen, entscheidend auf die Ergebnis- und Lebensqualität abstellen. Nur das wäre gesetzeskonform. - Und das ist eindeutig bisher nicht der Fall. Herr Schell hat das ja auch hier und anderswo immer wieder klargestellt. Dem kann ich mich nur anschließen.
Gruß
Herbert Kunst
Lediglich der Information willen...
Verfasst: 30.01.2011, 10:18
von Lutz Barth
Verehrter Herr Kunst.
Da ich nun Jurist bin, komme jedenfalls ich nicht um eine "formale" Betrachtungsweise umhin, die insbesondere auch deshalb nicht entbehrlich wird, weil etwa Herr Schell aus seiner Sicht Erklärungen abgeben hat.
Den Verfahren liegen bedeutsame Rechtsfragen zugrunde, die sicherlich vom BSG letztinstanzlich einer Klärung zugeführt werden, wenngleich es nicht ausgeschlossen erscheint, dass sich dann in der Folge das BVerfG mit den grundrechtsrelevanten Fragen beschäftigen muss.
Mein Hinweis diente also nur zu Zwecken der Information.
Ergebnis- und Lebensqualität gehört in den Mittelpunkt
Verfasst: 30.01.2011, 10:21
von Herbert Kunst
Lutz Barth hat geschrieben: ... Mein Hinweis diente also nur zu Zwecken der Information. ....
Das habe ich auch so verstanden. Gleichwohl war es mir wichtig, auf die Korrekturnotwendigkeiten mit Zielrichtung "Ergebnis- und Lebensqualität" hinzuweisen.
Gruß H.K.