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Pflegedokumentation - Unterschrift vs. Handzeichen

Verfasst: 21.08.2010, 15:39
von Nicole
Hallo,
wer kann mir weiterhelfen?

In der ambulanten Hauskrankenpflege, bei der ich als QMB angestellt bin, wurde die gesamte Dokumentation selbst erstellt.

Meine Vorgängerin im QS hat einige Dokumentationsblätter mit der Spalte „Unterschrift“ und andere mit der Spalte „Handzeichen“ erstellt.

Die Inhaberin des Pflegedienstes besteht nun auf korrekter Ausfüllung der Formulare und greift zu disziplinarischen Maßnahmen, wenn in der Spalte „Unterschrift“ nur das Handzeichen erscheint.

Dass die Inhaberin ein Direktionsrecht hat, ist mir natürlich klar.

Meine Fragen:

Ist ein Handzeichen (Kürzel) mit einer Unterschrift gleichzusetzen, wenn die geltenden Unterschriften mit dem entsprechenden Handzeichen jederzeit durch eine hinterlegte und aktuelle Liste nachprüfbar sind?

Gibt es Bereiche der Pflegedokumentation, in denen eine Unterschrift der pflegenden Person vorgeschrieben ist und das Handzeichen als Nachweis nicht ausreicht?

Könnte ich rechtssicher alle Formulare der Pflegedokumentation in der Spalte (bisher „Unterschrift“) in „Handzeichen“ umbenennen?

mit frdl. Grüssen
Nicole

Direktionsrecht / Weisungsrecht - Pflegedokumentation

Verfasst: 22.08.2010, 06:43
von Herbert Kunst
Hallo Nicole,

grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitgeber kraft seines Direktions- und Weisungsrechtes darüber zu befinden hat, wie die MitarbeiterInnen ihre Eintragungen in der Pflegedokumentation vorzunehmen haben. Die MitarbeiterInnen dürfen nicht von solchen Entscheidungen abweichen. Das kann schnell zu Rügen, Abmahnung oder Kündigung führen.
Allgemein müssen verantwortliche Eintragungen mit der Unterschrift gekennzeichnet werden. Es kann aber auch das Handzeichenverfahren praktiziert werden. Handzeichen sind dann zulässig, wenn durch entsprechende Regelungen, z.B. durch eine der Dokumentation begefügte Handzeichenliste, zweifelsfrei festzustellen, wem welches Handzeichen zugeordnet werden kann.
Meine Empfehlung: Keine Eigenmächtigkeiten, alles mit dem Arbeitgeber abstimmen. Wenn irgendwelche rechtliche Zweifelfragen bleiben und der Arbeitgeber unbelehrbar nicht angemessen reagiert, schriftlich Bedenken / Hinweise formulieren und an Arbeitgeber schicken.

Gruß
Herbert Kunst

Handzeichen - Weisungskompetenz des Arbeitgebers

Verfasst: 22.08.2010, 09:03
von Rita Reinartz
Hallo Nicole,

es ist eigentlich weit verbreitet, dass man häufig vorzunehmende Zeichnungen nicht mehr mit vollständiger Unterschrift, sondern per Handzeichen vornimmt. Das ist auch wohl rechtlich unproblematisch.
Es muss nur klar sein, wem welches Handzeichen zuzuordnenen ist. Daher wird allgemein empfohlen, eine entsprechende Handzeichenliste zu erstellen und einer Doku anzufügen.
Es ist in der Tat wohl auch so, dass die Leitungskräfte die jeweils gewünschten Formerfordernisse bestimmen können. Wie schon bemerkt wurde: Das ergibt sich aus der Weisungskompetenz des Arbeitgebers.
Allerdings wäre zu hinterfragen, warum einmal Unterschrift und dann Handzeichen verlangt wird. Wäre nicht ein einheitliches Vorgehen, so oder so, sinnvoll?

MfG R.R.

Pflegedokumentation - Unterschrift vs. Handzeichen

Verfasst: 23.08.2010, 07:51
von Anja Jansen
Nicole hat geschrieben: (1) Meine Vorgängerin im QS hat einige Dokumentationsblätter mit der Spalte „Unterschrift“ und andere mit der Spalte „Handzeichen“ erstellt.
Die Inhaberin des Pflegedienstes besteht nun auf korrekter Ausfüllung der Formulare und greift zu disziplinarischen Maßnahmen, wenn in der Spalte „Unterschrift“ nur das Handzeichen erscheint.
(2) Ist ein Handzeichen (Kürzel) mit einer Unterschrift gleichzusetzen, wenn die geltenden Unterschriften mit dem entsprechenden Handzeichen jederzeit durch eine hinterlegte und aktuelle Liste nachprüfbar sind?
(3) Gibt es Bereiche der Pflegedokumentation, in denen eine Unterschrift der pflegenden Person vorgeschrieben ist und das Handzeichen als Nachweis nicht ausreicht?
(4) Könnte ich rechtssicher alle Formulare der Pflegedokumentation in der Spalte (bisher „Unterschrift“) in „Handzeichen“ umbenennen?
Hallo,

zu den bereits abgelieferten Antworten einige Ergänzungen:

(1) Man sollte einmal abklären, warum es unterschiedliche Spalten gab bzw. gibt. Wer hat sich dabei was gedacht? Wenn die Pflegedienstchefin auf Einhaltung der Gliederung besteht, warum? Hat sie irgendwelche Argumente?
(2) Wie schon ausgeführt wurde, ist ein Handzeichen ausreichend, wenn der Zeichner per Liste identifizierbar ist.
(3) Es kommt m.E. auf die Verantwortlichkeiten an. Wenn also jemand als Zeichner, so oder so, auszumachen ist, muss das wohl ausreichen.
(4) Veränderungen sind m.E. nur in Übereinstimmung mit der Pflegedienstleitung möglich.

Vorstellbar ist wohl auch, den MDK zu fragen, wie er die hier angestellten Überlegungen einschätzt.

MfG Anja

Handzeichen m.E. nicht problematisch

Verfasst: 27.08.2010, 08:11
von Karl Büser
Ich halte sehr viel davon, Dokumentationsaufgaben zu vereinfachen. Dazu kann auch die generelle Nutzung von Handzeichen gehören. Ich sehe insoweit eigentlich weder rechtliche noch tatsächliche Probleme. Man muss nur, wie gesagt, dafür sorgen, dass jedes Handzeichen klar zugeordnet werden kann.

Karl Büser