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Magensondenlegen im Pflegeunterricht

Verfasst: 30.07.2010, 14:48
von doppelfeld.silke
Wir Lehrende werden von unseren Schülerinnen und Schülern häufig darauf angesprochen, ob gewisse Fertigkeiten wie Venenpunktionen oder das Legen von Magensonden bei gegenseitigem Einverständnis im "Selbstversuch" aneinander wechselseitig eingeübt werden kann.
Wir sind uns über die Rechtslage nicht klar. Kann mir jemand weiterhelfen?

L.G.
Silke Doppelfeld
Krankenschwester/ Pflegepädagogin

Praktisches Üben in der Ausbildung - Frewilligkeit !

Verfasst: 31.07.2010, 08:23
von Gerhard Schenker
Hallo, guten Morgen,

zu der gestellten Frage gibt es keine Vorschrift, die klar weiter hilft. Richtig ist, dass die angesprochenen Verrichtungen ausreichend geübt werden müssen. Meistens wird das Einüben mit Hilfe von Praxisanleiter(n)Innen auf den Stationen - also beim Patienten - erfolgen. Einüben bei SchülerInnen - also bei gesunden Menschen - ist m.E. nur in engen Grenzen anzuraten. Natürlich muss jeder, der sich beteiligt, freiwillig mitmachen. Das sollte im Zweifel auch schriftlich fixiert werden. Dann sollte man sicherstellen, dass ausreichend qualifizierte Personen bei den Übungen anwesend sind, also jederzeit kompetent eingreifen können.
Wenn es technische Möglichkeiten für das Einüben gibt, z.B. Puppen, muss deren Einsatz wohl Vorrang haben.
Dann stellen sich letztlich aber auch rechtliche Fragen. Was ist, wenn wenn man wechselseitigen Üben etwas schief läuft, sogar ein Körperschaden entsteht (= strafrechtlich Tatbestand der Körperverletzung)? Ist das ein Arbeitsunfall und damit von der BGW abgedeckt?
Wegen all dieser Fragen erscheint es sinnvoll, auf jeden Fall die Betriebsleitung zu beteiligen und "von oben" das ok einzuholen. Möglicherweise wird dann auch entschieden, dass bestimmte Übungen nur in Anwesenheit eines Arztes erfolgen dürfen.
Mit dieser Antwort verbleiben sicherlich einige Unklarheiten. Aber die werden wohl immer bestehen. Daher rate ich dazu, die Führungsebene zu einzuschalten. Sonst gibt es im Nachhinein nur Vorwürfe: Wie konnten Sie usw. ?

Viele Grüße
Gerhard Schenker

Ethische Auseinandersetzung - Gegenseitiges Üben -

Verfasst: 01.09.2010, 10:45
von doppelfeld.silke
Hallo!

Vielen Dank für die Hinweise und Gedanken dazu!
Das waren im Kern die Bedenken, die wir im Kollegenkreis auch sehen und dikutiert haben.
Wir werden demnach auch zukünftig weiter an Demo-Puppen diese Fertigkeiten einüben, weil es einfach zu viele Knackpunkte gibt.
Den Schülerinnen und Schüler, die sich den Unterricht anders wünschen, habe ich diese Dinge erläutert. Es war dann auch ein klarer Fall, warum es nicht ratsam ist, diese Unterrichtsmethode zu wählen.
Ich finde es sinnvoll, sich weiterhin mit Schülern über diese Dinge auszutauschen, weil es dadurch zu einer Auseinandersetzung mit dem Tatbestand der Körperverletzung bei Heileingriffen gekommen ist.Zudem kam es im Rahmen dieser Diskussion ebenso zu einer Sensibilisierung hinsichtlich möglicher Komplikationen, die man sonst, aus Sicht der Lernenden, eher als "theoretisch" ansieht.

Viele Grüße
Silke