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Gleichstellung Altenpflege/Krankenpflege

Verfasst: 27.06.2010, 18:45
von Hasilein
Hallo!

Weiss jemand wo genau das steht, dass die Altenpflegefachkräfte den Krankenpflegefachkräften gleichgestellt sind?
Uns wurde dies vor einem Monat in einer Teamsitzung mitgeteilt, die Chefin konnte jedoch keine Quelle nennen.
Nun hatten wir eine Altenpflegerin in unserer Einrichtung zum Praktikum im Rahmen einer Weiterbildung und sie erzählte, dass bei ihrem Arbeitgeber weniger verdienen würde als die Krankenpflegekollegen.
Wird sie hier nicht diskriminiert gegenüber den Krankenpflegekollegen?
WENN die Gleichstellung tatsächlich Gesetz ist?
Danke und Tschüs!
Hasi

Krankenpflege - Altenpflege - Gleichberechtigung

Verfasst: 28.06.2010, 06:42
von Gaby Modig
Hallo Hasi,
die Gleichstellung ist zunächst einmal daraus zu folgern, dass die berufliche Qualifizierung bei beiden Berufsbildern drei Jahre dauert.
Für die Heimpflege gibt es eine Regelung in § 6 Heimpersonalverordnung, die die Fachkräfte betrifft. Anhand dieser Vorschrift ergibt sich zusätzlich, dass die dreijährige Kranken- bzw. Altenpflegeausbildung zu einer gleichrangigen Qualifikation führt. Im Übrigen wird angestrebt, die beiden unterschiedlichen Ausbildungen zusammen zu führen.
MfG Gaby

Gleichbehandlung der dreijährig ausgebildeten Pflegekräften

Verfasst: 29.06.2010, 11:09
von Rob Hüser
Hallo,
die Gleichstellung bei Krankenpflege - Altenpflege wurde auch in den Begründungen zu den verschiedenen Berufsgesetzen (Krankenpflegegesetz und Altenpflegegesetz) näher ausgeführt.
In den Richtlinien über die Häusliche Krankenpflege ist auch nachzulesen, dass bestimmte Verrichtungen den dreijährig ausgebildeten Pflegekräften zugestanden sind. Unterschiede zwischen Krankenpflege und Altenpflege gibt es da nicht.
Ernsthafte Zweifel an einer Gleichstellung kann es m.E. nicht geben.
MfG Rob

Gleichstellung Krankenpflege - Altenpflege - was denn sonst?

Verfasst: 06.07.2010, 11:13
von Cicero
Die Gleichstellung Krankenpflege - Altenpflege (jeweils dreijährige Ausbildung) steht nicht infrage. Sie ist seit Jahren Fakt. Ausdrücklich und verbindlich geregelt ist das m.E. nicht. Ich kenne aber niemanden, der die Gleichstellung ernstlich bezweifelt.