Gegen Fachkräftemangel hilft eigener Berufsnachwuchs
Verfasst: 22.02.2010, 11:21
bad LV Niedersachsen e.V. startet seine "Ausbildungsoffensive ambulant"
Landesverbandschef Jahns sieht neue Chancen für die ambulante Pflege: Gegen Fachkräftemangel hilft eigener Berufsnachwuchs
"Wer jetzt die neuen Förderungsmöglichkeiten des Landes nutzt, kann Altenpflegefachkräfte günstiger ausbilden und betreibt vorausschauende Personalpolitik für seinen ambulanten Pflegedienst." Das erklärte der niedersächsische Landesverbandschef des Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V., Hermann Jahns, zum Auftakt der bad-Ausbildungsoffensive ambulant in Bad Nenndorf. Angesichts des Mangels an qualifizierten Altenpflegekräften seien ambulante Dienste gut beraten, sich geeigneten qualifizierten Berufsnachwuchs mit eigenen Auszubildenden selbst zu schaffen.
Nur sehr wenige Pflegedienste im Lande sind derzeit auch Ausbildungs-betriebe. Die Leiterin der Altenpflegeschule Emmerthal e. V., Dipl.-Pflegepädagogin Ulrike Bäßler: "Derzeit belegen Auszubildende aus ambulanten Diensten nur 60 von 1000 Schulplätzen in niedersächsischen Altenpflegeschulen."
Entscheidende Neuerung: Nunmehr gewährt das Land ambulanten Pflegediensten für jeden "Azubi" Pauschalzuschüsse von monatlich 85 Euro, wenn sie mindestens 80 Prozent der Vergütung für Auszubildende nach dem Tarifvertrag der Länder für Auszubildende in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) zahlen. Das entspricht ca. 600 Euro von rund 750 Euro, dem Tariflohn im ersten Ausbildungsjahr.
Die wesentlichen Vorteile, eigenen Berufsnachwuchs auszubilden, beschreibt Schulleiterin Bäßler wie folgt:
Mit selbst ausgebildetem, qualifiziertem und motiviertem Nachwuchs sichern sich die personalintensiven Pflegedienste ihre Zukunft. Stärker als Betriebsfremde identifizierten sich eigene Azubis mit dem Betrieb, sind bereits bestens auf die speziellen Anforderungen der häuslichen Pflege vorbereitet und seien als Altenpflegefachkräfte oft leistungsbereiter.
Sehr wohl könnten Schüler zumindest ab dem dritten Ausbildungsjahr kompetent Aufgaben übernehmen. Schulleiterin Bäßler: "Damit sind sie mindestens so wirtschaftlich wie PflegehelferInnen."
Auch der ausbildende Pflegedienst profitiert vom fachlich aktuellen Austausch mit Altenpflegeschulen, nicht nur die Nachwuchskräfte.
Im Ausbildungsverbund mit mehreren Einrichtungen lernen Pflegedienste auch andere interessante Nachwuchskräfte kennen.
Bleibt die Frage der Finanzierung. 80 Prozent der Ausbildungsvergütung können Pflegedienste auf den Punktwert ihrer Pflegeentgelte aufschlagen, was Pflegekassen auch kurzfristig genehmigen. Zwar entstünden durch höhere Preise auch Wettbewerbsnachteile, doch diese werden nach Ansicht von Bäßler durch Einsparungen bei der teuren und zeitraubenden Personalakquise und einen zukunftssicheren Personalbestand mehr als wettgemacht. Die renommierte Schulleiterin: "Die restlichen 20 Prozent lassen sich über anteilige Planstellen abbilden." Alternativ dazu könnten Pflegedienste ihre Ausbildungskosten auch komplett über anteilige Planstellen entsprechend der echten Arbeitsleistung refinanzieren.
Neben den rückwirkend ab 1. August 2009 gewährten Zuschüssen von 85 Euro pro Azubi und Monat erhalten Schülerinnen und Schüler an Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft aus dem Pflegepaket des Landes einen Zuschuss von monatlich 50 Euro. Der Zuschuss wird direkt an die Altenpflegeschule gezahlt, um den sich das von den Schülern zu zahlende Schulgeld reduziert. Die komplett staatlich finanzierten Altenpflegeschulen verlangen dagegen kein Schulgeld.
Spätestens zwei Monate nach Ablauf eines Ausbildungs-Halbjahres, gerechnet ab 1. August 2009, müssen ausbildungswillige Pflegedienste die Zuschüsse beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, Tel. (0 41 31) 15 0, Fax. (0 41 31) 15-32 95 beantragt haben. Nach Bäßlers Informationen enden die Antragsfristen für die halbjährlich immer wieder neu zu beantragende Förderung am 31. März bzw. am 30. September. Derzeit lägen die Richtlinien für die Zuschussvergabe leider noch nicht vor. Daher sollten sich Interessierte für Detailfragen an das genannte Landesamt wenden.
Nach den niedersächsischen Rahmenrichtlinien umfasst die dreijährige Altenpflegeausbildung 2500 Stunden Praxis und 2400 Stunden Theorie, wovon 300 Stunden Theorie in den Fächern Deutsch, Englisch, Politik und Religion landesspezifisch sind.
Die Arbeitsagentur fördert übrigens besondere Auszubildende wie schwer vermittelbare bis 28jährige (Ausbildungsbonus), nicht qualifizierte Arbeitnehmer (Bildungsgutschein und Brutto-Vergütung), Azubis nach dem Berufsbildungsgesetz (Vergütungszuschuss) sowie Umschüler (Bildungsgutschein und Unterhalt).
Um ausbilden zu können, brauchen Pflegedienste Pflegefachkräfte mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung, die eine berufspädagogische Zusatzqualifikation absolviert haben. Diese Qualifikation kann, so Bäßler, nach Rücksprache mit der Schule auch nachgeholt werden.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Kapp, RAin
Geschäftsführerin Nord des bad e. V.
Bundesverband Ambulante Dienste
und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Annastr. 58-64
45130 Essen
Tel.: 0201 - 35 40 01
Fax: 0201 - 35 79 80
Email: info@bad-ev.de
Internet: http://www.bad-ev.de
Landesverbandschef Jahns sieht neue Chancen für die ambulante Pflege: Gegen Fachkräftemangel hilft eigener Berufsnachwuchs
"Wer jetzt die neuen Förderungsmöglichkeiten des Landes nutzt, kann Altenpflegefachkräfte günstiger ausbilden und betreibt vorausschauende Personalpolitik für seinen ambulanten Pflegedienst." Das erklärte der niedersächsische Landesverbandschef des Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V., Hermann Jahns, zum Auftakt der bad-Ausbildungsoffensive ambulant in Bad Nenndorf. Angesichts des Mangels an qualifizierten Altenpflegekräften seien ambulante Dienste gut beraten, sich geeigneten qualifizierten Berufsnachwuchs mit eigenen Auszubildenden selbst zu schaffen.
Nur sehr wenige Pflegedienste im Lande sind derzeit auch Ausbildungs-betriebe. Die Leiterin der Altenpflegeschule Emmerthal e. V., Dipl.-Pflegepädagogin Ulrike Bäßler: "Derzeit belegen Auszubildende aus ambulanten Diensten nur 60 von 1000 Schulplätzen in niedersächsischen Altenpflegeschulen."
Entscheidende Neuerung: Nunmehr gewährt das Land ambulanten Pflegediensten für jeden "Azubi" Pauschalzuschüsse von monatlich 85 Euro, wenn sie mindestens 80 Prozent der Vergütung für Auszubildende nach dem Tarifvertrag der Länder für Auszubildende in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) zahlen. Das entspricht ca. 600 Euro von rund 750 Euro, dem Tariflohn im ersten Ausbildungsjahr.
Die wesentlichen Vorteile, eigenen Berufsnachwuchs auszubilden, beschreibt Schulleiterin Bäßler wie folgt:
Mit selbst ausgebildetem, qualifiziertem und motiviertem Nachwuchs sichern sich die personalintensiven Pflegedienste ihre Zukunft. Stärker als Betriebsfremde identifizierten sich eigene Azubis mit dem Betrieb, sind bereits bestens auf die speziellen Anforderungen der häuslichen Pflege vorbereitet und seien als Altenpflegefachkräfte oft leistungsbereiter.
Sehr wohl könnten Schüler zumindest ab dem dritten Ausbildungsjahr kompetent Aufgaben übernehmen. Schulleiterin Bäßler: "Damit sind sie mindestens so wirtschaftlich wie PflegehelferInnen."
Auch der ausbildende Pflegedienst profitiert vom fachlich aktuellen Austausch mit Altenpflegeschulen, nicht nur die Nachwuchskräfte.
Im Ausbildungsverbund mit mehreren Einrichtungen lernen Pflegedienste auch andere interessante Nachwuchskräfte kennen.
Bleibt die Frage der Finanzierung. 80 Prozent der Ausbildungsvergütung können Pflegedienste auf den Punktwert ihrer Pflegeentgelte aufschlagen, was Pflegekassen auch kurzfristig genehmigen. Zwar entstünden durch höhere Preise auch Wettbewerbsnachteile, doch diese werden nach Ansicht von Bäßler durch Einsparungen bei der teuren und zeitraubenden Personalakquise und einen zukunftssicheren Personalbestand mehr als wettgemacht. Die renommierte Schulleiterin: "Die restlichen 20 Prozent lassen sich über anteilige Planstellen abbilden." Alternativ dazu könnten Pflegedienste ihre Ausbildungskosten auch komplett über anteilige Planstellen entsprechend der echten Arbeitsleistung refinanzieren.
Neben den rückwirkend ab 1. August 2009 gewährten Zuschüssen von 85 Euro pro Azubi und Monat erhalten Schülerinnen und Schüler an Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft aus dem Pflegepaket des Landes einen Zuschuss von monatlich 50 Euro. Der Zuschuss wird direkt an die Altenpflegeschule gezahlt, um den sich das von den Schülern zu zahlende Schulgeld reduziert. Die komplett staatlich finanzierten Altenpflegeschulen verlangen dagegen kein Schulgeld.
Spätestens zwei Monate nach Ablauf eines Ausbildungs-Halbjahres, gerechnet ab 1. August 2009, müssen ausbildungswillige Pflegedienste die Zuschüsse beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, Tel. (0 41 31) 15 0, Fax. (0 41 31) 15-32 95 beantragt haben. Nach Bäßlers Informationen enden die Antragsfristen für die halbjährlich immer wieder neu zu beantragende Förderung am 31. März bzw. am 30. September. Derzeit lägen die Richtlinien für die Zuschussvergabe leider noch nicht vor. Daher sollten sich Interessierte für Detailfragen an das genannte Landesamt wenden.
Nach den niedersächsischen Rahmenrichtlinien umfasst die dreijährige Altenpflegeausbildung 2500 Stunden Praxis und 2400 Stunden Theorie, wovon 300 Stunden Theorie in den Fächern Deutsch, Englisch, Politik und Religion landesspezifisch sind.
Die Arbeitsagentur fördert übrigens besondere Auszubildende wie schwer vermittelbare bis 28jährige (Ausbildungsbonus), nicht qualifizierte Arbeitnehmer (Bildungsgutschein und Brutto-Vergütung), Azubis nach dem Berufsbildungsgesetz (Vergütungszuschuss) sowie Umschüler (Bildungsgutschein und Unterhalt).
Um ausbilden zu können, brauchen Pflegedienste Pflegefachkräfte mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung, die eine berufspädagogische Zusatzqualifikation absolviert haben. Diese Qualifikation kann, so Bäßler, nach Rücksprache mit der Schule auch nachgeholt werden.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Kapp, RAin
Geschäftsführerin Nord des bad e. V.
Bundesverband Ambulante Dienste
und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Annastr. 58-64
45130 Essen
Tel.: 0201 - 35 40 01
Fax: 0201 - 35 79 80
Email: info@bad-ev.de
Internet: http://www.bad-ev.de