Pflegekammer - 2010, ein Jahr der Entscheidung?
Verfasst: 16.02.2010, 08:55
Pflegekammer - 2010, ein Jahr der Entscheidung?
Laut einer Mitteilung in Bild.de v. 10.02.10 (>>> http://www.bild.de/BILD/regional/hannov ... chsen.html ) ist nach Auffassung des niedersächsischen Gesundheitsministeriums die Errichtung einer Pflegekammer nicht notwendiger Weise mit einer Qualitätssteigerung verbunden, wobei es im Übrigen fraglich sei, ob eine „Zwangsmitgliedschaft akzeptiert würde“.
Der DPV hingegen begrüßt freilich die jüngsten Anträge der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Gesetzesinitiative zur Einrichtung einer Pflegekammer im Niedersächsischen Landtag (vgl. dazu die Mitteilung bei Bibliomed.de v. 12.02.10 >>> http://www.bibliomed.de/cps/rde/xchg/bi ... _17793.htm <<<) und der Geschäftsführer des DPV, Rolf Höfert, stellt denn auch selbstbewusst fest, dass die chronische Argumentation der jeweiligen Landesregierungen, dass Pflegekammern zurzeit nicht erforderlich seien und zunächst die Basis gefragt werden müssen, nicht länger ernst genommen werden könnten.
In diesem Zusammenhang stehend darf im Übrigen auf den aktuellen Stand des insofern gewünschten „Verkammerungsprozesses“ in NRW verwiesen werden.
Eine Dokumentation hierzu findet sich auf den Seiten des NRW-Landtages zum Punkt
95. Sitzung am 27. Januar 2010 (Einladung 14/1826)
Öff. Anhörung zu "Berufsordnung oder Pflegekammer - Regelungsrahmen zur Stärkung und Weiterentwicklung der professionellen Pflege in NRW entwickeln", Drs. 14/8874
Dort finden sich sowohl die Anträge als auch die einzelnen Stellungnahmen der Sachverständigen.
>>> http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB ... uelles.jsp <<< (html).
Es verwundert nicht, dass aus der Sicht der Initiatoren resp. der Berufsverbände das neuerliche Gutachten von Igl u.a. zur Verkammerung einen zentralen Stellenwert in der Argumentation einnimmt.
Allerdings verbleibt es bei der diesseitigen Einschätzung, dass jedenfalls die Erörterungen von Igl keinen Anlass zu einem besonderen Optimismus geben.
Nicht bedacht wird in diesem Zusammenhang stehend, dass sich wohl „nur“ ein Argument für die Errichtung von Pflegekammern in dem Rechtsgutachten wieder findet, dass allerdings – auch bei gehöriger Akzeptanz allgemeiner Emanzipationsbemühungen – mehr zur Nachdenklichkeit, denn als ein Argument „für“ die Verkammerung anregen muss:
„Der Vorteil einer öffentlich-rechtlich fundierten Selbstverwaltung liegt darin, die Mitglieder der Selbstverwaltungskörperschaft rechtlich bindend zu bestimmten Tun oder Unterlassen zu verpflichten. Solches ist zwar auch in der Rechtsform des Vereins durch entsprechende Bindungen in der Satzung möglich. Bei einer Selbstverwaltungskörperschaft, die auf Zwangsmitgliedschaft beruht, ist aber die Abstimmung „mit Füßen“, d.h. der Austritt aus der Körperschaft, nicht möglich.“ (S. 106).
In der Tat kann in der „Zwangsmitgliedschaft“ im Sinne einer „Zwangskolonisierung“ beruflich Pflegender erblickt werden, die dann nicht mehr ohne gravierende Rechtsverluste aus der „Zwangskörperschaft“ austreten können.
Folgerungen aus diesem Befund werden allerdings nicht gezogen, was allerdings auch nicht sonderlich verwundert. Vgl. dazu u.a. die diesseitige Stellungnahme v. L. Barth, in Pflegekammern sind nicht nur „kontraproduktiv“, sondern vor allem auch verfassungsrechtlich bedenklich! (23.07.09 –pdf.) >>> http://www.iqb-info.de/Pflegekammern_ve ... h_2009.pdf
Mit Ausnahme der „Sanktionsgewalt“ durch die Kammern ließen sich im Übrigen alle berufspolitischen Aufgaben auch in der bisherigen Form der Interessenvertretungen durch die Berufsverbände wahrnehmen, so dass es weder geboten noch sinnvoll erscheint, eine weitere Körperschaft öffentlichen Rechts zu errichten.
Es bleibt zu hoffen, dass hier die politisch Verantwortlichen über ein rechtes Augenmaß verfügen, zumal eine Neuordnung der Gesundheitsberufe noch aussteht und ggf. darüber nachgedacht werden möge, ob eine gemeinsame Gesundheitskammer errichtet werden kann, so dass die berufspolitische Seele auch der Pflegefunktionäre ein stückweit befriedet wird.
Mfg. L. Barth
Laut einer Mitteilung in Bild.de v. 10.02.10 (>>> http://www.bild.de/BILD/regional/hannov ... chsen.html ) ist nach Auffassung des niedersächsischen Gesundheitsministeriums die Errichtung einer Pflegekammer nicht notwendiger Weise mit einer Qualitätssteigerung verbunden, wobei es im Übrigen fraglich sei, ob eine „Zwangsmitgliedschaft akzeptiert würde“.
Der DPV hingegen begrüßt freilich die jüngsten Anträge der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Gesetzesinitiative zur Einrichtung einer Pflegekammer im Niedersächsischen Landtag (vgl. dazu die Mitteilung bei Bibliomed.de v. 12.02.10 >>> http://www.bibliomed.de/cps/rde/xchg/bi ... _17793.htm <<<) und der Geschäftsführer des DPV, Rolf Höfert, stellt denn auch selbstbewusst fest, dass die chronische Argumentation der jeweiligen Landesregierungen, dass Pflegekammern zurzeit nicht erforderlich seien und zunächst die Basis gefragt werden müssen, nicht länger ernst genommen werden könnten.
In diesem Zusammenhang stehend darf im Übrigen auf den aktuellen Stand des insofern gewünschten „Verkammerungsprozesses“ in NRW verwiesen werden.
Eine Dokumentation hierzu findet sich auf den Seiten des NRW-Landtages zum Punkt
95. Sitzung am 27. Januar 2010 (Einladung 14/1826)
Öff. Anhörung zu "Berufsordnung oder Pflegekammer - Regelungsrahmen zur Stärkung und Weiterentwicklung der professionellen Pflege in NRW entwickeln", Drs. 14/8874
Dort finden sich sowohl die Anträge als auch die einzelnen Stellungnahmen der Sachverständigen.
>>> http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB ... uelles.jsp <<< (html).
Es verwundert nicht, dass aus der Sicht der Initiatoren resp. der Berufsverbände das neuerliche Gutachten von Igl u.a. zur Verkammerung einen zentralen Stellenwert in der Argumentation einnimmt.
Allerdings verbleibt es bei der diesseitigen Einschätzung, dass jedenfalls die Erörterungen von Igl keinen Anlass zu einem besonderen Optimismus geben.
Nicht bedacht wird in diesem Zusammenhang stehend, dass sich wohl „nur“ ein Argument für die Errichtung von Pflegekammern in dem Rechtsgutachten wieder findet, dass allerdings – auch bei gehöriger Akzeptanz allgemeiner Emanzipationsbemühungen – mehr zur Nachdenklichkeit, denn als ein Argument „für“ die Verkammerung anregen muss:
„Der Vorteil einer öffentlich-rechtlich fundierten Selbstverwaltung liegt darin, die Mitglieder der Selbstverwaltungskörperschaft rechtlich bindend zu bestimmten Tun oder Unterlassen zu verpflichten. Solches ist zwar auch in der Rechtsform des Vereins durch entsprechende Bindungen in der Satzung möglich. Bei einer Selbstverwaltungskörperschaft, die auf Zwangsmitgliedschaft beruht, ist aber die Abstimmung „mit Füßen“, d.h. der Austritt aus der Körperschaft, nicht möglich.“ (S. 106).
In der Tat kann in der „Zwangsmitgliedschaft“ im Sinne einer „Zwangskolonisierung“ beruflich Pflegender erblickt werden, die dann nicht mehr ohne gravierende Rechtsverluste aus der „Zwangskörperschaft“ austreten können.
Folgerungen aus diesem Befund werden allerdings nicht gezogen, was allerdings auch nicht sonderlich verwundert. Vgl. dazu u.a. die diesseitige Stellungnahme v. L. Barth, in Pflegekammern sind nicht nur „kontraproduktiv“, sondern vor allem auch verfassungsrechtlich bedenklich! (23.07.09 –pdf.) >>> http://www.iqb-info.de/Pflegekammern_ve ... h_2009.pdf
Mit Ausnahme der „Sanktionsgewalt“ durch die Kammern ließen sich im Übrigen alle berufspolitischen Aufgaben auch in der bisherigen Form der Interessenvertretungen durch die Berufsverbände wahrnehmen, so dass es weder geboten noch sinnvoll erscheint, eine weitere Körperschaft öffentlichen Rechts zu errichten.
Es bleibt zu hoffen, dass hier die politisch Verantwortlichen über ein rechtes Augenmaß verfügen, zumal eine Neuordnung der Gesundheitsberufe noch aussteht und ggf. darüber nachgedacht werden möge, ob eine gemeinsame Gesundheitskammer errichtet werden kann, so dass die berufspolitische Seele auch der Pflegefunktionäre ein stückweit befriedet wird.
Mfg. L. Barth