Was ist im Heimentgelt enthalten? Rasierer, Creme, Nägel ...
Verfasst: 25.01.2010, 17:04
Aus einer Mailingliste (anonymisiert):
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Herr .... schrieb u.a.:
.... ein Betreuter von mir lebt in einem Altenheim und ist Selbstzahler. Nun trat die Pflegedienstleistung an mich heran, dass der Betreute die Kosten für seinen Rasierer, Rasierschein, Corega-Taps und die Haftcreme selbst zahlen soll. Ist dies so? und wenn Nein mit welcher Rechtsquelle kann ich argumentieren.
Sehr geehrter Herr ... ,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Leistungspflichten eines Heimträgers ergeben sich einmal grundsätzlich aus dem SGB XI (in Verbindung mit dem Heimvertrag). Insoweit haben die Pflegekassen einen Sicherstellungsauftrag (§ 69 SGB XI). Nähere Einzelheiten der pflegerischen Versorgung werden dann in Rahmenverträgen nach § 75 SGB XI vereinbart. Mehrere solcher Rahmenverträge finden Sie (sozusagen musterhaft) unter
http://www.wernerschell.de/html/aktuelles.php (Rubrik Beiträge, 2. Absatz von oben).
Diese Verträge weichen zum Teil voneinander ab, so dass im Ergebnis die Frage der Leistungspflicht umstritten bleiben kann.
In solchen Fällen würde ich die jeweilige Pflegekasse um eine Aussage / Zusage darüber veranlassen, welche konkreten Ansprüche bestehen und welche nicht. Bleibt die Pflegekasse mit Ihrer Entscheidung hinter dem zurück, was man als pflegewissenschaftlicher Standard einzustufen hat, kann Widerspruch und Klage erhoben werden. So wäre letztlich eine Klärung herbeizuführen. Kann natürlich dauern.
Die Diskussion hinsichtlich des Schneidens von Fußnägeln ist so ähnlich gelagert. Fußnägelschneiden gehört m.E., eine medizinische Indikation und kosmetische Wünsche außen vor gelassen, zur Leistungspflicht des Heimträgers. Gleichwohl sind solche Leistungen nicht in allen Rahmenverträgen ausgebracht. Daher gibt es Verweisungen auf die private Inanspruchnahme entsprechender Dienste. Auch hier gilt das vorher Gesagte: Pflegekasse zur Klarstellung auffordern und ggf. Rechtsweg beschreiten.
Siehe auch die Hinweise im Forum Werner Schell:
viewtopic.php?t=13159&highlight=fu%DFn%E4gel
Eine bessere Lösung ist mir nicht eingefallen. Für eventuell geeignetere Vorschläge bin ich offen. Sobald ich freie Kapazitäten habe, will ich das Thema im Rahmen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk aufgreifen, vielleicht auch beim Pflegetreff am 27.04.2010 problematisieren:
viewtopic.php?t=12279
Wie es scheint, gibt es seitens der Pflegeeinrichtungen Vorstellungen darüber, - auch aus Sparzwängen - die HeimbewohnerInnen stärker in die Pflicht zu nehmen. Das von der Politik ausgegebene Leitthema für das gesamte Gesundheitswesen - Ökonomisierung - scheint zu greifen.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - http://www.wernerschell.de
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
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Herr .... schrieb u.a.:
.... ein Betreuter von mir lebt in einem Altenheim und ist Selbstzahler. Nun trat die Pflegedienstleistung an mich heran, dass der Betreute die Kosten für seinen Rasierer, Rasierschein, Corega-Taps und die Haftcreme selbst zahlen soll. Ist dies so? und wenn Nein mit welcher Rechtsquelle kann ich argumentieren.
Sehr geehrter Herr ... ,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Leistungspflichten eines Heimträgers ergeben sich einmal grundsätzlich aus dem SGB XI (in Verbindung mit dem Heimvertrag). Insoweit haben die Pflegekassen einen Sicherstellungsauftrag (§ 69 SGB XI). Nähere Einzelheiten der pflegerischen Versorgung werden dann in Rahmenverträgen nach § 75 SGB XI vereinbart. Mehrere solcher Rahmenverträge finden Sie (sozusagen musterhaft) unter
http://www.wernerschell.de/html/aktuelles.php (Rubrik Beiträge, 2. Absatz von oben).
Diese Verträge weichen zum Teil voneinander ab, so dass im Ergebnis die Frage der Leistungspflicht umstritten bleiben kann.
In solchen Fällen würde ich die jeweilige Pflegekasse um eine Aussage / Zusage darüber veranlassen, welche konkreten Ansprüche bestehen und welche nicht. Bleibt die Pflegekasse mit Ihrer Entscheidung hinter dem zurück, was man als pflegewissenschaftlicher Standard einzustufen hat, kann Widerspruch und Klage erhoben werden. So wäre letztlich eine Klärung herbeizuführen. Kann natürlich dauern.
Die Diskussion hinsichtlich des Schneidens von Fußnägeln ist so ähnlich gelagert. Fußnägelschneiden gehört m.E., eine medizinische Indikation und kosmetische Wünsche außen vor gelassen, zur Leistungspflicht des Heimträgers. Gleichwohl sind solche Leistungen nicht in allen Rahmenverträgen ausgebracht. Daher gibt es Verweisungen auf die private Inanspruchnahme entsprechender Dienste. Auch hier gilt das vorher Gesagte: Pflegekasse zur Klarstellung auffordern und ggf. Rechtsweg beschreiten.
Siehe auch die Hinweise im Forum Werner Schell:
viewtopic.php?t=13159&highlight=fu%DFn%E4gel
Eine bessere Lösung ist mir nicht eingefallen. Für eventuell geeignetere Vorschläge bin ich offen. Sobald ich freie Kapazitäten habe, will ich das Thema im Rahmen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk aufgreifen, vielleicht auch beim Pflegetreff am 27.04.2010 problematisieren:
viewtopic.php?t=12279
Wie es scheint, gibt es seitens der Pflegeeinrichtungen Vorstellungen darüber, - auch aus Sparzwängen - die HeimbewohnerInnen stärker in die Pflicht zu nehmen. Das von der Politik ausgegebene Leitthema für das gesamte Gesundheitswesen - Ökonomisierung - scheint zu greifen.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - http://www.wernerschell.de
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de