Pflegeberufe müssen attraktiver werden
Verfasst: 15.12.2009, 17:43
Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz:
„Pflegeberufe müssen attraktiver werden“
Ministerrat berät Gesetzesentwurf zur Änderung des Landespflegegesetzes: Bachelorstudiengang für Pflegekräfte mit Stärkung des medizinischen Profils soll eingerichtet werden
15.12.2009 „Wir brauchen in den nächsten Jahren zusätzliches Personal, um die zunehmende Zahl pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen zu versorgen. Dazu müssen wir heute die Weichen stellen“, erklärte Frau Ministerin Dr. Monika Stolz MdL heute (15.12.) anlässlich des Ministerratsbeschlusses, den Gesetzentwurf zur Änderung des Landespflegegesetzes zur Anhörung freizugeben. „Um weitere Personengruppen für die Arbeit in der Pflege zu gewinnen, muss auch die Pflegeausbildung attraktiver gestaltet werden. Mit der Gesetzesänderung sollen die Rechtsgrundlagen geschaffen werden, neue Berufsbilder zu erproben und bestehende Berufsbilder weiterzuentwickeln“, erläuterte die Ministerin. In verschiedenen Modellen habe man Einrichtungsträger und Schulen unterstützt, neue Formen der Ausbildung zur Pflegefachfachkraft und in der Pflegehilfe zu erproben. Die daraus gewonnenen Erfahrungen wären nun in ein Gesamtkonzept unterschiedlicher Qualifikations- und Kompetenzprofile von der Helferausbildung bis zur akademisch ausgebildeten Fachkraft eingeflossen und sollen nun umgesetzt werden.
Eine besondere Nachfrage bestehe im Bereich einfacher Unterstützungsleistungen bei alltäglichen Verrichtungen. Sie geht sowohl von Haushalten mit betreuungsbedürftigen Personen als auch von Einrichtungen aus, die in unterschiedlicher Weise bereits selbst sogenannte Alltagshelfer oder Alltagsbegleiter für niederschwellige Leistungen qualifiziert haben. Bundesweit gibt es ca. 800 verschiedene Qualifikationen für Assistenz- und Präsenzberufe in den Bereichen Pflege, Betreuung und Erziehung. „Hier wollen wir für die nachfragenden Haushalte und Einrichtungen ein einheitliches und in der Qualifikation berechenbares Berufsbild für einfache Tätigkeiten bei der Versorgung pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen schaffen. Was nützt uns eine exklusive Hochrüstung der dreijährigen Fachkraftausbildung für komplexe Pflegesituationen, wenn wir nicht zugleich dafür sorgen, dass in den Ebenen darunter, im großen Bereich der planbaren und gleichförmigen Pflegeleistungen, kein Vakuum entsteht“, betonte die Ministerin. Als Alltagshelfer oder –begleiter könnten beispielsweise junge Menschen mit oder ohne Hauptschulabschluss, Menschen mit leichten Behinderungen sowie langzeitarbeitslose Menschen an alltägliche Betreuungs- und Versorgungsaufgaben herangeführt und dazu befähigt werden, diese Aufgaben nach Anleitung selbstständig zu erledigen. Über eine Durchlässigkeit in die Altenpflegehilfeausbildung sei bei Eignung ein Aufstieg bis in die Fachkraftausbildung möglich.
Darüberhinaus solle eine Weiterentwicklung der Pflegeassistenzberufe (Krankenpflegehilfe und Altenpflegehilfe) über die reine Assistenz hinaus für Absolventinnen und Absolventen der Hauptschulen attraktive und durchlässige Einstiegsmöglichkeiten in die Pflegeberufe schaffen.
Erprobt werden soll auch ein Studiengang für Pflegekräfte zur Erweiterung medizinischen Grundlagenwissens zu einer erweiterten Unterstützung des Arztes im Delegationsweg. „Pflegefachkräfte sollen sich weitere Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich medizinischen Grundlagenwissens aneignen können. Damit sollen sie die Qualifikation erwerben, um in Übereinstimmung mit dem ärztlichen Berufsrecht in erweitertem Umfang delegationsfähige Tätigkeiten wahrnehmen zu können“, erläuterte Monika Stolz. Vorgesehen ist, diese Weiterbildung als Bachelorstudiengang zu konzipieren.
Ergänzt werde die Berufelandschaft zur Versorgung kranker und alter Menschen sowie von Menschen mit Behinderungen durch die hauswirtschaftlichen Berufe und die sozialen Berufe Heilerziehungspfleger, Arbeitserzieher, Erzieher mit Schwerpunkt Jugend- und Heimerzieher sowie Haus- und Familienpfleger. Um auch Personen mit Realschulabschluss den Zugang zum tertiären Bildungssektor zu eröffnen, wird wie schon für die Altenpflege auch für die Krankenpflege und für die Gesundheitsfachberufe die Möglichkeit des ausbildungsbegleitenden Erwerbs der Fachhochschulreife eingeführt. „Dies macht diese Ausbildungen noch attraktiver“, zeigte sich die Gesundheitsministerin überzeugt, „und wird weitere Personen in den zukunftssicheren Pflege- und Gesundheitsbereich führen.“
Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales in Baden-Württemberg vom 15.12.2009
http://www.sozialministerium-bw.de/de/M ... l&_min=_sm
„Pflegeberufe müssen attraktiver werden“
Ministerrat berät Gesetzesentwurf zur Änderung des Landespflegegesetzes: Bachelorstudiengang für Pflegekräfte mit Stärkung des medizinischen Profils soll eingerichtet werden
15.12.2009 „Wir brauchen in den nächsten Jahren zusätzliches Personal, um die zunehmende Zahl pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen zu versorgen. Dazu müssen wir heute die Weichen stellen“, erklärte Frau Ministerin Dr. Monika Stolz MdL heute (15.12.) anlässlich des Ministerratsbeschlusses, den Gesetzentwurf zur Änderung des Landespflegegesetzes zur Anhörung freizugeben. „Um weitere Personengruppen für die Arbeit in der Pflege zu gewinnen, muss auch die Pflegeausbildung attraktiver gestaltet werden. Mit der Gesetzesänderung sollen die Rechtsgrundlagen geschaffen werden, neue Berufsbilder zu erproben und bestehende Berufsbilder weiterzuentwickeln“, erläuterte die Ministerin. In verschiedenen Modellen habe man Einrichtungsträger und Schulen unterstützt, neue Formen der Ausbildung zur Pflegefachfachkraft und in der Pflegehilfe zu erproben. Die daraus gewonnenen Erfahrungen wären nun in ein Gesamtkonzept unterschiedlicher Qualifikations- und Kompetenzprofile von der Helferausbildung bis zur akademisch ausgebildeten Fachkraft eingeflossen und sollen nun umgesetzt werden.
Eine besondere Nachfrage bestehe im Bereich einfacher Unterstützungsleistungen bei alltäglichen Verrichtungen. Sie geht sowohl von Haushalten mit betreuungsbedürftigen Personen als auch von Einrichtungen aus, die in unterschiedlicher Weise bereits selbst sogenannte Alltagshelfer oder Alltagsbegleiter für niederschwellige Leistungen qualifiziert haben. Bundesweit gibt es ca. 800 verschiedene Qualifikationen für Assistenz- und Präsenzberufe in den Bereichen Pflege, Betreuung und Erziehung. „Hier wollen wir für die nachfragenden Haushalte und Einrichtungen ein einheitliches und in der Qualifikation berechenbares Berufsbild für einfache Tätigkeiten bei der Versorgung pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen schaffen. Was nützt uns eine exklusive Hochrüstung der dreijährigen Fachkraftausbildung für komplexe Pflegesituationen, wenn wir nicht zugleich dafür sorgen, dass in den Ebenen darunter, im großen Bereich der planbaren und gleichförmigen Pflegeleistungen, kein Vakuum entsteht“, betonte die Ministerin. Als Alltagshelfer oder –begleiter könnten beispielsweise junge Menschen mit oder ohne Hauptschulabschluss, Menschen mit leichten Behinderungen sowie langzeitarbeitslose Menschen an alltägliche Betreuungs- und Versorgungsaufgaben herangeführt und dazu befähigt werden, diese Aufgaben nach Anleitung selbstständig zu erledigen. Über eine Durchlässigkeit in die Altenpflegehilfeausbildung sei bei Eignung ein Aufstieg bis in die Fachkraftausbildung möglich.
Darüberhinaus solle eine Weiterentwicklung der Pflegeassistenzberufe (Krankenpflegehilfe und Altenpflegehilfe) über die reine Assistenz hinaus für Absolventinnen und Absolventen der Hauptschulen attraktive und durchlässige Einstiegsmöglichkeiten in die Pflegeberufe schaffen.
Erprobt werden soll auch ein Studiengang für Pflegekräfte zur Erweiterung medizinischen Grundlagenwissens zu einer erweiterten Unterstützung des Arztes im Delegationsweg. „Pflegefachkräfte sollen sich weitere Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich medizinischen Grundlagenwissens aneignen können. Damit sollen sie die Qualifikation erwerben, um in Übereinstimmung mit dem ärztlichen Berufsrecht in erweitertem Umfang delegationsfähige Tätigkeiten wahrnehmen zu können“, erläuterte Monika Stolz. Vorgesehen ist, diese Weiterbildung als Bachelorstudiengang zu konzipieren.
Ergänzt werde die Berufelandschaft zur Versorgung kranker und alter Menschen sowie von Menschen mit Behinderungen durch die hauswirtschaftlichen Berufe und die sozialen Berufe Heilerziehungspfleger, Arbeitserzieher, Erzieher mit Schwerpunkt Jugend- und Heimerzieher sowie Haus- und Familienpfleger. Um auch Personen mit Realschulabschluss den Zugang zum tertiären Bildungssektor zu eröffnen, wird wie schon für die Altenpflege auch für die Krankenpflege und für die Gesundheitsfachberufe die Möglichkeit des ausbildungsbegleitenden Erwerbs der Fachhochschulreife eingeführt. „Dies macht diese Ausbildungen noch attraktiver“, zeigte sich die Gesundheitsministerin überzeugt, „und wird weitere Personen in den zukunftssicheren Pflege- und Gesundheitsbereich führen.“
Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales in Baden-Württemberg vom 15.12.2009
http://www.sozialministerium-bw.de/de/M ... l&_min=_sm