Übernahme aus http://www.wernerschell.de / Aktuelles:
http://www.wernerschell.de/html/aktuelles.php
„Berufsbetreuer geraten unter Druck – Betreute sind nicht entmündigt“
Lesen Sie den Beitrag hier (pdf)
http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... _Druck.pdf
Quelle: Münchner Merkur (http://www.merkur-online.de) vom 22.10.2009 (Vorstellung mit Genehmigung der Redaktion).
Berufsbetreuer geraten unter Druck ...
Moderator: WernerSchell
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Pflegebedürftige ohne Angehörige ausgeliefert ?
Mein Leserbrief zum o.a. Artikel vom 22.10.2009:
Wie mögen sich Pflegebedürftige fühlen, die keine Angehörigen mehr haben, aber einem Berufsbetreuer ausgeliefert sind, der ca. 160 Betreuungen im Monat hat.
Womöglich muß dieser Betreuer auch noch „nebenbei“ seine Klienten in seiner eigenen Kanzlei bedienen. Das heißt also, daß dieser Berufsbetreuer gar keine Besuchszeit für seinen Pflegebedürftigen einplanen kann, da er ja verwaltungstechnisch für 160 Betreuungen im Monat schon überfordert ist. Bei dieser Anzahl der Betreuungen müßte er pro Tag mal fünf bzw. mal sechs Entmündigte besuchen. Es ist ein Unding des Betreuungsgerichtes einem Berufsbetreuer eine so große Anzahl von Entmündigungen überhaupt zuzuordnen. Herr Rechtsanwalt Alexander Frey, stößt mit Recht eine Obergrenze von 40 Betreuungen an, somit wird auf dieses veraltete Gesetz jetzt wenigstens ein öffentliches Augenmerk gerichtet. Hinzufügen möchte ich, daß aber ein Monat nur 30 Tage hat. Wenn ein Berufsbetreuer seine Betreuung und die Treue und Fürsorge zu seinem Pflegebedürftigen ernst nimmt, so hätte er schon bei 30 Betreuungen an 30 Tagen und einem Besuch pro Tag mehr als genug zu tun.
Roswitha Hiefinger
Adresse: Am Brunnhölzl 4, 84106 Volkenschwand, Tel. 08754-969 269
Wie mögen sich Pflegebedürftige fühlen, die keine Angehörigen mehr haben, aber einem Berufsbetreuer ausgeliefert sind, der ca. 160 Betreuungen im Monat hat.
Womöglich muß dieser Betreuer auch noch „nebenbei“ seine Klienten in seiner eigenen Kanzlei bedienen. Das heißt also, daß dieser Berufsbetreuer gar keine Besuchszeit für seinen Pflegebedürftigen einplanen kann, da er ja verwaltungstechnisch für 160 Betreuungen im Monat schon überfordert ist. Bei dieser Anzahl der Betreuungen müßte er pro Tag mal fünf bzw. mal sechs Entmündigte besuchen. Es ist ein Unding des Betreuungsgerichtes einem Berufsbetreuer eine so große Anzahl von Entmündigungen überhaupt zuzuordnen. Herr Rechtsanwalt Alexander Frey, stößt mit Recht eine Obergrenze von 40 Betreuungen an, somit wird auf dieses veraltete Gesetz jetzt wenigstens ein öffentliches Augenmerk gerichtet. Hinzufügen möchte ich, daß aber ein Monat nur 30 Tage hat. Wenn ein Berufsbetreuer seine Betreuung und die Treue und Fürsorge zu seinem Pflegebedürftigen ernst nimmt, so hätte er schon bei 30 Betreuungen an 30 Tagen und einem Besuch pro Tag mehr als genug zu tun.
Roswitha Hiefinger
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Skandal: Betreuung für 80 betroffene Menschen!
Siehe auch
Skandal: Betreuung für 80 betroffene Menschen!
viewtopic.php?t=6052
Das Betreuungsrecht wurde 1992 reformiert, weil man u.a. die Anzahl der Betreuungen deutlich reduzieren wollte. In der Zwischenzeit sind die zugeordneten "Fälle" - offensichtlich aus Kostengründen - wieder erheblich gestiegen. Das dabei das Wohl der betroffenen Menschen noch gewahrt werden kann, ist in vielen Situationen ausgeschlossen.
Daher ist es richtig, dieses Problem öffentlich zu machen.
Werner Schell
Skandal: Betreuung für 80 betroffene Menschen!
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Das Betreuungsrecht wurde 1992 reformiert, weil man u.a. die Anzahl der Betreuungen deutlich reduzieren wollte. In der Zwischenzeit sind die zugeordneten "Fälle" - offensichtlich aus Kostengründen - wieder erheblich gestiegen. Das dabei das Wohl der betroffenen Menschen noch gewahrt werden kann, ist in vielen Situationen ausgeschlossen.
Daher ist es richtig, dieses Problem öffentlich zu machen.
Werner Schell