"Sollhilfebedarf"
Verfasst: 30.09.2009, 10:13
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lese in letzter Zeit des Öfteren den Begriff "Sollhilfebedarf" in Gutachten des MDK.
Kann mir jemand eine Definition dieses Begriffs nennen, ggf. ein Dokument nennen in welchem dieser Begriff und dessen Auslegung erläutert wird?
Ist dieser Begriff mittlerweile als "Rechtsbegriff" anzusehen, da er ja wiederholt in Gutachten mit sozialleistungsrechtlicher Relevanz von einer staatlich beauftragten Stelle (= MDK) verwandt wird?
Mit den besten Grüßen
Thomas Hahn
ich lese in letzter Zeit des Öfteren den Begriff "Sollhilfebedarf" in Gutachten des MDK.
Kann mir jemand eine Definition dieses Begriffs nennen, ggf. ein Dokument nennen in welchem dieser Begriff und dessen Auslegung erläutert wird?
Ist dieser Begriff mittlerweile als "Rechtsbegriff" anzusehen, da er ja wiederholt in Gutachten mit sozialleistungsrechtlicher Relevanz von einer staatlich beauftragten Stelle (= MDK) verwandt wird?
Mit den besten Grüßen
Thomas Hahn