Heimrecht in Bremen
Verfasst: 24.09.2009, 20:28
Was kommt ins neue Bremer Heimgesetz?
Pressemitteilung von: http://www.heim-mitwirkung.de
Dazu hat der Arbeitskreis „Unabhängige Interessenvertretungen in Bremen“ den Bremer Parteien mit einem Fragenkatalog auf den Zahn gefühlt. Die Ergebnisse liegen vor, SPD und LINKE blieben Antworten schuldig.
Das Land Bremen hatte in der jüngsten Vergangenheit leider mehrere Skandale im Pflegebereich zu beklagen. Zitat der Bremer Gesundheitssenatorin Rosenkötter: "Gute Pflege ist zentrale Herausforderung". Wie wichtig das ist, hat sich in dem Ende letzten Jahres bekannt gewordenen und noch nicht erledigten Pflegeskandal in einem Pflegeheim in Bremerhaven gezeigt. Auch nach entsprechenden Kontrollen und Auflagen durch Heimaufsicht und MDK steht das auffällig gewordene Heim weiterhin in der Kritik.
Was wird in einem neuen Heimgesetz in Bremen auf uns zukommen? Werden die Verbraucherinteressen ausreichend berücksichtigt und gestärkt? Werden die Erfahrungen bei der neuen Länder-Heimgesetzgebung dazu führen, dass „schwarze Schafe“ künftig weniger Chancen in diesem sensiblen sozialen Bereich haben?
Um zu erfahren, wie Bremer Parteien die Interessen der pflegebedürftigen und behinderten Menschen im neuen Gesetz gewahrt sehen wollen, hat sich der Arbeitskreis an die gesundheits- und altenpolitischen Sprecher der in der Bürgerschaft vertretenen Parteien mit ihren Fragen gewandt. Während CDU, GRÜNE und FDP ihre Antworten dem Gremium vorlegten, kam von den Parteien SPD und DIE LINKE keine Reaktion. „Das hätten wir eigentlich am wenigsten von diesen Parteien erwartet“, so ein Mitglied des Arbeitskreises.
Die vorliegenden Statements der antwortenden Parteien lassen überwiegend Hoffnung aufkommen. So ist man sich einig darin, dass es weiterhin einer entsprechenden Fachkraftquote in der Pflege bedarf, um eine ausreichende Pflegequalität zu gewährleisten. Auch bei der Grundsatzfrage, welche Wohnformen das neue Gesetz umfassen soll, gibt es weitestgehende Übereinstimmung. Hier seien der Grad der Abhängigkeit und mögliche Einschränkungen in der Wahlfreiheit für die Bewohner die Entscheidungskriterien, ob das neue Gesetz für die Wohnform anzuwenden ist. Ähnlich die Aussagen auch zu der Frage, für welche Personen das Gesetz gelten soll.
Am deutlichsten hebt sich die FDP von den beiden anderen antwortenden Parteien mit ihren Einschätzungen ab. In der Zusammenfassend ergibt sich: möglichst unbürokratische Regelungen treffen, Markt und Wettbewerb werden dafür sorgen, dass sich gute Pflegequalität durchsetzt. So lautet beispielsweise die Antwort auf die Frage danach, welche baulichen Mindest-Standards vorgesehen werden sollten: „Die Vorgaben für bauliche Standards sind … auf Sicherheits- und Hygienevorschriften zu beschränken“. CDU und GRÜNE sind sich wiederum einig, Einzelzimmer sollten Standard, Mehrbettzimmer sollten „vermieden“ werden. Die GRÜNEN „treten insgesamt für hohe Baustandards ein und nennen beispielhaft „hervorragende Wärmedämmung, gute Schall-Isolierung, ökologische Baumaterialien etc.“.
Bei der Frage wie die Parteien sicherstellen werden, dass wirtschaftliche Interessen nicht zu Lasten von Pflege-Qualität gehen und die vereinnahmten Pflegesätze auch vollständig und bestimmungsgemäß verwendet ist die Meinungsdifferenz sehr deutlich. Die FDP dazu: „Die Aufgabe eines Heimgesetzes ist es nicht, den im Pflegebereich tätigen Trägern Vorschriften hinsichtlich ihres Geschäftsbetriebes zu machen.“ Die CDU meint: „Den hohen Renditeversprechen und Einsparmaßnahmen sollten durch das neue Gesetz Grenzen gesetzt werden …“. Die GRÜNEN präzisieren: „Die vereinnahmten Entgelte müssen selbstverständlich bestimmungsgemäß verwendet werden. … Eine Unterschreitung der Anforderungen führt zu Sanktionen, die gegebenenfalls auch auf eine Schließung der Einrichtung hinauslaufen können.“
Zur Frage der Bezugspflege gibt es die einheitliche Meinung, dass der Punkt schwerlich in einem solchen Gesetz unterzubringen ist. Als wesentliches Qualitätskriterium, so die GRÜNEN, sollte das „regelmäßig festgestellt und öffentlich gemacht werden.“ Die FDP meint dazu, die „Ausgestaltung der Pflege obliege allein dem Einrichtungsträger und wird von Heimaufsicht und MDK kontrolliert.“
Hinsichtlich der medizinischen Versorgung sind sich alle einig: Die freie Arztwahl und auch die ordnungsgemäße Medikamentenvergabe muss gewährleistet werden. Für die Nicht-Erfüllung fordern die GRÜNEN als einzige, dass das Gesetz dafür Sanktionen vorsehen muss.
Bei Fragen zur Selbstbestimmung, Mitbestimmung, Teilhabe gibt es bei CDU und GRÜNEN erneut Gleichklang. Das Selbstbestimmungsrecht gehöre mit in das neue Gesetz hinein. Dagegen argumentiert die FDP: „dem Selbstbestimmungsgedanken wird am besten gedient, wenn den Menschen die Alternativen aufgezeigt werden und sie und/oder ihre Angehörigen ihr Heim mit anderen vergleichen und wählen können“. Die Partei setzt hinsichtlich der Mitwirkungsrechte auf die Beibehaltung vorhandener Möglichkeiten und gibt den Hinweis: „Verstöße gegen die Heimmitwirkungsrechte sind bereits heute ordnungswidrig und können mit Bußgeld … geahndet werden“. Die Unterstützung der Bewohner-Interessenvertreter durch fach- und sachkundige Dritte halten alle für wichtig. Angemerkt wird dazu, dass dazu ausreichende Informationen und Schulungen für Bewohner und Interessenvertreter angeboten werden sollten.
Schließlich sind sich alle darin einig, dass unangemeldete Kontrollen ein wesentliches Element der Qualitätssicherung sind und Standard umgesetzt werden sollte. Zitat CDU: „Jedes Gesetz ist nur so gut, wie es umgesetzt und kontrolliert werden kann. Eine ausreichende Personalausstattung der Heimaufsicht ist daher unabdingbar.“
Die vollständigen Ergebnisse der Befragung hat der Arbeitskreis im Internet auf der Seite www.heimmitwirkung.de veröffentlicht (ANTWORTEN_Fragenkatalog_HeimGesetz HB090921.doc).
-------------------------------------------------------------------------------
Hintergrund:
Durch die Föderalismusreform 2006 wurden die Kompetenzen für die Gesetzgebung zum Heimrecht auf die Bundesländer übertragen. Im Land Bremen wird immer noch an einem Bremer Pflegebedürftigen Wohn- und Teilhabegesetz gearbeitet, während in anderen Ländern bereits Gesetze beschlossen wurden. Die Tatsache, dass wir 16 unterschiedliche Länder-Heimgesetze künftig haben werden steht im krassen Widerspruch zu den Transparenzargumentationen und -forderungen verantwortlicher Stellen.
Der Arbeitskreis „Unabhängige Interessenvertretungen in Bremen“ will mit seinem Engagement dazu beitragen, dass in Bremen ein sehr verbraucherfreundliches Gesetz entsteht. Er setzt sich zusammen aus:
* Betreuungsverein Bremerhaven e.V.
* BIVA e.V.,
* Heim-Mitwirkung.de (SHG)
* Netzwerk Selbsthilfe Bremen-Nordniedersachsen e.V.
* PatientInnenstelle im GL Bremen e.V.
* Sozialverband Deutschland e.V.
* Sozialverband VdK Bremen
* Verbraucherzentrale Bremen e.V.
Pressemitteilung von: http://www.heim-mitwirkung.de
Dazu hat der Arbeitskreis „Unabhängige Interessenvertretungen in Bremen“ den Bremer Parteien mit einem Fragenkatalog auf den Zahn gefühlt. Die Ergebnisse liegen vor, SPD und LINKE blieben Antworten schuldig.
Das Land Bremen hatte in der jüngsten Vergangenheit leider mehrere Skandale im Pflegebereich zu beklagen. Zitat der Bremer Gesundheitssenatorin Rosenkötter: "Gute Pflege ist zentrale Herausforderung". Wie wichtig das ist, hat sich in dem Ende letzten Jahres bekannt gewordenen und noch nicht erledigten Pflegeskandal in einem Pflegeheim in Bremerhaven gezeigt. Auch nach entsprechenden Kontrollen und Auflagen durch Heimaufsicht und MDK steht das auffällig gewordene Heim weiterhin in der Kritik.
Was wird in einem neuen Heimgesetz in Bremen auf uns zukommen? Werden die Verbraucherinteressen ausreichend berücksichtigt und gestärkt? Werden die Erfahrungen bei der neuen Länder-Heimgesetzgebung dazu führen, dass „schwarze Schafe“ künftig weniger Chancen in diesem sensiblen sozialen Bereich haben?
Um zu erfahren, wie Bremer Parteien die Interessen der pflegebedürftigen und behinderten Menschen im neuen Gesetz gewahrt sehen wollen, hat sich der Arbeitskreis an die gesundheits- und altenpolitischen Sprecher der in der Bürgerschaft vertretenen Parteien mit ihren Fragen gewandt. Während CDU, GRÜNE und FDP ihre Antworten dem Gremium vorlegten, kam von den Parteien SPD und DIE LINKE keine Reaktion. „Das hätten wir eigentlich am wenigsten von diesen Parteien erwartet“, so ein Mitglied des Arbeitskreises.
Die vorliegenden Statements der antwortenden Parteien lassen überwiegend Hoffnung aufkommen. So ist man sich einig darin, dass es weiterhin einer entsprechenden Fachkraftquote in der Pflege bedarf, um eine ausreichende Pflegequalität zu gewährleisten. Auch bei der Grundsatzfrage, welche Wohnformen das neue Gesetz umfassen soll, gibt es weitestgehende Übereinstimmung. Hier seien der Grad der Abhängigkeit und mögliche Einschränkungen in der Wahlfreiheit für die Bewohner die Entscheidungskriterien, ob das neue Gesetz für die Wohnform anzuwenden ist. Ähnlich die Aussagen auch zu der Frage, für welche Personen das Gesetz gelten soll.
Am deutlichsten hebt sich die FDP von den beiden anderen antwortenden Parteien mit ihren Einschätzungen ab. In der Zusammenfassend ergibt sich: möglichst unbürokratische Regelungen treffen, Markt und Wettbewerb werden dafür sorgen, dass sich gute Pflegequalität durchsetzt. So lautet beispielsweise die Antwort auf die Frage danach, welche baulichen Mindest-Standards vorgesehen werden sollten: „Die Vorgaben für bauliche Standards sind … auf Sicherheits- und Hygienevorschriften zu beschränken“. CDU und GRÜNE sind sich wiederum einig, Einzelzimmer sollten Standard, Mehrbettzimmer sollten „vermieden“ werden. Die GRÜNEN „treten insgesamt für hohe Baustandards ein und nennen beispielhaft „hervorragende Wärmedämmung, gute Schall-Isolierung, ökologische Baumaterialien etc.“.
Bei der Frage wie die Parteien sicherstellen werden, dass wirtschaftliche Interessen nicht zu Lasten von Pflege-Qualität gehen und die vereinnahmten Pflegesätze auch vollständig und bestimmungsgemäß verwendet ist die Meinungsdifferenz sehr deutlich. Die FDP dazu: „Die Aufgabe eines Heimgesetzes ist es nicht, den im Pflegebereich tätigen Trägern Vorschriften hinsichtlich ihres Geschäftsbetriebes zu machen.“ Die CDU meint: „Den hohen Renditeversprechen und Einsparmaßnahmen sollten durch das neue Gesetz Grenzen gesetzt werden …“. Die GRÜNEN präzisieren: „Die vereinnahmten Entgelte müssen selbstverständlich bestimmungsgemäß verwendet werden. … Eine Unterschreitung der Anforderungen führt zu Sanktionen, die gegebenenfalls auch auf eine Schließung der Einrichtung hinauslaufen können.“
Zur Frage der Bezugspflege gibt es die einheitliche Meinung, dass der Punkt schwerlich in einem solchen Gesetz unterzubringen ist. Als wesentliches Qualitätskriterium, so die GRÜNEN, sollte das „regelmäßig festgestellt und öffentlich gemacht werden.“ Die FDP meint dazu, die „Ausgestaltung der Pflege obliege allein dem Einrichtungsträger und wird von Heimaufsicht und MDK kontrolliert.“
Hinsichtlich der medizinischen Versorgung sind sich alle einig: Die freie Arztwahl und auch die ordnungsgemäße Medikamentenvergabe muss gewährleistet werden. Für die Nicht-Erfüllung fordern die GRÜNEN als einzige, dass das Gesetz dafür Sanktionen vorsehen muss.
Bei Fragen zur Selbstbestimmung, Mitbestimmung, Teilhabe gibt es bei CDU und GRÜNEN erneut Gleichklang. Das Selbstbestimmungsrecht gehöre mit in das neue Gesetz hinein. Dagegen argumentiert die FDP: „dem Selbstbestimmungsgedanken wird am besten gedient, wenn den Menschen die Alternativen aufgezeigt werden und sie und/oder ihre Angehörigen ihr Heim mit anderen vergleichen und wählen können“. Die Partei setzt hinsichtlich der Mitwirkungsrechte auf die Beibehaltung vorhandener Möglichkeiten und gibt den Hinweis: „Verstöße gegen die Heimmitwirkungsrechte sind bereits heute ordnungswidrig und können mit Bußgeld … geahndet werden“. Die Unterstützung der Bewohner-Interessenvertreter durch fach- und sachkundige Dritte halten alle für wichtig. Angemerkt wird dazu, dass dazu ausreichende Informationen und Schulungen für Bewohner und Interessenvertreter angeboten werden sollten.
Schließlich sind sich alle darin einig, dass unangemeldete Kontrollen ein wesentliches Element der Qualitätssicherung sind und Standard umgesetzt werden sollte. Zitat CDU: „Jedes Gesetz ist nur so gut, wie es umgesetzt und kontrolliert werden kann. Eine ausreichende Personalausstattung der Heimaufsicht ist daher unabdingbar.“
Die vollständigen Ergebnisse der Befragung hat der Arbeitskreis im Internet auf der Seite www.heimmitwirkung.de veröffentlicht (ANTWORTEN_Fragenkatalog_HeimGesetz HB090921.doc).
-------------------------------------------------------------------------------
Hintergrund:
Durch die Föderalismusreform 2006 wurden die Kompetenzen für die Gesetzgebung zum Heimrecht auf die Bundesländer übertragen. Im Land Bremen wird immer noch an einem Bremer Pflegebedürftigen Wohn- und Teilhabegesetz gearbeitet, während in anderen Ländern bereits Gesetze beschlossen wurden. Die Tatsache, dass wir 16 unterschiedliche Länder-Heimgesetze künftig haben werden steht im krassen Widerspruch zu den Transparenzargumentationen und -forderungen verantwortlicher Stellen.
Der Arbeitskreis „Unabhängige Interessenvertretungen in Bremen“ will mit seinem Engagement dazu beitragen, dass in Bremen ein sehr verbraucherfreundliches Gesetz entsteht. Er setzt sich zusammen aus:
* Betreuungsverein Bremerhaven e.V.
* BIVA e.V.,
* Heim-Mitwirkung.de (SHG)
* Netzwerk Selbsthilfe Bremen-Nordniedersachsen e.V.
* PatientInnenstelle im GL Bremen e.V.
* Sozialverband Deutschland e.V.
* Sozialverband VdK Bremen
* Verbraucherzentrale Bremen e.V.