Pflegegeld und Hilfsmittel
Hallo,
ich bin neu im Forum und weiß nicht so recht ob ich hier richtig bin.
Mein Lebensgefährte konnte aufgrund einer Erkrankung nicht laufen, geschweigedenn sich allein auf die Toilette bewegen, brauchte viel Hilfe zu dieser Zeit, daher habe ich auch die Pflegestufe beantragt.
Er hat desweiteren Hilfsmittel wie Pflegebett etc. genehmigt bekommen von der Kasse. Mittlerweile kann er wieder laufen, aber nicht wegen der Reha, sondern weil wir alles zu Hause gemacht haben. Die Kasse hat ihm nicht die richtige Reha bewilligt, daher war er direkt nach dem Krankenhaus zu Hause.
Da ich der Meinung bin, Pflegestufe 1 sei nicht gerechtfertigt ab Entlassung, sind wir mit der Kasse noch am rumärgern.
Da wir immer noch das Pflegebett haben, wollte ich nachfragen, wie es denn gewertet wird, wenn ich diese Pflegemittel der Kasse zurück gebe? Ist ein Indiz dafür das er die Hilfe nicht mehr benötigt?
Ich habe mich zwar schon in die Pflegestufen eingelesen, jedoch trägt er erschwerend noch ein Korsett und benötigt daher, wie beim Schuhe anziehen und ausziehen etc. noch Hilfe.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Danke.
Grüße
bieneliene
Pflegegeld und Hilfsmittel
Moderator: WernerSchell
Weitere Hilfe einfordern - schriftlich
Hallo / guten Morgen,
im Text werden verschiedene Probleme angedeutet:
Wenn die Pflegestufe I nicht ausreichend erscheint, muss diesbezüglich Widerspruch (und später ggf. Klage) erhoben werden. Dabei sollte argumentativ ausgeführt werden, in welchem konkreten zeitlichen Umfang Hilfen - Grundpflege / Hauswirtschaft - nötig sind. Insoweit kann ein Pflegetagebuch Anhaltspunkte liefern. Ein solches Buch kann man sich bei der Pflegekasse geben lassen.
Zum Pflegetagebuch gibt es auch in diesem Forum weitere Hinweise:
viewtopic.php?t=8744&highlight=pflegetagebuch
Wenn unabhängig davon Rehabiliationsbedarf besteht, also Möglichkeiten gesehen werden, die Gesundheitsstörungen zu bessern, müsste auf eine ambulante bzw. stationäre Rehabilitation gedrängt werden. Insoweit wäre die Krankenkasse zuständig. Diesbezüglich sollte ärztlicher Rat eingeholt werden: Was ist konkret notwendig, medizinisch angezeigt?
Über das Pflegebett würde ich keine Diskussion anzetteln. Wenn dieses Bett weiterhin sinnvoll ist, muss es bleiben. Andere Hilfen schließen ein Pflegebett nicht aus.
Ich würde die weiteren Diskussionen auf jeden Fall schriftlich führen, weil die MitarbeiterInnen von Kassen gerne bei mündlichen Erörterungen Ablehnungen und Vertröstungen aussprechen, die dann nirgendwo nachlesbar sind.
MfG Rob
im Text werden verschiedene Probleme angedeutet:
Wenn die Pflegestufe I nicht ausreichend erscheint, muss diesbezüglich Widerspruch (und später ggf. Klage) erhoben werden. Dabei sollte argumentativ ausgeführt werden, in welchem konkreten zeitlichen Umfang Hilfen - Grundpflege / Hauswirtschaft - nötig sind. Insoweit kann ein Pflegetagebuch Anhaltspunkte liefern. Ein solches Buch kann man sich bei der Pflegekasse geben lassen.
Zum Pflegetagebuch gibt es auch in diesem Forum weitere Hinweise:
viewtopic.php?t=8744&highlight=pflegetagebuch
Wenn unabhängig davon Rehabiliationsbedarf besteht, also Möglichkeiten gesehen werden, die Gesundheitsstörungen zu bessern, müsste auf eine ambulante bzw. stationäre Rehabilitation gedrängt werden. Insoweit wäre die Krankenkasse zuständig. Diesbezüglich sollte ärztlicher Rat eingeholt werden: Was ist konkret notwendig, medizinisch angezeigt?
Über das Pflegebett würde ich keine Diskussion anzetteln. Wenn dieses Bett weiterhin sinnvoll ist, muss es bleiben. Andere Hilfen schließen ein Pflegebett nicht aus.
Ich würde die weiteren Diskussionen auf jeden Fall schriftlich führen, weil die MitarbeiterInnen von Kassen gerne bei mündlichen Erörterungen Ablehnungen und Vertröstungen aussprechen, die dann nirgendwo nachlesbar sind.
MfG Rob
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!
Beratungsanspruch ab 01.01.2009
Hallo,
ich möchte nur rein vorsorglich noch anmerken, dass ab 1.1.2009 ein Anspruch auf umfassende Beratung durch die Pflegekasse besteht. Man kann sich also unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenenheiten und der Notwendigkeiten informieren lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Cicero
ich möchte nur rein vorsorglich noch anmerken, dass ab 1.1.2009 ein Anspruch auf umfassende Beratung durch die Pflegekasse besteht. Man kann sich also unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenenheiten und der Notwendigkeiten informieren lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Cicero
Politisch interessierter Pflegefan!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!