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Infusionen - wer darf ? - Fragen zum Delegationsrecht

Verfasst: 25.08.2009, 15:44
von lookies
Dürfen examinierte Pflegekräfte Infusionen anschließen/umstecken (mit Medikamentenzugabe), keine Chemo dies steht außer Frage. wie sieht es hier mit dem Delegationsrecht aus. Es gibt ja diesbezüglich verschiedene Aussagen, wer kann mir helfen?

Danke :P

Infusionen - wer darf ? Delegationsrecht

Verfasst: 25.08.2009, 16:35
von Herbert Kunst
Hallo,

in der Tat gibt es zur Delegationspraxis unterschiedliche Meinungen. Die Grundsätze zum Thema werden abgehandelt in verschiedenen Veröffentlichungen; sehe u.a.:
viewtopic.php?t=5584&highlight=infusionen
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... gation.php
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... ftlich.php
Zum Thema Infusion siehe z.B. unter
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... fusion.php
Weitere Beiträge im Forum:
viewtopic.php?t=5010&highlight=infusion
viewtopic.php?t=7164&highlight=infusionen
viewtopic.php?t=9454&highlight=injektionen
viewtopic.php?t=10227&highlight=infusionen

Meine Empfehlung, Beiträge auswerten und ggf. ergänzende Fragen stellen.

Gruß
Herbert Kunst

Re: Infusionen - wer darf ? - Fragen zum Delegationsrecht

Verfasst: 29.08.2009, 10:53
von Marlene Böttinger
lookies hat geschrieben: .... Dürfen examinierte Pflegekräfte Infusionen anschließen/umstecken (mit Medikamentenzugabe), keine Chemo dies steht außer Frage. wie sieht es hier mit dem Delegationsrecht aus. Es gibt ja diesbezüglich verschiedene Aussagen, wer kann mir helfen? ....
Hallo,
ja, es gibt unterschiedliche Meinungen. Man könnte auch sagen: "Es geht wie Kraut und Rüben durcheinander". Es wäre hilfreich, wenn sich der Gesetzgeber der Thematik annehmen würde. Pflegekräfte können meist mehr als angenommen. Dem sollte man auch durch Kompetenzuweisungen Rechnung tragen.
Die u.a. Antwort von Herbert ist aber durchaus korrekt. Gibt die derzeitige Sichtweise wieder.
MfG Marlene

Infusionen - wer darf ? - Fragen zum Delegationsrecht

Verfasst: 03.09.2009, 06:56
von Sabrina Merck
lookies hat geschrieben: ... Dürfen examinierte Pflegekräfte Infusionen anschließen/umstecken (mit Medikamentenzugabe), keine Chemo dies steht außer Frage. wie sieht es hier mit dem Delegationsrecht aus. Es gibt ja diesbezüglich verschiedene Aussagen, wer kann mir helfen? ...
Hallo,
bei der o.a. Frage geht es um "dürfen" - und nicht um "können". Dazu eine kurze Anmerkung:
Weil viele gut ausgebildete Pflegekräfte mit den Delegationsaufgaben bestens zurecht kommen, lässt sich insoweit eine Einschätzung pro Delegation begründen. Warum sollen Pflegekräfte nicht Aufgaben übernehmen, die sie theoretisch erlernt und praktisch ausreichend geübt haben? Eine Patientengefährdung ist da nicht gegeben, machmal sogar geringer als bei einer Tätigkeit des Arztes.
Ob Pflegekräfte Delegationsaufgaben wahrnehmen "dürfen", ist nicht geregelt, letztlich eine Auslegungsfrage. Ich sehe insoweit auch positive Deutungen. Um Klarheit zu schaffen, halte ich (mit anderen) die Schaffung von Dienstanweisungnen für sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Sabrina

Infusionen - wer darf ? - Fragen zum Delegationsrecht

Verfasst: 22.09.2009, 07:09
von Gaby Modig
Sabrina Merck hat geschrieben: .... Weil viele gut ausgebildete Pflegekräfte mit den Delegationsaufgaben bestens zurecht kommen, lässt sich insoweit eine Einschätzung pro Delegation begründen. Warum sollen Pflegekräfte nicht Aufgaben übernehmen, die sie theoretisch erlernt und praktisch ausreichend geübt haben? Eine Patientengefährdung ist da nicht gegeben, machmal sogar geringer als bei einer Tätigkeit des Arztes.
Ob Pflegekräfte Delegationsaufgaben wahrnehmen "dürfen", ist nicht geregelt, letztlich eine Auslegungsfrage. Ich sehe insoweit auch positive Deutungen. Um Klarheit zu schaffen, halte ich (mit anderen) die Schaffung von Dienstanweisungnen für sinnvoll. ....
Hallo,
Sabrina hat m.E. treffend geantwortet. So sehe ich das auch. Wir sollten in der Pflege nicht immer unser "Licht unter den Scheffel" stellen. Was wir drauf haben, sollten wir bei entsprechender Delegation auch machen. Allerdings sind arbeitsrechtlich "saubere Tätigkeitsgrundlagen" sinnvoll. Daher plädiere ich auch für Dienstanweisungen.
Mfg Gaby

Delegationsrecht - Dienstanweisungen bringen Klarheit

Verfasst: 27.09.2009, 06:12
von Rauel Kombüchen
Sabrina Merck hat geschrieben: ..... Weil viele gut ausgebildete Pflegekräfte mit den Delegationsaufgaben bestens zurecht kommen, lässt sich insoweit eine Einschätzung pro Delegation begründen. .... Ob Pflegekräfte Delegationsaufgaben wahrnehmen "dürfen", ist nicht geregelt, letztlich eine Auslegungsfrage. .... Um Klarheit zu schaffen, halte ich (mit anderen) die Schaffung von Dienstanweisungnen für sinnvoll. ....
Guten Morgen,
möchte Sabrina ausdrücklich zustimmen. Die Befähigung(en) der dreijährig ausgebildeten Pflegekräfte ist idR so, dass vielfältige Delegationen möglich sind. Die Unklarheiten sollten aber beachtet werden. Daher bin ich auch der Meinung, dass Dienstanweisungen, die Unklarheiten ausräumen und somit Sicherheit bringen, geschaffen werden sollten. Offensichtlich gibt es zahlreiche Kliniken, die mit großem Erfolg solche Anweisungen praktizieren.
MfG Rauel

Verfasst: 28.09.2009, 20:49
von tafkav
Es geht mE nicht zwangsläufig darum, ob diese Infusionen delegiert werden dürfen oder sollten, auch nicht unbedingt darum, ob wir Pflegekräfte "unser Licht unter den Scheffel stellen".

In meiner Ausbildungszeit haben wir das An- und abhängenen von Infusionen sowie die incl. Medikamentengabe gelernt. Im Krankenhauspraktikum gehörte es nahezu zum Alltag für mich.

Dies ist nun aber rund 11 Jahre her. Und ich kann Pflegekräfte durchaus verstehen, die sich (erstmal) weigern, sich an die iv-Geschichte ran zu trauen.

Kürzlich habe ich genau dieses Thema mit meinen PDL-Kollegen thematisiert, es ging im Genauen um Flüssigkeitssubstitution bei palliativen Bewohnern.
Ich persönlich hätte keine Einwände, wenn es bei der reinen Flüssigkeitsgabe bliebe. Wenn zusätzlich aber noch Medikamente über die Infusion verabreicht werden sollen, dann bestehen bei uns doch Zweifel, ob wir die eigentlich ärztliche Aufgabe wirklich übernehmen sollten, da die Medigabe doch um einiges risikoreicher ist, als die reine Flüssigkeitsgabe.

Delegationsrecht - Kenntnisse & Fähigkeiten prüfen

Verfasst: 29.09.2009, 06:52
von Herbert Kunst
tafkav hat geschrieben: .... Und ich kann Pflegekräfte durchaus verstehen, die sich (erstmal) weigern, sich an die iv-Geschichte ran zu trauen.
.....
Hallo,
ich habe mich bereits geäußert und verweise noch einmal auf die grundsätzliche Stellungnahme unter
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... gation.php
Daraus ergibt sich, dass - unabhängig von der grundsätzlichen Möglichkeit einer Delegation - immer das Weigerungsrecht der einzelnen MitarbeiterInnen zu sehen ist.
Im Rahmen einer jeden Aufgabenübertragung ist immer von der beauftragten Person zu prüfen, ob sie sich nach einer Selbsteinschätzung imstande fühlt, die übertragene Tätigkeit sorgfältig auszuführen. Wenn sie glaubt, dies nicht tun zu können, muss sie sich zu Wort melden und ggf. verweigern. Solche Situationen ergeben sich natürlich auch dann, wenn jemand lange aus dem Beruf heraus war und sich unsicher fühlt bzw. bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr drauf hat. Dann muss / kann ggf. eine Nachqualifizierung erwogen werden.

Gruß
Herbert Kunst

Siehe auch unter
viewtopic.php?t=4480&highlight=verweigerung
viewtopic.php?t=8444&highlight=weigerung

Stets ein Weigerungsrecht?

Verfasst: 01.10.2009, 17:13
von Lutz Barth
Es könnte nach den vorherigen Hinweisen der Eindruck entstehen, als habe der betreffende Arbeitsnehmer stets ein Weigerungsrecht, die ihm übertragene Aufgabe nicht zwingend ausführen zu müssen. Hier ist insofern eine Differenzierung geboten, auf die im Übrige W. Schell in seinem Kurzbeitrag zum Dauerrechtsproblem der Delegation auch entsprechend hingewiesen hat:

"Verfügt allerdings eine Pflegeperson über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zur Durchführung einer Injektion, Infusion oder Blutentnahme (z.B. nach einer Weiterbildung) und ist eine besondere Gefährdung des Patienten nicht erkennbar, wird sie in der Regel eine solche Verrichtung nicht verweigern können."

Dieser Rechtsauffassung kann beigetreten werden, wenngleich hier im Zuge der Neuordnung der Gesundheitsfachberufe gravierende Änderungen anstehen dürften, da einzelne Gesundhietsberufe genuin ärztliche Aufgaben übernehmen sollen. Dies wird nicht nur haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern auch solche im Arbeitsrecht.

Über den Beitrag v. Werner Schell hinaus empfiehlt sich zum Problembereich der "Delegation" ein Literaturstudium, da durchaus gewichtige Unterschiede im Detail auszumachen sind, insbesondere im Hinblick auf die differenten Versorgungsstrukturen.