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Medikamente stellen - Wirkstoff
Verfasst: 25.08.2009, 15:36
von lookies
Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen, im Zuge des Risikomanagements sind bei uns einige Fragen bezüglich Medikamente anordnen und stellen aufgeworfen worden.
Muss bei ärztlicher Anordnung nicht nur der Wirkstoff angeordnet werden, sondern auch das Medikament? weil ja, wenn nur der Wirkstoff angeordnet wird, die Zusammensetzung nicht die gleiche sein muss. wie sieht es dann bei Unverträglichkeiten bezüglich Haftung aus?
Kann der Arzt den Wirkstoff anordnen?
Danke für eure Antworten!!
Medikamentenabgabe per Dienstanweisung regeln
Verfasst: 25.08.2009, 16:26
von Herbert Kunst
Hallo,
die hier angesprochenen Fragen sind m.E. nirgendwo verbindlich geregelt. Daher wohl auch die Unsicherheiten.
Man muss wohl unterscheiden zwischen der Verordnung von Medikamenten durch den niedergelassenen Arzt und der Anordnung der Medikamentengabe im Krankenhaus oder Heim.
Bei der Medikamentenverordnung des Kassenarztes erfolgt eine Abgabe in der Apotheke, durch einen Pharmazeuten, also eine Person, die sich genau auskennt und Risiken und Nebenwirkungen abzuschätzen weiß. Insoweit ist, soweit dies gerechtfertigt ist, ein Austausch bei den Medikamenten (meist aus ökonomischen Gründen) zulässig. Es kommt dann auf den Wirkstoff an.
In den anderen Bereichen, wo sich die ärztliche Anordnung direkt an das nichtärztliches Personal richtet, ist eine klare Aussage vonnöten. Entweder exakt benanntes Medikament oder Wirkstoffbezeichnung und Benennung der Präparate, die zur Auswahl stehen. M.E. ist es nicht vertretbar, nur den Wirkstoff zu benennen und es dem nichtärztlichen Personal völlig frei zu überlassen, welches Präparat letztlich verabreicht wird. Aus haftungsrechtlichen Gründen muss der Arzt für das angeordnete Medikament voll einstehen, und nicht das nichtärztliche Personal.
Ich kann mir vorstellen, dass im Rahmen einer Medikamenten-Dienstanweisung generell die Verfahrensweise unter Beachtung der o.a. Grundsätze geregelt wird.
In "Heilberufe", 5/2009, gab es einen Artikel "Fallstricke bei der Medikamentengabe", Autor Werner Schell. In diesem Beitrag wird auf die Haftungsproblematik ausdrücklich aufmerksam gemacht.
Gruß
Herbert Kunst
Medikamente - Klarheit schaffen
Verfasst: 26.08.2009, 07:04
von Sabrina Merck
Guten Morgen,
wenn nichtärztliches Personal, z.B. Pflegekräfte, Medikamente richten, verteilen, müssen sie exakt informiert sein, welches Präparat abgegeben werden soll. Sie dürfen dabei keine eigenen diagnostischen und therapeutischen Einschätzungen vornehmen. Bei der Auswahl zwischen wirkstoffgleichen Präparaten sind nicht selten Erwägungen geboten, ob sie für den konkreten Patienten akzeptabel sind. Das ist ärztliche Aufgabe. Es muss also, so Herbert Kunst, Klarheit geschaffen werden.
MfG Sabrina
Verfasst: 26.08.2009, 11:48
von thorstein
Es geht hier offensichtlich um die aut idem-Regelung, bzw. die Verodnung von Generika. Die haftungsrechtliche Frage scheint mir dabei eindeutig. Zunächst erlaubt der Arzt durch ankreuzen von aut idem auf dem Rezept die Verwendung eines Generika und ein Apotheker entscheidet über das zu verwendende Präparat.
Idealerweise sind die Ärzte so schlau, dass sie bei Medikamenten, wo die aut idem-regel greift, nur den Wirkstoff anordnen: z.B. ASS 100 oder Furosemid 40. Und bei Medikamenten, wo diese Regel nicht greifen soll, das genaue Medikament inkl Hersteller. Das ist aber reines Wunschdenken.
Unterscheidung zwischen ambulant und stationär
Verfasst: 26.08.2009, 11:57
von Sabrina Merck
Hallo Forum!
ich denke, dass bei der o.a. Medikationsdiskussion zwischen "verordnen" und "anordnen" unterschieden werden muss.
Die Verordnung ist im niedergelassenen Bereich maßgeblich. Der Apotheker als Fachmann kann / muss dann in den entsprechenen Fällen ggf. wählen.
Wenn es aber um die ärztliche Anordnung, z.B. im Krankenhaus geht, ist ein Apotheker nicht beteiligt. Die Anordnung richtet sich dann an nachgeordnetes nichtpharmazeutisches Personal und muss genau abgefasst sein.
MfG Sabrina
Verfasst: 26.08.2009, 14:11
von thorstein
Sehr geehrte Frau Merck,
ich gehe davon aus, dass der Fragesteller aus der stationären Altenpflege kommt, da sich die Situation im KH doch anders darstellt. Mir ist auch nicht klar, woher nach ihrer Meinung das Pflegepersonal im KH die Medikamente erhält. Müssen diese nicht in der KH-Apotheke bestellt werden? Außerdem ist ja hier immer ein Arzt vor Ort, der bei Unklarheiten gefragt werden kann. Wo läge da das Problem?
Der Arzt muss das Präparat benennen.
Verfasst: 26.08.2009, 18:40
von Sabrina Merck
Hallo!
Wenn sich der Vorgang in einem Pflegeheim abspielt, ist m.E. zu verfahren, wie ich das bezüglich niedergelassenen Arzt beschrieben habe. Es gibt eine Verordnung und die ist einzuhalten. Es kann nicht sein, dass nichtärztliches Personal ohne pharmazeutische und ärztliche Beratung und Entscheidung auswählt.
Dem nichtärztlichen Personal obliegen unter keinen Umständen diagnostische und therapeutische Entscheidungen.
MfG Sabrina
DAK Gesundheit nervt Hausärzte
Verfasst: 13.07.2012, 06:51
von Presse
Ärzte Zeitung, 12.07.2012
DAK Gesundheit nervt Hausärzte
Ein Brief der DAK Gesundheit an tausende Hausärzte sorgt für Wirbel. Die Kasse ermahnt die Empfänger darin,
mit dem Aut-idem-Kreuz vorsichtiger umzugehen - und verweist auf eine "Aut-idem-Quote". Die gibt es aber offenbar gar nicht.
.... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=817 ... sen&n=2045