Pflegebedürfte können ambulante Pflegeverträge jederzeit fristlos kündigen. Das Amtsgericht Bad Schwartau erklärte mit Urteil vom 09.07.2009 - 7 C 210/09 - Pflegedienste insoweit nicht für schutzwürdig. Allerdinds müssen die Pflegebedürftigen selbst bei einer Kündigung seitens des Pflegedienstes als schutzwürdig angesehen werden.
Siehe dazu auch unter
Streit um die Pflege eines Alzheimerpatienten – Fristlose Kündigung …
Aufgrund der Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 20.07.2009 - http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... istlos.php - kam es u.a. zu Berichten in der Westdeutschen Zeitung (WZ) am 22.07.2009 - http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... ienten.php - sowie im Neusser Stadt-Kurier am 29.07.2009 - http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eigert.php -.
Zur Streitsache gibt es im Forum Werner Schell zahlreiche Diskussionsbeiträge - viewtopic.php?t=12390 -. Dort ist unter dem 22.07.2009 in Erwiderung zu Erklärungen des Pflegedienstes gegenüber der WZ u.a. ausgeführt:
„Eine übergangweise Pflege wurde weder der Familie noch Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk angeboten. Solche Erklärungen stellen den untauglichen Versuch dar, eine rechtswidrige Kündigung in günstigerem Licht erstrahlen zu lassen.“
Ambulante Pflegeverträge fristlos kündigen
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