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Heimrecht im Saarland

Verfasst: 05.08.2009, 13:05
von Presse
Saarland: Neues Pflegegesetz in Kraft

Saarbrücken. Seit dem 30. Juli 2009 ist das Saarländische Pflegegesetz in Kraft. Ziel sei, dass pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit verbleiben können. Aus diesem Grund sollen vor allem drei Bereiche der Pflege ausgebaut werden: Niedrigschwellige Betreuungsangebote und ehrenamtliche Strukturen im Sinne des § 45 c-d SGB XI sowie die teilstationäre Pflege und die Kurzzeitpflege.
Das Gesetz sieht dabei eine Vielzahl von Modellmaßnahmen vor, die sowohl von den jeweiligen Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken als auch dem Land finanziell gefördert werden können, berichtete der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste. Die Schwerpunkte sollen hierbei auf folgende Bereiche gelegt werden: Betreuung von Demenzkranken, Einbindung bürgerschaftlichen Engagements, Angebote zur Qualitätssicherung im Bereich der Pflege, Kooperationsvorhaben im Bereich der stationären Pflege mit anderen Leistungserbringern und Aufbau der interkulturellen Altenhilfe und -pflege.
Das neue Gesetz gibt auch Anlass zur Kritik. So entfällt mit dem Inkrafttreten des Gesetzes der bewohnerbezogene Aufwendungszuschuss (BAZ) für künftige Heimbewohner. Bei Bedarf muss nun der Sozialhilfeträger einspringen. Dies betrachtet der bpa-Landesvorsitzende Helmut Mersdorf mit Sorge.

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Quelle: Mitteilung vom 5.8.2009
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net/