Wieviel Mitarbeiter für betreuende Tätigkeit ?
Verfasst: 11.12.2003, 13:26
Sehr geehrte Damen und Herren
Mein Name ist Monika und ich bin Altenpflegerin. Ich bitte Sie höflichst, mir bei der Suche zu einer Lösung für mein Problem behilflich zu sein.
Ich arbeite in einer kleinen Einrichtung in Hessen und ich möchte gerne wissen, wieviele examinierte- und nicht examinierte Pflegekräfte pro Schiht mindestens im Dienst sein müssen. Gibt es dafür eine bestimme Regel bzw. ein Gesetz?
Dies ist mein Arbeitsplatz:
Die Einrichtung besteht aus zwei Häusern, hat 46 Pflegeplätze und davon sind zur Zeit ca. 42 Plätze belegt. In Haus A wohnen 8 Senioren und in Haus B 34 Senioren.
Die meisten unserer Bewohner haben die Plegestufe 2 und 3.
Im Frühdienst ist eine examinierte Pflegekraft und 3-4 Pflegehelfer im Dienst. Im Spätdienst ist eine examinierte Pflegekraft und 2 Pflegehelfer im Dienst. Im Nachtdienst ist eine examinierte Pflegekraft und ein Pflegehelfer im Dienst. Manchmal ist auch nur eine ex. Pflegekraft im Nachtdienst.
Unser gößtes Problem ist, beide Häuser sind zwar mit Notrufanlagen ausgestattet, ist man jedoch in Haus A, kann man weder sehen noch hören ob es im Haus B "klingelt"und umgekehrt.
Ich möchte gerne von Ihnen wissen, ob es für eine solche Situation Vorschrifften und/oder Gesetze gibt.
Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich jetzt schon
Vielen Dank und mit freundlichem Gruß
Monika
Mein Name ist Monika und ich bin Altenpflegerin. Ich bitte Sie höflichst, mir bei der Suche zu einer Lösung für mein Problem behilflich zu sein.
Ich arbeite in einer kleinen Einrichtung in Hessen und ich möchte gerne wissen, wieviele examinierte- und nicht examinierte Pflegekräfte pro Schiht mindestens im Dienst sein müssen. Gibt es dafür eine bestimme Regel bzw. ein Gesetz?
Dies ist mein Arbeitsplatz:
Die Einrichtung besteht aus zwei Häusern, hat 46 Pflegeplätze und davon sind zur Zeit ca. 42 Plätze belegt. In Haus A wohnen 8 Senioren und in Haus B 34 Senioren.
Die meisten unserer Bewohner haben die Plegestufe 2 und 3.
Im Frühdienst ist eine examinierte Pflegekraft und 3-4 Pflegehelfer im Dienst. Im Spätdienst ist eine examinierte Pflegekraft und 2 Pflegehelfer im Dienst. Im Nachtdienst ist eine examinierte Pflegekraft und ein Pflegehelfer im Dienst. Manchmal ist auch nur eine ex. Pflegekraft im Nachtdienst.
Unser gößtes Problem ist, beide Häuser sind zwar mit Notrufanlagen ausgestattet, ist man jedoch in Haus A, kann man weder sehen noch hören ob es im Haus B "klingelt"und umgekehrt.
Ich möchte gerne von Ihnen wissen, ob es für eine solche Situation Vorschrifften und/oder Gesetze gibt.
Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich jetzt schon
Vielen Dank und mit freundlichem Gruß
Monika