Wieviel Mitarbeiter für betreuende Tätigkeit ?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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monika
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Wieviel Mitarbeiter für betreuende Tätigkeit ?

Beitrag von monika » 11.12.2003, 13:26

Sehr geehrte Damen und Herren

Mein Name ist Monika und ich bin Altenpflegerin. Ich bitte Sie höflichst, mir bei der Suche zu einer Lösung für mein Problem behilflich zu sein.
Ich arbeite in einer kleinen Einrichtung in Hessen und ich möchte gerne wissen, wieviele examinierte- und nicht examinierte Pflegekräfte pro Schiht mindestens im Dienst sein müssen. Gibt es dafür eine bestimme Regel bzw. ein Gesetz?
Dies ist mein Arbeitsplatz:
Die Einrichtung besteht aus zwei Häusern, hat 46 Pflegeplätze und davon sind zur Zeit ca. 42 Plätze belegt. In Haus A wohnen 8 Senioren und in Haus B 34 Senioren.
Die meisten unserer Bewohner haben die Plegestufe 2 und 3.
Im Frühdienst ist eine examinierte Pflegekraft und 3-4 Pflegehelfer im Dienst. Im Spätdienst ist eine examinierte Pflegekraft und 2 Pflegehelfer im Dienst. Im Nachtdienst ist eine examinierte Pflegekraft und ein Pflegehelfer im Dienst. Manchmal ist auch nur eine ex. Pflegekraft im Nachtdienst.
Unser gößtes Problem ist, beide Häuser sind zwar mit Notrufanlagen ausgestattet, ist man jedoch in Haus A, kann man weder sehen noch hören ob es im Haus B "klingelt"und umgekehrt.
Ich möchte gerne von Ihnen wissen, ob es für eine solche Situation Vorschrifften und/oder Gesetze gibt.

Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich jetzt schon

Vielen Dank und mit freundlichem Gruß
Monika

Gast

Fachkräfte für betreuende Tätigkeit

Beitrag von Gast » 12.12.2003, 12:20

Siehe Heimpersonalverordnung u.a. unter
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht ... ltree.html
http://www.geroweb.de/altenheim/heimper ... dnung.html

Zitate:

§ 5 Heimpersonalverordnung – Beschäftige für betreuende Tätigkeit

(1) Betreuende Tätigkeiten dürfen nur durch Fachkräfte oder unter angemessener Beteiligung von Fachkräften wahrgenommen werden. Hierbei muß mindestens einer, bei mehr als 20 nicht pflegebedürftigen Bewohnern oder mehr als vier pflegebedürftigen Bewohnern mindestens jeder zweite weitere Beschäftigte eine Fachkraft sein. In Heimen mit pflegebedürftigen Bewohnern muß auch bei Nachtwachen mindestens eine Fachkraft ständig anwesend sein.
(2) Von den Anforderungen des Absatzes 1 kann mit Zustimmung der zuständigen Behörde abgewichen werden, wenn dies für eine fachgerechte Betreuung der Heimbewohner erforderlich oder ausreichend ist.
(3) Pflegebedürftig im Sinne der Verordnung ist, wer für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang der Pflege nicht nur vorübergehend bedarf.


§ 6 Heimpersonalverordnung - Fachkräfte

Fachkräfte im Sinne dieser Verordnung müssen eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die Kenntnisse und Fähigkeiten zur selbständigen und eigenverantwortlichen Wahrnehmung der von ihnen ausgeübten Funktion und Tätigkeit vermittelt. Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer, Krankenpflegerhelferinnen und Krankenpflegehelfer sowie vergleichbare Hilfskräfte sind keine Fachkräfte im Sinne der Verordnung.

Gast

Wieviel Mitarbeiter für betreuende Tätigkeit ?

Beitrag von Gast » 13.12.2003, 11:31

Hallo, Monika
im archivierten Forum gibt es hilfreiche Texte zum Thema. Sie können unter "Suchen" aufgerufen werden. Bitte einfach Begriffe, wie "Anhaltszahlen" bzw. "Personalbedarfsberechnung" eingeben und die Beiträge werden angezeigt (siehe z.B. die nachfolgenden Titelungen):
--- Delegation - Anhaltszahlen - Personalbedarfsberechnung - Personalschlüssel - Sorgfaltspflicht usw.
--- Nachtdienst im Heim - Personalschlüssel - Anhaltszahlen - Sorgfaltspflicht
--- Wieviel Patienten darf eine Nachtschwester versorgen? --- Anhaltszahlen - Nachtdienst - Personalbedarfsberechnung - Sorgfaltspflicht
Auch in diesem aktuellen Forum gibt es informative Texte, z.B. zu den Begriffen „Sorgfaltspflicht“ und „Überlastungsanzeige“.
Gruß Berti

Berti
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Beiträge: 231
Registriert: 21.12.2003, 16:55

Wieviel Mitarbeiter für betreuende Tätigkeit ?

Beitrag von Berti » 31.12.2003, 18:36

Hallo Monika,
bist Du mit den angebotenen Infos weiter gekommen?
Gruß Berti

Gast

Mehr qualitativ geeignetes Personal erforderlich

Beitrag von Gast » 03.01.2004, 18:23

Nachtrag:
Es gibt zahlreiche gute Gründe für mehr und besseres Personal. Die bloßen Zahlenrelationen können allein nicht befriedigen.
Siehe u.a. unter
---> Misshandlung im Heim oft unentdeckt
in diesem Forum. Direktaufurf:

http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1073031018

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