Pflegefachkräfte als selbstständige Anbieter ...
Verfasst: 10.07.2009, 08:19
Pflegefachkräfte als selbstständige Anbieter von Maßnahmen zur Stressbewältigung und Tabakentwöhnung anerkannt
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V. DBfK informiert: Pflegefachkräfte mit adäquater Zusatzqualifikation können Maßnahmen zur Primärprävention gemäß Leitfaden Prävention nach §20 Abs. 1 und 2 SGB V durchführen. Diese Möglichkeit bezieht sich auf die Handlungsfelder „Stressbewältigung/Entspannung“ sowie „Suchtmittelkonsum“. Dazu zählen insbesondere Kurse zur Tabakentwöhnung und zur Entspannung, wie z.B. die Anwendung spezieller Atem- oder Entspannungstechniken. Das hat der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV Spitzenverband) beschlossen. Die Krankenkassen werden über ein Rundschreiben über den Sachverhalt informiert.
Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Altenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen mit spezieller Weiterbildung sind damit Kooperationspartner der gesetzlichen Krankenkassen und berechtigt, diese Leistungen selbstständig anzubieten, durchzuführen und abzurechnen.
Damit werden, wie im aktuellen Gutachten des Sachverständigenrates zur Entwicklung im Gesundheitswesen gefordert, ein Teil der „bislang brachliegenden präventiven Kompetenzen der Gesundheitsprofessionen“ entwickelt und ausgeschöpft.
„Denn der Gesetzgeber weist der professionellen Pflege nicht nur die Versorgung von Kranken zu, sondern auch präventive und gesundheitsförderliche Aufgaben, daher ist die Anerkennung der Pflege als Kooperationspartner der gesetzlichen Krankenkassen ein großer Erfolg“, so DBfK-Bundesgeschäftsführer Franz Wagner. „Damit hat der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V. einen weiteren Schritt in Richtung Professionalisierung und Anerkennung der Pflege als eigenständiger Leistungserbringer getan“.
Pflegende haben sich nie nur um die Versorgung kranker Menschen gekümmert, sondern auch immer um die Gesunderhaltung besonders vulnerabler gesellschaftlicher Gruppen. Allerdings werden diese präventiven pflegerischen Tätigkeiten in der alltäglichen Praxis zwar durchgeführt, jedoch häufig nicht als solche wahrgenommen und finden im Rahmen des Leistungsrechtes keine Beachtung. Nach Krankenpflegegesetz (2003) haben Pflegende jedoch einen sehr viel umfassenderen Versorgungsauftrag, dazu zählt insbesondere die Durchführung von präventiven, rehabilitativen, palliativen und gesundheitsfördernden Maßnahmen zur Wiedererlangung, Verbesserung, Erhaltung und Förderung der physischen und psychischen Gesundheit.
Darauf hatte der DBfK in seinem Antrag an den GKV-Spitzenverband der Krankenkassen hingewiesen und ausgeführt, dass die Angehörigen der bundesgesetzlich geregelten Pflegeberufe über weitreichende Kompetenzen im Themenfeld Bewegung, der Gesunderhaltung bzgl. psychosozialer Stressfaktoren und Suchtmittelkonsum sowie über eine breite Beratungskompetenz verfügen.
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V.
Salzufer 6, 10587 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder noch mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.
Quelle: Pressemitteilung vom 9.7.2009
Susanne Adjei | Sozialmanagerin | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
adjei@dbfk.de | http://www.dbfk.de | Salzufer 6 | 10587 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V. DBfK informiert: Pflegefachkräfte mit adäquater Zusatzqualifikation können Maßnahmen zur Primärprävention gemäß Leitfaden Prävention nach §20 Abs. 1 und 2 SGB V durchführen. Diese Möglichkeit bezieht sich auf die Handlungsfelder „Stressbewältigung/Entspannung“ sowie „Suchtmittelkonsum“. Dazu zählen insbesondere Kurse zur Tabakentwöhnung und zur Entspannung, wie z.B. die Anwendung spezieller Atem- oder Entspannungstechniken. Das hat der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV Spitzenverband) beschlossen. Die Krankenkassen werden über ein Rundschreiben über den Sachverhalt informiert.
Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Altenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen mit spezieller Weiterbildung sind damit Kooperationspartner der gesetzlichen Krankenkassen und berechtigt, diese Leistungen selbstständig anzubieten, durchzuführen und abzurechnen.
Damit werden, wie im aktuellen Gutachten des Sachverständigenrates zur Entwicklung im Gesundheitswesen gefordert, ein Teil der „bislang brachliegenden präventiven Kompetenzen der Gesundheitsprofessionen“ entwickelt und ausgeschöpft.
„Denn der Gesetzgeber weist der professionellen Pflege nicht nur die Versorgung von Kranken zu, sondern auch präventive und gesundheitsförderliche Aufgaben, daher ist die Anerkennung der Pflege als Kooperationspartner der gesetzlichen Krankenkassen ein großer Erfolg“, so DBfK-Bundesgeschäftsführer Franz Wagner. „Damit hat der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V. einen weiteren Schritt in Richtung Professionalisierung und Anerkennung der Pflege als eigenständiger Leistungserbringer getan“.
Pflegende haben sich nie nur um die Versorgung kranker Menschen gekümmert, sondern auch immer um die Gesunderhaltung besonders vulnerabler gesellschaftlicher Gruppen. Allerdings werden diese präventiven pflegerischen Tätigkeiten in der alltäglichen Praxis zwar durchgeführt, jedoch häufig nicht als solche wahrgenommen und finden im Rahmen des Leistungsrechtes keine Beachtung. Nach Krankenpflegegesetz (2003) haben Pflegende jedoch einen sehr viel umfassenderen Versorgungsauftrag, dazu zählt insbesondere die Durchführung von präventiven, rehabilitativen, palliativen und gesundheitsfördernden Maßnahmen zur Wiedererlangung, Verbesserung, Erhaltung und Förderung der physischen und psychischen Gesundheit.
Darauf hatte der DBfK in seinem Antrag an den GKV-Spitzenverband der Krankenkassen hingewiesen und ausgeführt, dass die Angehörigen der bundesgesetzlich geregelten Pflegeberufe über weitreichende Kompetenzen im Themenfeld Bewegung, der Gesunderhaltung bzgl. psychosozialer Stressfaktoren und Suchtmittelkonsum sowie über eine breite Beratungskompetenz verfügen.
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V.
Salzufer 6, 10587 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder noch mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.
Quelle: Pressemitteilung vom 9.7.2009
Susanne Adjei | Sozialmanagerin | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
adjei@dbfk.de | http://www.dbfk.de | Salzufer 6 | 10587 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77