Falsche Medikamentendosis - Haftung ?
Es handelt sich um Fälle, bei denen einerseits die doppelte Dosis von Kortison per os und andererseits die halbe Dosis von Bactrim intravenös verabreicht wurde, wobei das Antibiotikum zusätzlich im falschen Volumen der Trägerlösung aufgelöst war.
Meiner juristischen Auffassung nach handelt es sich hierbei um fahrlässige Körperverletzung, die sowohl zivilrechtliche, arbeitsrechtliche und vielleicht auch strafrechtliche Konsequenzen haben könnte.
Ist meine Einschätzung richtig??
Falsche Medikamentendosis - Haftung ?
Moderator: WernerSchell
Falsche Medikamentendosis - Haftung ?
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
es ist völlig korrekt, wenn angenommen wird, dass eine falsche Medikamentendosierung als Körperverletzung definiert werden kann. Ob und ggf. inwieweit insoweit eine Haftung in Betracht kommen kann, hängt von den Umständen des Einzelfalles habe. Z.B. scheidet eine zivilrechtliche Haftung dann aus, wenn trotz Fehler kein Schaden eingetreten ist. Auf jeden Fall bedarf es einer Forderung bzw. Klage eines geschädigten Patienten. Strafrechtliche Konsequenzen werden meist bei geringfügigen Beeinträchtigungen nicht ernstlich erwogen. Arbeitsrechtliche Folgerungen sind aber oft möglich. Hier ist die Spannbreite von der bloßen Ermahnung über Abmahnung bis zur Kündigung zu sehen. Sehr informativ wird das Haftungsrecht abgehandelt im Onlinebuch „Pflegerecht im Spiegel der Rechtsprechung“ (http://www.pflegerechtportal.de). In dieser Veröffentlichung wird nicht nur die Haftung in allgemeiner Forum dargestellt, sondern auch anhand von nahezu 280 komprimierten Gerichtsentscheidungen zum Medizinschadensrecht verdeutlich.
Ob bei der erwähnten Dosierung eine Pflichtwidrigkeit durch fehlerhaftes Handeln anzunehmen ist, müsste anhand der insoweit notwendigen medizinischen Erwägungen beurteilt werden. Ich bin kein Arzt und kann daher konkret zur Medikationsentscheidung nichts ausführen. Man müsste aber den Fall aufdröseln: Wer hat was unter welchen Patientenbedingungen verordnet? Wer sollte tätig werden? Wurde auf die falsche Dosierung hingewiesen (Remonstrationspflicht)? Ich denke, dass eine weitere Diskussion zum Thema nur möglich ist, wenn die erwähnten Fragen beantwortet sind und damit der Fall klarer wird. Was heißt „halbe Dosis“ und was „doppelte Dosis“? Was heißt im „falschen Volumen? Usw.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Weitz
es ist völlig korrekt, wenn angenommen wird, dass eine falsche Medikamentendosierung als Körperverletzung definiert werden kann. Ob und ggf. inwieweit insoweit eine Haftung in Betracht kommen kann, hängt von den Umständen des Einzelfalles habe. Z.B. scheidet eine zivilrechtliche Haftung dann aus, wenn trotz Fehler kein Schaden eingetreten ist. Auf jeden Fall bedarf es einer Forderung bzw. Klage eines geschädigten Patienten. Strafrechtliche Konsequenzen werden meist bei geringfügigen Beeinträchtigungen nicht ernstlich erwogen. Arbeitsrechtliche Folgerungen sind aber oft möglich. Hier ist die Spannbreite von der bloßen Ermahnung über Abmahnung bis zur Kündigung zu sehen. Sehr informativ wird das Haftungsrecht abgehandelt im Onlinebuch „Pflegerecht im Spiegel der Rechtsprechung“ (http://www.pflegerechtportal.de). In dieser Veröffentlichung wird nicht nur die Haftung in allgemeiner Forum dargestellt, sondern auch anhand von nahezu 280 komprimierten Gerichtsentscheidungen zum Medizinschadensrecht verdeutlich.
Ob bei der erwähnten Dosierung eine Pflichtwidrigkeit durch fehlerhaftes Handeln anzunehmen ist, müsste anhand der insoweit notwendigen medizinischen Erwägungen beurteilt werden. Ich bin kein Arzt und kann daher konkret zur Medikationsentscheidung nichts ausführen. Man müsste aber den Fall aufdröseln: Wer hat was unter welchen Patientenbedingungen verordnet? Wer sollte tätig werden? Wurde auf die falsche Dosierung hingewiesen (Remonstrationspflicht)? Ich denke, dass eine weitere Diskussion zum Thema nur möglich ist, wenn die erwähnten Fragen beantwortet sind und damit der Fall klarer wird. Was heißt „halbe Dosis“ und was „doppelte Dosis“? Was heißt im „falschen Volumen? Usw.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Weitz
Falsche Medikamentendosis - Haftung ?
Hallo,
Ute hat auch in meinem Sinne Stellung genommen. Es muss klar sein, dass eine falsche Medikamentendosis als Körperverletzung anzusehen ist. Denn welcher Patient würde eine solche Handlung billigen? Wenn Patienten sie aber nicht billigen, dann ist die Maßnahme rechtswidrig! Es fehlt an der Rechtfertigung.
Zu den genannten Medikamenten kann in dieser allgemeinen Form nichts gesagt werden.
Gruß Berti
Ute hat auch in meinem Sinne Stellung genommen. Es muss klar sein, dass eine falsche Medikamentendosis als Körperverletzung anzusehen ist. Denn welcher Patient würde eine solche Handlung billigen? Wenn Patienten sie aber nicht billigen, dann ist die Maßnahme rechtswidrig! Es fehlt an der Rechtfertigung.
Zu den genannten Medikamenten kann in dieser allgemeinen Form nichts gesagt werden.
Gruß Berti