johannes hat geschrieben:Wenn sich die Pflegenden und Pflegebedürftigen nicht gegenseitig das Leben schwer machen würden, wäre die Situation bereits heute schon entspannter.
1. Wissen pflegende Angehörige flächendeckend, daß sie im Jahr 56 Tage direkt und vollständig entlastet werden können?
a) 28 Tage oder bis max. 1.470 € (je nach dem, was zuerst erreicht ist) steht ihnen nach dem SGB XI Kurzzeitpflege zu. Kurzzeitpflege dient dazu, zwischendurch einmal auszuspannen.
b) 28 Tage oder bis max. 1.470 € (je nach dem, was zuerst erreicht ist) steht ihnen nach dem SGB XI Verhinderungspflege zu. Verhinderungspflege dient dazu, eigene Verhinderung abzudecken (Urlaub, Kur, Krankenhausaufenthalt, usw.)
Das bedeutet in jedem Vierteljahr eine komplette Entlastung (pflegefrei) von 14 Tagen.
2. Zusätzlich zum Pflegegeld in den verschiedenen Pflegestufen haben Pflegebedürftige einen Anspruch, mtl. bis zu 420 € für Tagespflege/Nachtpflege geltend zu machen. Damit können die pflegenden Angehörigen monatlich weitere bis zu 10 Tage Pflegeentlastung, also Zeit zum "Luft holen" finanzieren, ohne auf eigene Mittel zurück greifen zu müssen.
Das sind weitere 30 Tage der Entlastung im Vierteljahr.
Allein von der finanziellen Seite her ließe sich ohne Eigenmittel somit die pflegerische Belastung auf 44 Tage im Vierteljahr reduzieren = rd. 50 %.
3. Ist die Belastung dann immer noch zu groß, besteht auch die Möglichkeit, zeitweise stationäre Versorgung in Anspruch zu nehmen. Auch hier leistet die Pflegekasse - bei Geringverdienern (Minimalrente) und geringes Einkommen der Kinder zusätzlich das Sozialamt.
Ich halte es bei diesen Möglichkeiten für nicht angemessen, immer nach dem Staat zu rufen, der mehr tun muß. Wir sollten nicht aus den Augen verlieren, daß alle Leistungen des Staates zuerst von den Bürgern in Form von Steuern und Sozialabgaben aufgebracht werden müssen. Ich denke, auch wenn es unmodern geworden ist, daß jeder Einzelne verpflichtet ist, Verantwortung zu übernehmen, für sich selbst und seine Angehörigen. Erst, wenn er damit überfordert ist, sollte er jene in Anspruch nehmen, die nicht zu seiner Familie gehören.
Guten Morgen Johannes,
die pflegenden Angehörigen, die ich kenne, die zu mir kommen, wissen sehr wohl
daß flächendeckend sie im Jahr 56 Tage direkt und vollständig entlastet werden können! Mit der Maßnahme allerdings, sie geben den Angehörigen in Kurzzeit- oder Tagespflege.
Meine Erfahrungen bezüglich Kurzzeitpflege sollten dir ausreichend bekannt sein, wir kennen uns schon einige Jahre aus den unterschiedlichsten Foren.
Unsere letzte Erfahrung kannst du hier nachlesen:
viewtopic.php?t=11046&highlight=
Was jetzt nicht heißen soll, ich misstraue allen Pflegeeinrichtungen.
Leider habe ich noch keine Einrichtung gefunden, die auch nur annähernd meinen Mann versorgt, wie er es von zu Hause gewohnt ist (externe Urinableiter, aktivierende Pflege sind nur ein Beispiel).
Vermutlich werde ich - aus einer Not heraus - es immer wieder versuchen.
Mir sind pflegende Angehörige bekannt, die wollen ihre Pflegebedürftigen Zuhause versorgt wissen. Sie organisieren Hilfen (Nachbarn, Freunde, Familie) die in die Wohnung kommen.
Hast du eine Idee - eine Hochrechnung - wie das zu finanzieren ist?
Diesbezüglich werden an mich immer wieder Nachfragen herangetragen.
Ehemann Hirnblutung 1995, Hemiplegie rechts, schwere Globalaphasie, Epilepsie, Pflegestufe 3. Pflege Zuhause