Sehr geehrte Damen und Herren ,
bisher gab es für die Budgetverhandlungen Anhaltszahlen für die Personalberechnung. Diese Richtlinien sollen jetzt gesetzlich verankert worden sein. Wer kann mir sagen wo ich diese finde?
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Köppe
Reinhard.de@t-online.de
Personalberechnung im Pflegeheim
Moderator: WernerSchell
Personalberechnung im Pflegeheim
Hallo Reinhard,
ich würde mich kurzerhand an das Kuratorium Deutsche Altershilfe in Köln wenden. Dort ist entsprechendes Wissen sicherlich ganz aktuell präsent, auch ohne weitere Recherche.
Gruß Berti
ich würde mich kurzerhand an das Kuratorium Deutsche Altershilfe in Köln wenden. Dort ist entsprechendes Wissen sicherlich ganz aktuell präsent, auch ohne weitere Recherche.
Gruß Berti
-
- Administrator
- Beiträge: 25258
- Registriert: 18.05.2003, 23:13
Personalberechnung im Pflegeheim
Sehr geehrter Herr Köppe,
weil Berti auf das KDA aufmerksam gemacht hat:
Wir haben uns bereits mit dem Kuratorium in Verbindung gesetzt und auf Ihre Texteinstellung hingewiesen. Wir hoffen auf eine Rückmeldung. Bis dahin bitten wir um Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Team Werner Schell
weil Berti auf das KDA aufmerksam gemacht hat:
Wir haben uns bereits mit dem Kuratorium in Verbindung gesetzt und auf Ihre Texteinstellung hingewiesen. Wir hoffen auf eine Rückmeldung. Bis dahin bitten wir um Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Team Werner Schell
Re: Personalberechnung im Pflegeheim
Ich unterstelle, dass sich die Frage auf die Rahmenverträge nach § 75 in den jeweiligen Bundesländern bezieht. In diesen ist oder soll festgelegt sein, ob in dem jeweiligen Bundesland ein Personalbemessungsverfahren oder wie schon gehabt Personalschlüssel zur Bestimmung des dann auch zu verhandelnden Personalbedarfs angewandt werden oder werden sollen.
Hintergrund hierfür ist das sogenannte PQSG (Pflegequalitätssicherungsgesetz) welches explizit ein Instrumentarium (Verfahren oder Schlüssel) fordert. In den LQVén (Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen) ist der zu betreuende Personenkreis, die angebotenen Leistungen und die hierfür vorgesehene Personalmenge und -qualifikation verbindlich zu beschreiben.
Da allerdings die Richtlinien und Maßstäbe zur Weiterentwicklung der Qualität (§80) und die Bundesempfehlungen für die Rahmenverträge auf Landesebene (§ 75) noch in der Überarbeitung sind gibt es derzeit eigentlich keine klare Line bzw. eine erhebliche Unsicherheit bei den Leistungserbingern und -trägern auf Landesebene. Zugespitzt: Welche Qualität soll eigentlich mit welchem Personal wie gesichert werden und was wird überhaupt bezahlt?
Gegen diesen Trend zur Einführung eines rationalen Bemessungsinstrumnetes (bspw. PLAISIR) hat sich u.a. Baden-Württemberg "leider" für die Wiedereinführung des alten Personalschlüssels 1:2,37 über alles und eine spezielle Vereinbarung für Einrichtungen mit besonders betreuungsbedürftigen (besserer Schlüssel, ich glaube 1 zu 1,9) entschieden. Auch in Hamburg und einigen anderen Ländern feiern die pauschalen Personalschlüssel Urstände. Wir halten dies für verfehlt, da diese Schlüssel sich an der Pflegestufe der Bewohner orientieren und diese nachweislich nicht den tatsächlichen Bedarf beschreiben. Stufenorientierte Schlüssel sind somit vom Grundsatz her nicht geeignet den individuellen Bedarf eines Bewohners in einer Einrichtung zu beschreiben und von daher zwangsläufig die schlechteste Wahl.
In dem Sinne: Für komplexe Probleme gibt es auch eine einfache Lösung un die ist falsch:)
Der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach.
Lange Rede kurzer Sinne: Setzen Sie sich doch mit den Vertragspartner auf Landesebene (Verbände, Pflegekassen, Landkreis- oder Städtetag) in Verbindung und fragen Sie nach, ob in Ihrem Land in den Rahmenverträgen Personalschlüssel für die Pflege vereinbart wurden bzw. werden sollen. Lassen Sie sich diese Unterlagen zuschicken.
Mit feundlichem Gruß
Rolf Gennrich
Referat Betriebswirtschaft
Kuratorium Deutsche Altershilfe
Hintergrund hierfür ist das sogenannte PQSG (Pflegequalitätssicherungsgesetz) welches explizit ein Instrumentarium (Verfahren oder Schlüssel) fordert. In den LQVén (Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen) ist der zu betreuende Personenkreis, die angebotenen Leistungen und die hierfür vorgesehene Personalmenge und -qualifikation verbindlich zu beschreiben.
Da allerdings die Richtlinien und Maßstäbe zur Weiterentwicklung der Qualität (§80) und die Bundesempfehlungen für die Rahmenverträge auf Landesebene (§ 75) noch in der Überarbeitung sind gibt es derzeit eigentlich keine klare Line bzw. eine erhebliche Unsicherheit bei den Leistungserbingern und -trägern auf Landesebene. Zugespitzt: Welche Qualität soll eigentlich mit welchem Personal wie gesichert werden und was wird überhaupt bezahlt?
Gegen diesen Trend zur Einführung eines rationalen Bemessungsinstrumnetes (bspw. PLAISIR) hat sich u.a. Baden-Württemberg "leider" für die Wiedereinführung des alten Personalschlüssels 1:2,37 über alles und eine spezielle Vereinbarung für Einrichtungen mit besonders betreuungsbedürftigen (besserer Schlüssel, ich glaube 1 zu 1,9) entschieden. Auch in Hamburg und einigen anderen Ländern feiern die pauschalen Personalschlüssel Urstände. Wir halten dies für verfehlt, da diese Schlüssel sich an der Pflegestufe der Bewohner orientieren und diese nachweislich nicht den tatsächlichen Bedarf beschreiben. Stufenorientierte Schlüssel sind somit vom Grundsatz her nicht geeignet den individuellen Bedarf eines Bewohners in einer Einrichtung zu beschreiben und von daher zwangsläufig die schlechteste Wahl.
In dem Sinne: Für komplexe Probleme gibt es auch eine einfache Lösung un die ist falsch:)
Der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach.
Lange Rede kurzer Sinne: Setzen Sie sich doch mit den Vertragspartner auf Landesebene (Verbände, Pflegekassen, Landkreis- oder Städtetag) in Verbindung und fragen Sie nach, ob in Ihrem Land in den Rahmenverträgen Personalschlüssel für die Pflege vereinbart wurden bzw. werden sollen. Lassen Sie sich diese Unterlagen zuschicken.
Mit feundlichem Gruß
Rolf Gennrich
Referat Betriebswirtschaft
Kuratorium Deutsche Altershilfe