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Tarifverträge für Medizinische Fachangestellte

Verfasst: 12.06.2009, 17:16
von Presse
Deutsches Ärzteblatt (12.06.2009):

Bristrup, Rosemarie
Medizinische Fachangestellte: Deutlich mehr Honorar nach langer Durststrecke
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=65018

Bekanntmachungen: Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/ Arzthelferinnen
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=65056

Neue Tarifverträge für Medizinische Fachangestellte

Verfasst: 25.01.2011, 07:55
von Presse
Gemeinsame Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte und des Verbandes medizinischer Fachberufe e. V. vom 24.01.2011:

Neue Tarifverträge für Medizinische Fachangestellte
Einstiegsgehälter steigen bis zu fünf Prozent


24.01.2011 - Rückwirkend zum 1. Januar 2011 steigen die Tarifgehälter für Medizinische Fachangestellte in den ersten drei Berufsjahren um rund fünf Prozent und im vierten bis sechsten um rund 2,6 Prozent. In den anderen Gehaltsgruppen gibt es ein Plus von 1,25 Prozent. Auszubildende erhalten pro Jahr 30 Euro mehr.

Auf diesen Kompromiss einigten sich der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Medizinischen Fachangestellten / Arzthelferinnen (AAA) in der 2. Verhandlungsrunde am 20.1.2011 in Berlin. Die Tarifpartner hoffen, dass mit diesem Ergebnis der Beruf für Schulabgänger/innen und junge Medizinische Fachangestellte attraktiv bleibt und die Abwanderung aus den neuen Bundesländern gestoppt wird. Gleichzeitig sollen auch die Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmer/innen erhalten werden.

In den ersten drei Berufsjahren liegen die Tarifgehälter nun in den Tätigkeitsgruppen I und II bei 1.495 bzw. 1.570 Euro. Im vierten bis sechsten Berufsjahr können je nach Qualifikation vier Tätigkeitsgruppen erreicht werden, deren Gehälter auf 1.595 bis 1.914 Euro steigen.
Bei der betrieblichen Altersversorgung erhöht sich der Arbeitgeberbeitrag ab 1.7.2011 um 10 Euro. Er beträgt somit für Auszubildende nach der Probezeit und Beschäftigte mit mindestens 18 Wochenstunden 30 Euro und für Beschäftigte mit weniger als 18 Wochenstunden 20 Euro. Im Manteltarifvertrag wurden die Kündigungsfristen an die EuGH-Rechtsprechung angepasst und die Berechnung der Urlaubstage für Teilzeitbeschäftigte klargestellt.
Beide Tarifparteien verstehen die in den Verträgen geregelten Leistungen als Mindestbedingungen. Die neuen Tarifverträge werden nach der Einspruchsfrist auf www.vmf-online.de und www.bundesaerztekammer.de veröffentlicht. Die Einspruchsfrist endet für beide Seiten am 7. Februar. Der Gehaltstarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2011.

Bundesweit arbeiteten im Jahr 2009 im Gesundheitswesen rund 390.000 Medizinische Fachangestellte, mehr als 90 Prozent von ihnen in den Praxen niedergelassener Ärzte und Ärztinnen.

Ansprechpartner:

Frau Rosemarie Bristrup
Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
Tel. 030/400456-432
dezernat3@baek.de

Frau Margret Urban
2. Stellv. Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V.,
Ressort Tarifpolitik
Tel. 030/3 31 97 39
murban@vmf-online.de

Frau Heike Rösch
Pressebüro des Verbandes medizinischer Fachberufe e. V.
Tel.: 06127/70 37 90
presse@vmf-online.de

Pressestelle der deutschen Ärzteschaft
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