Pflegedokumentation
Moderator: WernerSchell
Pflegedokumentation
Bei stationären Patienten werden immer wieder pflegerische Tätigkeiten durch Angehörige erbracht. Vor allem in einer Kinderklinik werden viele grundpflegerische Maßnahmen (Wickeln, Füttern, Baden) von Eltern übernommen. Formulare für das Abzeichnen von Maßnahmen beinhalten meist nur schmale Spalten, in denen nur Uhrzeit und Kürzel hinterlegt werden kann, sodaß in der Regel die von Eltern durchgeführten Maßnahmen mit dem Kürzel der zuständigen Pflegekraft versehen sind. Allerdings taucht meist schon im Pflegebericht auf, wann Kinder von den Eltern versorgt wurden. Dies ist sicherlich nicht korrekt, oder? Gibt es hier eine elegante Lösung?
Re: Pflegedokumentation
Bremerhaven, den 3.12.2003
Hallo Frau oder Herr Kandert!
Nein, es gibt keine Lösung!
Wenn Pflege, egal ob für Kinder oder für Alte, von Angehörigen erbracht wird, dann ist es nicht nur ein Unding, sonder sogar kriminell, wenn Pflegekräfte das dann als von ihnen erledigt abzeichnen. Unterlassen Sie das ab sofort, bzw. wirken Sie darauf hin, daß sich das nicht wiederholt! Sie können, und werden eines Tages auch, damit in verschiedene, für Sie nachteilige, juristische Situationen kommen.
Schicken Sie eine Liste mit Roß und Reiter, wo so etwas geschieht, und wie lange schon??? Über solche Sachen darf nicht geschwiegen werden. Wer das dennoch tut macht sich der Beihilfe zur Urkundenfälschung mit schuldig!
Nur Mut! Hier sind Sie in besten und fachkundigen Händen!Diskretion ist selbstverständklich!
Mit freundlichem Gruß!
Peter Bigus
Initiator des
Pflegestammtisch-Nord
Hallo Frau oder Herr Kandert!
Nein, es gibt keine Lösung!
Wenn Pflege, egal ob für Kinder oder für Alte, von Angehörigen erbracht wird, dann ist es nicht nur ein Unding, sonder sogar kriminell, wenn Pflegekräfte das dann als von ihnen erledigt abzeichnen. Unterlassen Sie das ab sofort, bzw. wirken Sie darauf hin, daß sich das nicht wiederholt! Sie können, und werden eines Tages auch, damit in verschiedene, für Sie nachteilige, juristische Situationen kommen.
Schicken Sie eine Liste mit Roß und Reiter, wo so etwas geschieht, und wie lange schon??? Über solche Sachen darf nicht geschwiegen werden. Wer das dennoch tut macht sich der Beihilfe zur Urkundenfälschung mit schuldig!
Nur Mut! Hier sind Sie in besten und fachkundigen Händen!Diskretion ist selbstverständklich!
Mit freundlichem Gruß!
Peter Bigus
Initiator des
Pflegestammtisch-Nord
Pflegerische Tätigkeit durch Angehörige
Gegen die Mitwirkung der Eltern spricht grundsätzlich dann nichts, wenn sie den gestellten Aufgaben gewachsen sind bzw. keine besonderen Gefährdungen daraus hervorgehen.
Da die Dokumentation den tatsächlichen Verlauf wieder geben muss, können natürlich nicht die Leistungen der Eltern als die der Pflegenden ausgegeben werden. Also, es muss schon so dokumentiert werden, wie es der Wahrheit entspricht. Alles andere wäre wohl eine Urkundenverfälschung oder so ähnlich. Pflegekräfte könnten in einer gesonderten Spalte abzeichnen dafür, dass sie die Aufsicht (im weitesten Sinne) geführt haben. Nicht mehr und nicht weniger!
Sven
Siehe auch den Artikel
----> „Mitaufnahme einer Begleitperson": Es stellen sich bei der pflegerischen Betreuung von (minderjährigen) Patienten und Behinderten immer wieder Rechtsfragen
im Rechtsalmanach, Nr. 10, dieser Homepage http://www.gesetzeskunde.de
Da die Dokumentation den tatsächlichen Verlauf wieder geben muss, können natürlich nicht die Leistungen der Eltern als die der Pflegenden ausgegeben werden. Also, es muss schon so dokumentiert werden, wie es der Wahrheit entspricht. Alles andere wäre wohl eine Urkundenverfälschung oder so ähnlich. Pflegekräfte könnten in einer gesonderten Spalte abzeichnen dafür, dass sie die Aufsicht (im weitesten Sinne) geführt haben. Nicht mehr und nicht weniger!
Sven
Siehe auch den Artikel
----> „Mitaufnahme einer Begleitperson": Es stellen sich bei der pflegerischen Betreuung von (minderjährigen) Patienten und Behinderten immer wieder Rechtsfragen
im Rechtsalmanach, Nr. 10, dieser Homepage http://www.gesetzeskunde.de
Mitaufnahme einer Begleitperson
Siehe auch im Rechtsalmanach, Nr 12, dieser Homepage http://www.gesetzeskunde.de folgenden Artikel:
---> Im Zusammenhang mit einer stationären Krankenhausbehandlung von Kindern können einzelne pflegerische Aufgaben bei der „Mitaufnahme einer Begleitperson" auf diese zur Wahrnehmung ganz oder teilweise übertragen werden
---> Im Zusammenhang mit einer stationären Krankenhausbehandlung von Kindern können einzelne pflegerische Aufgaben bei der „Mitaufnahme einer Begleitperson" auf diese zur Wahrnehmung ganz oder teilweise übertragen werden