Hallo Irmgard,
über die hier anstehenden Fragen ist schon wiederholt im Forum diskutiert worden. Es wird auf die entsprechenden Texte verwiesen. Sie können in diesem aber vor allem im archivierten Forum unter der jeweiligen Titelung
Sorgfaltspflicht - Anhaltszahlen - Personalbedarfsberechnung – Personalschlüssel - Personalregelung –Nachtdienst - gefährliche Pflege Weigerungsrecht – Aufsichtspflicht, Krankenpflegehilfe, Überlastungsanzeige etc.
aufgerufen werden.
Siehe auch im Rechtsalmanach, Nr. 16, dieser Homepage
http://www.gesetzeskunde.de die Beiträge zur Überlastungsanzeige!
Alles klar? Ggf. noch einmal mit ergänzenden Fragen melden!
Gruß Berti
Im archivierten Forum heißt es in einem Text des Teams Werner Schell vom 20.12.2000 u.a.:
Sehr geehrte Damen und Herren,
es wird immer wieder danach gefragt, wie die konkrete personelle Ausstattung auf einzelnen Krankenhausstationen sein müsse. U.a. wurde am 15.12.2000 in diesem Forum ein Beitrag mit dem Titel "Personalschlüssel für Neugeborenenzimmer einer Klinik" eingestellt.
Hierzu haben wir heute eine kurze Antwort gegeben, die wir auch wegen des allgemeinen Interesses an dieser Stelle vorstellen möchten:
>Wir haben uns an die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) gewandt und unter dem 18.12.2000 folgende Antwort erhalten:
„Eine allgemeine, für alle Krankenhäuser gültige Rechtsverordnung bzw. gesetzliche Grundlage für die Berechnung des Personalbedarfs im Pflegedienst, die Psychiatrie-Personalverordnung soll in diesem Zusammenhang unberührt bleiben, gibt es seit der Aufhebung der Pflege-Personalregelung im Zuge des 2. GKV-NOG nicht mehr.“
Allgemein lässt sich sagen, dass Krankenhäuser immer unter ihrer konkreten Aufgabenstellung Mitarbeiter in einem Umfange anstellen müssen, wie dies zur sorgfältigen Erledigung der Patientenversorgung erforderlich ist. Der Sorgfaltsmaßstab der §§ 276, 278 BGB ist hier letztlich allein maßgeblich. Es muss also nach den Umständen im Einzelfall beurteilt und entschieden werden. Verbindliche Zahlen für die anzustellenden Mitarbeiter lassen sich leider nicht nennen.<
Mit freundlichen Grüßen
Team Werner Schell