Delegation von Bluttransfusionen an pflegerisches Personal
Verfasst: 12.04.2009, 19:16
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Bluttransfusionen.
Das eine Bluttransfusionen ärztliche Tätigkeit sind und Grundsätzlich nicht an pflegerisches Personal deligierbar ist eindeutig.
Wie wird es denn bewertet, wenn bei der Gabe von 2 Erythrozytenkonzentraten beide an einem Infusionsständer hängen und die Systeme mit einem Dreiwegehahn miteinander verbunden sind.
Der Arzt hängt das erste EK an , wenn dieses durchgelaufen ist, dreht einer der Pflegerischen Kollegen den hahn um und das zweite EK wird zum laufen gebracht. Ist diese Praxis zulässig? Wie sehen die Juristen und die Versicherer das. Wie würde im falle einer Verwechslung diese Situation bewertet werden. So, dass der Arzt das EK angehängt hat? Oder wird das umlegen des Hahnes als neue Verabreichung gesehen?
Ich arbeite in einer onkologischen Ambulanz und habe gerade meine onkologische Fachweiterbildung abgeschlossen. Durch räumliche und auch personelle Veränderungen arbeiten wir gerade an neuen Strukturen.
Dieser Bereich ist anscheinend eine Grauzone. Beim googlen lässt sich jedoch nichts finden. Auch Gerichtsurteile habe ich im Bezug auf diese spezielle Problematik nicht finden können.
Wir geben in der Woche ca. 15 - 20 Patienten Bluttransfusionen. Die Blutentnahmen und auch die Verabreichung der Zytostatika macht bei uns das Pflegepersonal. Das ist auch gut so und wäre in einer Ambulanz mit 30-40 Therapien pro Tag gar nicht anders durchzuführen.
Es geht mir nicht darum diesen relativ geringen Anteil an Arbeit loszuwerden, sondern darum für meine Kollegen und mich eine gewisse Rechtssicherheit zu bekommen.
Vielleicht kann ja jemand meine Frage beantworten.
Vorab schon einmal vielen Dank,
Roschie
ich habe eine Frage zum Thema Bluttransfusionen.
Das eine Bluttransfusionen ärztliche Tätigkeit sind und Grundsätzlich nicht an pflegerisches Personal deligierbar ist eindeutig.
Wie wird es denn bewertet, wenn bei der Gabe von 2 Erythrozytenkonzentraten beide an einem Infusionsständer hängen und die Systeme mit einem Dreiwegehahn miteinander verbunden sind.
Der Arzt hängt das erste EK an , wenn dieses durchgelaufen ist, dreht einer der Pflegerischen Kollegen den hahn um und das zweite EK wird zum laufen gebracht. Ist diese Praxis zulässig? Wie sehen die Juristen und die Versicherer das. Wie würde im falle einer Verwechslung diese Situation bewertet werden. So, dass der Arzt das EK angehängt hat? Oder wird das umlegen des Hahnes als neue Verabreichung gesehen?
Ich arbeite in einer onkologischen Ambulanz und habe gerade meine onkologische Fachweiterbildung abgeschlossen. Durch räumliche und auch personelle Veränderungen arbeiten wir gerade an neuen Strukturen.
Dieser Bereich ist anscheinend eine Grauzone. Beim googlen lässt sich jedoch nichts finden. Auch Gerichtsurteile habe ich im Bezug auf diese spezielle Problematik nicht finden können.
Wir geben in der Woche ca. 15 - 20 Patienten Bluttransfusionen. Die Blutentnahmen und auch die Verabreichung der Zytostatika macht bei uns das Pflegepersonal. Das ist auch gut so und wäre in einer Ambulanz mit 30-40 Therapien pro Tag gar nicht anders durchzuführen.
Es geht mir nicht darum diesen relativ geringen Anteil an Arbeit loszuwerden, sondern darum für meine Kollegen und mich eine gewisse Rechtssicherheit zu bekommen.
Vielleicht kann ja jemand meine Frage beantworten.
Vorab schon einmal vielen Dank,
Roschie