Unzuverlässigkeit eines Krankenpflegers
Verfasst: 07.04.2009, 09:44
VG Aachen:
Zur Frage der Annahme der Unzuverlässigkeit zur Berufsausübung (hier: Krankenpfleger)
VG Aachen, Urt. v. 02.02.09 (Az. 5 K 404/08)
Was war passiert?
Der im Jahre 1976 geborene Kläger erhielt gemäß Urkunde des Beklagten vom 1. Oktober 1998 die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung Krankenpfleger zu führen. Aufgrund Urkunde des Oberbürgermeisters der Stadt E. vom 30. Mai 2001 ist der Kläger seit diesem Zeitpunkt außerdem berechtigt, die Berufsbezeichnung Rettungsassistent zu führen.
Das Landgericht B. verurteilte den Kläger gemäß Urteil vom 2. November 2006 (52 Ks 401 Js 57/06 10/06) wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren. Darüber hinaus wurde dem Kläger auf Lebenszeit die Ausübung eines Heilberufs und der damit verbundenen Hilfstätigkeiten verboten.
Mehr dazu erfahren Sie auf dem nachfolgenden Link
>>> http://www.iqb-info.de/VG_Aachen_02_02_ ... igkeit.pdf
Zur Frage der Annahme der Unzuverlässigkeit zur Berufsausübung (hier: Krankenpfleger)
VG Aachen, Urt. v. 02.02.09 (Az. 5 K 404/08)
Was war passiert?
Der im Jahre 1976 geborene Kläger erhielt gemäß Urkunde des Beklagten vom 1. Oktober 1998 die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung Krankenpfleger zu führen. Aufgrund Urkunde des Oberbürgermeisters der Stadt E. vom 30. Mai 2001 ist der Kläger seit diesem Zeitpunkt außerdem berechtigt, die Berufsbezeichnung Rettungsassistent zu führen.
Das Landgericht B. verurteilte den Kläger gemäß Urteil vom 2. November 2006 (52 Ks 401 Js 57/06 10/06) wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren. Darüber hinaus wurde dem Kläger auf Lebenszeit die Ausübung eines Heilberufs und der damit verbundenen Hilfstätigkeiten verboten.
Mehr dazu erfahren Sie auf dem nachfolgenden Link
>>> http://www.iqb-info.de/VG_Aachen_02_02_ ... igkeit.pdf