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Delegation des Besuches an Arzthelferin geregelt

Verfasst: 20.03.2009, 16:55
von Ärztliche Praxis
Beschluss des Bewertungsausschusses nach langem Ringen
Delegation des Besuches an Arzthelferin geregelt

20.03.09 - Kassen und KBV haben im Bewertungsausschuss die Delegation des Hausbesuches an speziell geschulte medizinische Fachangestellte geregelt. Für den ersten Besuch gibt es 17, für die weiteren 12,50 Euro. Allerdings muss Unterversorgung herrschen.
Seit Monaten schon liefen im Bewertungsausschuss Verhandlungen darüber, wie in Zeiten des Hausärztemangels gerade die zeitraubenden Hausbesuche an medizinisches Fachpersonal delegiert werden könnte. Sei der Pflegereform im Sommer 2008 ist dies möglich, doch fehlten noch Regeln und Abrechnungsmöglichkeiten.

Letztere hat nun der Bewertungsausschuss nach langem Hin und Her geschaffen. Der EBM wird erweitert um zwei neue Gebührenordnungspositionen, und zwar die GOP 40 870 für den Erstbesuch, der mit 17 Euro vergütet wird, und die GOP 40 872 für einen Folgebesuch oder einen Besuch im Altenheim, wofür es 12,50 Euro gibt.

Fachangestellte werden sich vorher qualifizieren müssen
Die Mitarbeiterinnen müssen sich zuvor fachlich qualifizieren, um diese Leistung erbringen zu können. Sie werden auch nur ärztliche Routinearbeiten übernehmen können, etwa das Messen von Puls und Blutdruck, die Blutabnahme oder die Kontrolle der Arzneimittel. Genaue Details zu der Qualifikation wurden zunächst nicht bekannt.

Fest steht allerdings, dass die GOP nur in Gebieten abgerechnet werden dürfen, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine tatsächliche oder drohende Unterversorgung festgestellt hat. Damit kommt der Bewertungsausschuss jenen Ärzten entgegen, die eine schleichende Substitution des Arztes hinter der Einführung der Delegation vermuten.

Uni Greifswald bringt Agnes-Konzept erneut ins Spiel
Die Universität Greifswald interpretiert den Beschluss so, dass der Bewertungsausschuss das von ihr entwickelte Gemeindeschwester-Konzept AGnES in die Regelversorgung eingeführt hat. Davon distanzierte sich die KBV auf Anfrage - auch wenn Schwester Agnes Parallelen zur jetzigen Regelung aufweist.

Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Manuela Schwesig (SPD) jedenfalls feierte die Entscheidung als Erfolg für die Gesundheitssystem-Forschung des Landes. Die Schwestern seien "keine Konkurrenz zu den Ärzten, sondern eine sinnvolle Ergänzung". Ultimativ habe der Hausarzt so mehr Zeit für die Patienten in der Praxis. Die mit Laptop ausgestatteten Schwestern seien der "verlängerte Arm des Hausarztes".

Hält die Beschränkung auf unterversorgte Gebiete?
Indes muss zunächst abgewartet werden, ob das Bundesgesundheitsministerium als Rechtsaufsicht den Beschluss des Bewertungsausschusses überhaupt akzeptiert. Ministerin Ulla Schmidt (SPD) hat schon des Öfteren erklärt, dass sie sich die Delegation eigentlich flächendeckend wünscht und nicht nur in unterversorgten Gebieten.

chy / dpa

Quelle: Bericht vom 20.03.2009